Haftung bei Einzelunternehmen: So kannst du das Haftungsrisiko senken
Du bist bereit für deinen Start in die Selbstständigkeit? Dann ist es jetzt wichtig, zu wissen, wie es um die Haftung beim Einzelunternehmen steht.
Denn während Gesellschafter von Unternehmen nicht persönlich haften, müssen die meisten Einzelunternehmer auch mit ihrem privaten Vermögen für betriebliche Schulden aufkommen.
Was genau damit eigentlich gemeint ist und wie du dein Haftungsrisiko als Solo-Gründer minimieren kannst, erfährst du hier.
Haftung Einzelunternehmen – die wichtigsten Fakten:
- Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute haften unmittelbar und unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen.
- Durch die Gründung einer Gesellschaft können Einzelunternehmer ihre Haftung beschränken. Zur Wahl stehen die Ein-Mann-GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG.
- Betriebliche Versicherungen spielen eine wichtige Rolle und können Solo-Gründer dabei unterstützen, ihr Privatvermögen zu schützen.
Persönliche Haftung für Einzelunternehmer
Einzelunternehmer, die keine Kapitalgesellschaft führen, haften unmittelbar und unbeschränkt. Das bedeutet, dass sie nicht nur mit ihrem Geschäftsvermögen, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Zum privaten Vermögen zählt dabei nicht nur Geld, sondern auch Besitztümer wie Immobilien, Autos und mehr.
Die unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen geht bis zu den gesetzlichen Pfändungsgrenzen.
So soll sichergestellt werden, dass zwar die Rückzahlung deiner Schulden im Vordergrund steht, du aber gleichzeitig genügend Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung hast.
Neben Freiberuflern und gewerblichen Einzelunternehmen unterliegen auch die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die PartG (Partnergesellschaft) einer unbeschränkten Haftung.
Einzelunternehmen gründen - Schnell, einfach & unkompliziert!
Du träumst davon, in deine erfolgreiche Selbstständigkeit zu starten?
Egal, ob du als Coach, Affiliate, Freelancer oder in einem anderen Bereich durchstarten möchtest – mein Kurs „Einzelunternehmen gründen“ bringt dich Schritt für Schritt sicher ans Ziel.
✅ Schritt-für-Schritt Anleitung
✅ Für alle Branchen geeignet
✅ Schnell & Einfach
✅ Motivierend & Praxisnah
Starte deine Selbstständigkeit – mit dem richtigen Plan, Motivation und Unterstützung an deiner Seite! 🚀
Rechtsform Einzelunternehmen: Haften alle Solo-Gründer mit ihrem Privatvermögen?
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens hast du die Wahl aus verschiedenen Rechtsformen. Typischerweise starten Einzelpersonen in die Selbstständigkeit, indem sie sich als Kaufmann bzw. Kauffrau ins Handelsregister eintragen lassen, ein Kleingewerbe führen oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
In diesen Fällen haftet der Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen.
Allerdings kannst du als Solo-Gründer deine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen deines Business beschränken – nämlich indem du eine Kapitalgesellschaft gründest.
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmergesellschaft) oder AG (Aktiengesellschaft) darfst du auch als Einzelperson gründen und kannst so die Haftung mit deinem kompletten Privatvermögen umgehen.
Rechtsformen mit unbegrenzter Haftung | Freiberufler, Kleingewerbetreibende, eingetragener Kaufmann oder Kauffrau e.K. |
Rechtsformen mit begrenzter Haftung | GmbH oder UG (selten: AG) |
Du bist nicht sicher, ob du ein Einzelunternehmen gründen solltest oder sich eine andere Rechtsform besser eignet?
In meinem Blog erfährst du mehr über die Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen.
Haftung bei der Gründung einer GmbH oder UG
Mit einer Kapitalgesellschaft kannst du also auch als Solo-Unternehmer haftungsbeschränkt agieren.
Da die Ein-Mann-AG in der Realität nur selten vorkommt, gehe ich an dieser Stelle darauf nicht näher ein, sondern beschränke mich auf die Rechtsform der UG bzw. GmbH.
