Die häufigsten Fragen zu Einzelunternehmen im Jahr 2025
Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Rechtsform in Deutschland: Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2023 über 2 Millionen Einzelunternehmer. Dies liegt mitunter auch daran, dass diese Art von Unternehmen einfacher zu gründen ist als klassische Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Du möchtest dein eigenes Einzelunternehmen gründen und hast Fragen? Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Antworten – so kannst du selbstbewusst und gut informiert den Schritt in die Existenzgründung wagen!
Einzelunternehmen FAQ – die wichtigsten Fakten:
- Einzelunternehmer sind Selbstständige, die als Freiberufler, Kleingewerbetreibende oder eingetragene Kaufleute tätig sind.
- Weiter können Einmanngesellschaften (Ein-Personen-GmbH, Ein-Personen-UG) von einer Einzelperson gegründet und geführt werden – sie werden deshalb oft ebenso zu den Einzelunternehmen gezählt.
- Die klassischen Einzelunternehmen (Einmanngesellschaften ausgeschlossen) zeichnen sich durch eine unbeschränkte Haftung aus.
Wie melde ich ein Einzelunternehmen an?
Um ein Einzelunternehmen anzumelden, musst du dich beim Finanzamt melden. Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute müssen ihr Einzelunternehmen zudem beim Gewerbeamt anmelden und ihre Tätigkeit eventuell ins Handelsregister eintragen lassen.
Je nach Rechtsform sind weitere Schritte für die Gründung eines Einzelunternehmens notwendig, etwa die Eröffnung eines Geschäftskontos.
Wer gehört zu Einzelunternehmen?
Einzelunternehmen sind Unternehmen, die eine Person allein gründet und als einziger Inhaber führt. Zu den möglichen Rechtsformen für Einzelunternehmen gehören Freiberufler, eingetragene Kaufleute und Kleingewerbetreibende.
In manchen Fällen umschließt die Definition auch Kapitalgesellschaften, die von einer Einzelperson gegründet werden können, sogenannte Einmanngesellschaften – das sind die Ein-Personen-GmbH, Ein-Personen-UG und die nur selten vorkommende Ein-Personen-AG.
Wann ist ein Einzelunternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?
Wenn über längere Zeit ein Liquiditätsengpass besteht, ist ein Einzelunternehmen in wirtschaftlichen bzw. finanziellen Schwierigkeiten. Der Einzelunternehmer verfügt dann nicht über genügend finanzielle Mittel, um seine Fixkosten zu decken: Etwaige offene Rechnungen bleiben unbezahlt und er schuldet seinen Gläubigern immer mehr Geld, während kein oder zu wenig Einkommen erwirtschaftet wird.
Ein Insolvenzverfahren kann für Einzelunternehmen dann eine vorteilhafte Option sein.
Ist ein Solo Selbständiger ein Einzelunternehmen?
Ja, Solo Selbständige und Sologründer sind Einzelunternehmen. Dabei gründest du dein Unternehmen als Einzelperson, führst dieses als alleiniger Inhaber und agierst als natürliche Person.
Neben einer freiberuflichen Tätigkeit kannst du dich als Kaufmann/Kauffrau oder mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Alternativ kannst du mit der Gründung einer Einpersonengesellschaft in deine Soloselbständigkeit starten – dann gilt dein Einzelunternehmen aber als juristische Person.
Ist ein Einzelunternehmen auch ein Kleingewerbe?
Ein Einzelunternehmen kann auch ein Kleingewerbe sein. Wenn ein Sologründer sein Einzelunternehmen mit der Rechtsform eines Gewerbes betreibt und sein Jahresumsatz dabei unter 800.000 Euro sowie sein Gewinn unter 80.000 Euro pro Jahr liegt, kann er ein Kleingewerbe führen.
Alternativ kann ein Kleingewerbe als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt werden. Ein Kleingewerbe ist übrigens nicht gleichzusetzen mit einem Kleinunternehmen – mehr dazu findest du in meinem Guide für Kleinunternehmer.
Wie sie ein Einzelunternehmen in eine GmbH einbringen?
Mithilfe einer sogenannten Einbringung kannst du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln. Man spricht dabei von der zivilrechtlichen Umwandlungsmethode nach GmbHG, der die Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz gegenübersteht.
Bei einer Einbringung wird das Einzelunternehmen mit einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung in eine bestehende oder neue GmbH integriert.