Grundsätzlich haftest du bei einer GmbH oder UG lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen, mindestens aber mit dem Stammkapital. Da eine GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro erfordert, ist dies der Mindestbetrag, mit dem du haften musst. Bei UGs reicht ein Startkapital von 1 Euro aus.
Dies kann nur klappen, wenn du deine geschäftlichen Finanzen von Anfang an strikt von deinen privaten trennst.
Am einfachsten funktioniert dies, indem du ein Geschäftskonto für dein Einzelunternehmen eröffnest und dieses ausschließlich für Betriebszwecke nutzt.
Haftungsrisiko – was steckt dahinter?
Als Inhaber und Geschäftsführung deines Einzelunternehmens musst du für entstehende Kosten aufkommen. Du trägst also die Verantwortung, dass Verbindlichkeiten bezahlt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Rechnungen handeln, die du begleichen musst.
Die Haftung von Einzelunternehmen umfasst aber auch noch andere Dinge, als nur das Bezahlen von Rechnungen.
So bist du auch verpflichtet, für Schadenersatzansprüche geradezustehen, etwa weil dein Produkt einen Schaden verursacht hat oder du – wenn auch unwissentlich – gegen Gesetze verstoßen hast. Manche Berufsgruppen haben in der Hinsicht ein höheres Risiko, etwa Architekten oder Ärzte.
Weiter haftest du selbst und allein für Schäden, die an deinem Equipment oder deinen Geschäftsräumen entstehen, zum Beispiel bei einem Einbruch oder einem Feuer.
In jedem Fall gilt: Einzelunternehmen müssen für alle ihre Schulden aufkommen, egal ob das Geld aus dem Geschäfts- oder Privatvermögen stammt – ausgenommen sind wieder die Kapitalgesellschaften.
Haftung mit Privatvermögen: Was bedeutet das eigentlich?
Probleme entstehen dann, wenn du aus irgendeinem Grund einmal nicht mehr zahlungsfähig bist und deshalb offenstehende Verbindlichkeiten nicht begleichen kannst.
Dabei kann es sich um Mahnungen von Gläubigern, etwa Lieferanten, Krankenkassen oder anderen Versicherungen, aber auch um rechtliche Ansprüche handeln.
Folgt keine Zahlung, kann das zu einer Pfändung führen. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens musst du als Einzelunternehmer nicht nur deine geschäftlichen Finanzen offenlegen, sondern auch deine privaten.
Zuerst wird meist Barvermögen gepfändet, dann können wertvolle Besitztümer, wie Immobilien, Autos und Ähnliches drankommen.
Damit du auch im Pfändungsfall deine Lebenshaltungskosten bezahlen kannst, solltest du ein Pfändungsschutzkonto eröffnen oder dein Geschäftskonto in ein solches P-Konto umwandeln.
So hast du trotzdem Zugriff auf den gewährten Freibetrag – diese Pfändungsfreigrenze liegt im Jahr 2024 bei 1.491,75 Euro, kann aber je nach Unterhaltspflicht variieren.
Im äußersten Fall kannst du als Einzelunternehmer Privatinsolvenz beantragen – führst du dein Business als Kapitalgesellschaft, bist du dazu sogar verpflichtet, um keine Insolvenzverschleppung zu riskieren. Das Verfahren kann für Einzelunternehmer Vorteile haben – hier die wichtigsten Fakten zur Insolvenz als Einzelunternehmer:
- Das Verfahren dauert mindestens drei Jahre lang.
- Du kannst währenddessen weiter arbeiten.
- Im Fokus steht, dass du deine Schulden abarbeitest. All deine Verdienste, die über den Freibetrag hinausgehen, müssen für das Begleichen von Schulden verwendet werden.
- Hast du nach den ersten drei Jahren einen bestimmten Anteil deiner Schulden abbezahlt, kann der Rest erlassen werden (Restschuldbefreiung).
Eine Insolvenz beantragen zu müssen, ist nie eine leichte Entscheidung. Wäge allerdings auch die Vorteile ab – sind Aufträge in Sicht, kann sie in manchen Fällen eine sinnvolle Option sein.