Wie kann man ein Einzelunternehmen auflösen?
Möchtest du dein Einzelunternehmen auflösen, musst du entweder alle Betriebsgrundlagen veräußern oder in dein Privatvermögen überführen. Bei einer Betriebsaufgabe ist an zahlreiche Dinge zu denken – unter anderem musst du Kunden, Gläubiger und Lieferanten informieren, Mitarbeiter kündigen bzw. Aufhebungsverträge formulieren sowie Verträge kündigen.
Neben einer Betriebsaufgabeerklärung ans Finanzamt musst du dich beim Gewerbeamt abmelden und die Löschung deines Handelsregistereintrags veranlassen (davon ausgenommen sind Freiberufler). Weiter musst du eine Schlussbilanz bzw. -steuererklärung erstellen. Je nach Rechtsform des Einzelunternehmens und Tätigkeit können die einzelnen Schritte variieren – lass dich im Zweifelsfall individuell beraten.
Ist ein Online-Shop ein Einzelunternehmen?
Ja, ein Online-Shop kann ein Einzelunternehmen sein. Je nach den Rahmenbedingungen und persönlichen Vorlieben kommen unterschiedliche Rechtsformen für deinen Online-Shop infrage.
So kannst du den Shop bis zu einer bestimmten Umsatz- bzw. Gewinnhöhe als Kleingewerbe führen. Weiter kannst du als eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau einen Online-Shop führen oder dafür eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen. Letztere bringen den Vorteil, dass du hier nicht mit deinem persönlichen Vermögen haftest.
Wer vertritt das Einzelunternehmen?
Einzelunternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass die Führung und Vertretung allein durch den Inhaber erfolgen. Du darfst keine Personen einstellen, die Geschäftsführungsverantwortung übernehmen – Mitarbeiter darfst du allerdings beschäftigen.
Als Gründer bist du der alleinige Vertreter deines Einzelunternehmens und trittst auch als solcher auf, was sämtlichen Rechtsverkehr betrifft. Achtung: Die Bezeichnung als Geschäftsführer ist für Einzelunternehmer nicht erlaubt. Meist findet der Begriff „Inhaber“ Anwendung.
Wie ist ein Einzelunternehmen aufgebaut?
Ein Einzelunternehmen besteht oft nur aus dem Gründer, der gleichzeitig Inhaber des Unternehmens ist und dieses nach außen hin vertritt. Während in Einzelunternehmen zwar keine Geschäftsführung eingesetzt werden kann, können Sologründer bei Bedarf Mitarbeiter einstellen.
Ist ein Einzelunternehmen eine Organisation?
Ein Einzelunternehmen ist ein voll funktionsfähiges wirtschaftliches Unternehmen, das von einer einzelnen Person gegründet und betrieben wird. Der Einzelunternehmer bleibt dabei eine natürliche Person, führt sein Unternehmen selbstständig und wird auch als „Einzelorgan“ bezeichnet.
Bis wann Jahresabschluss Einzelunternehmen?
Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung muss von Einzelunternehmern laut Handelsgesetzbuch „innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit“ aufgestellt werden. Einzelkaufleute dürfen sich dafür bis zu 12 Monate Zeit lassen. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB haben dafür maximal 6 Monate Zeit.
Übrigens: Einzelunternehmer müssen nur einen Jahresabschluss erstellen, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind (Ausnahme: Jahresumsatz unter 800.000 Euro/Jahresgewinn unter 80.000 Euro). Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet.
Wann ist ein Einzelunternehmen in Schwierigkeiten?
Ein Einzelunternehmen ist in Schwierigkeiten, wenn Rechnungen oder Ausgaben nicht mehr bezahlt werden können. Dann können sich Schulden anhäufen – Gläubiger wie Lieferanten oder andere Vertragspartner warten auf ihr Geld und leiten im schlimmsten Fall sogar rechtliche Schritte ein, damit die offenen Forderungen erfüllt werden.
Im Artikel zum Pfändungsschutzkonto erfährst du, wie dir ein P-Konto helfen kann, wenn du mit deinem Einzelunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerätst.
Warum Einzelunternehmen in GmbH umwandeln?
Ob sich ein Einzelunternehmen oder eine GmbH besser eignet, kommt auf den Einzelfall an. Mit diesen Vorteilen kann eine GmbH punkten:
- Beschränkte Haftung im Gegensatz zur Haftung mit dem Privatvermögen
- Mehr Autorität/Seriosität, v.a. im internationalen Geschäftsverkehr
- Eventuelle steuerliche Vorteile
- Möglichkeit, Führungsverantwortung an weitere Gesellschafter oder Geschäftsführung abzugeben
Besonders, wenn ein Einzelunternehmen immer weiter wachsen soll, kann die Umwandlung in eine GmbH sinnvoll sein.
Ist ein Freiberufler ein Einzelunternehmen?
Ja, ein Freiberufler ist grundsätzlich ein Einzelunternehmer, weil er seine Geschäfte allein führt. In manchen strengen Definitionen werden freiberufliche Tätigkeiten jedoch nicht zu den Einzelunternehmen gezählt, sondern als eigene Kategorie geführt.
Bleibt anzumerken, dass Freiberufler nicht die Wahl haben, welche Rechtsform sie für ihr Einzelunternehmen nutzen möchten: Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um Katalogberufe, die vom Finanzamt bestimmt werden.
Sind Friseure Einzelunternehmen?
Viele Friseurbetriebe sind Einzelunternehmen, da sie von einer Einzelperson, dem Friseurmeister, gegründet wurden. Schließen sich mehrere Friseure zur Gründung zusammen, kann dies etwa in Form einer GbR oder GmbH geschehen.
Für die Eröffnung eines Friseursalons benötigst du einen Meisterbrief (Alternativen: Ausnahmebewilligung, Ausübungsberechtigung nach § 7 HwO).
Wann Wechsel von Einzelunternehmen zu GmbH?
Wann der Wechsel von einem Einzelunternehmen zur GmbH sinnvoll ist, kommt auf den individuellen Fall an. Vor allem in den folgenden drei Fällen erfolgt oft eine Umwandlung:
- Wenn dein Verdienst so hoch ist, dass du als Einzelunternehmer den Spitzensteuersatz zahlen müsstest.
- Wenn du nicht mehr unbeschränkt haften möchtest, um dein Privatvermögen zu schützen.
- Wenn du Verantwortung abgeben möchtest (z. B. an einen externen Geschäftsführer) oder planst, dein Unternehmen zu verkaufen.
Wie verkaufe ich ein Einzelunternehmen?
Die klassischen Einzelunternehmen sind grundsätzlich an dich als Inhaber gebunden und können so nicht verkauft werden. Eine Möglichkeit ist ein sogenannter Asset-Deal, bei dem du die Vermögenswerte des Unternehmens verkaufst.
Zu diesen können materielle und immaterielle Güter gehören, etwa Maschinen, Inventar, Lieferantenverträge, eine Website-Domain oder auch die Marke sowie geistiges Eigentum.
Etwas anders ist es bei den Einmanngesellschaften, die generell den Regelungen der klassischen Kapitalgesellschaften folgen. Weil es sich bei dem Unternehmen in diesem Fall um eine eigene juristische Person handelt, ist ein Verkauf möglich.
Ist ein Gewerbetreibender ein Einzelunternehmen?
Ja, ein allein tätiger Gewerbetreibender ist ein Einzelunternehmer. Unter einem Jahresumsatz von 800.000 Euro bzw. Gewinn von 80.000 Euro kannst du dein Einzelunternehmen als Kleingewerbe führen.
Wie viel Steuern zählt ein Einzelunternehmen?
Wie hoch die Steuerlast eines Einzelunternehmens ist, hängt von der gewählten Rechtsform und dem Umsatz des Unternehmens ab. Die relevanten Steuerarten für Einzelunternehmer sind Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und eventuell auch die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer.
Eine ausführliche Erklärung findest du im Steuer-Guide für Einzelunternehmen.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Einzelunternehmen?
Wie viel eine Betriebshaftpflichtversicherung für Einzelunternehmen kostet, kommt auf den Umsatz und die Größe des Unternehmens sowie Faktoren wie die Versicherungssumme und den Selbstbehalt an.
Einige Anbieter werben mit Tarifen für unter 10 Euro monatlich. Die Betriebshaftpflicht ist eine der wichtigsten gewerblichen Versicherungen für Selbstständige und für manche Berufsgruppen sogar verpflichtend. Für Freiberufler eignet sich oft eine Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht besser.