Haftungsrisiken im Einzelunternehmen beschränken – so geht’s
Als Einzelunternehmer kannst du deine Haftung beispielsweise so beschränken:
- Versicherungen abschließen: Mit den richtigen Versicherungen kannst du dich dagegen absichern, im Schadensfall alles aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Absicherungen Sinn ergeben, z. B. eine Betriebshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung. Diese solltest du gegebenenfalls zusätzlich zu deinen Pflichtversicherungen abschließen (u. a. der Krankenversicherung für Selbstständige). Für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend.
- Teile des Vermögens übergeben: Indem du Vermögenswerte aus deinem Privatvermögen entnimmst, kannst du diese schützen. So kann es für Einzelunternehmer etwa sinnvoll sein, ein Haus auf einen Verwandten überschreiben zu lassen, um dies im Pfändungsfall nicht zu verlieren.
- Rechtsform mit Haftungsbeschränkung wählen: Führst du dein Einzelunternehmen als GmbH oder UG, musst du nicht mit deinem Privatvermögen für Schulden aufkommen. Achte unbedingt darauf, Geschäfts- und Privatfinanzen von Anfang an separat zu halten.
- Steuerberater oder Finanzberatung hinzuziehen: Damit kannst du nicht direkt dein Haftungsrisiko senken, allerdings sinkt so die Wahrscheinlichkeit, dass du in eine unvorteilhafte finanzielle Situation gelangst. Ein Steuerberater kann dir bei deinem Businessplan helfen und eine Schuldnerberatung gibt dir hilfreiche Tipps rund ums Sparen.
Einzelunternehmen gründen - Schnell, einfach & unkompliziert!
✅ Schritt-für-Schritt Anleitung
✅ Für alle Branchen geeignet
✅ Schnell & Einfach
✅ Motivierend & Praxisnah
Starte deine Selbstständigkeit – mit dem richtigen Plan, Motivation und Unterstützung an deiner Seite! 🚀
Fazit: Einzelunternehmen gründen – Haftungsrisiko nicht vergessen!
Das Thema Haftung wird bei der Gründung eines Einzelunternehmens oft vernachlässigt – dabei ist es wichtig, sich über das Ausmaß klarzuwerden. Versicherungen sind hier essenziell, um dein Privatvermögen bestmöglich zu schützen.
Überleg dir auch, ob es nicht vielleicht sinnvoll ist, eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform für deine Solo-Existenzgründung zu wählen.
Du willst ein Unternehmen gründen und weißt nicht, wo du anfangen sollst?
Lies dir meine Artikel zur Gründung eines Einzelunternehmens, zur Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, zum Firmennamen und meinen Steuer-Guide durch.
Dort bekommst du einen Überblick über die ersten Schritte, erfährst Wichtiges rund um die Anmeldung beim Finanzamt, die Eintragung ins Handelsregister und mehr. So startest du gut informiert und sicher in die Selbstständigkeit!
Schau dir gerne alternativ auch meinen Kurs zum Einzelunternehmen gründen an.
FAQ
Was bedeutet eine Haftung mit dem Privatvermögen?
Dies bedeutet, dass du betriebliche Schulden nicht nur mit dem Geschäftsvermögen bezahlen musst, sondern gegebenenfalls auch dein privates Geld dafür aufwenden musst.
Eignen sich für die Gründung eines Einzelunternehmens GmbH oder UG?
Eine Ein-Mann-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kann sich für manche Solo-Gründer als Alternative eignen, um die Haftung zu beschränken. Bei diesen Unternehmen haftest du nur mit dem Betriebsvermögen, mindestens aber mit dem Startkapital. Eine GmbH eignet sich nicht für jeden, da ein hohes Mindestkapital erforderlich ist (25.000 Euro). Achte darauf, private und geschäftliche Finanzen strikt voneinander zu trennen. Zudem darfst du bei der UG nicht vergessen, immer den Zusatz (haftungsbeschränkt) hinzuzufügen.
Wie kann ich als Selbstständiger meine Haftung beschränken?
Versicherungen sind ein wichtiger Punkt, um als Einzelunternehmer nicht sein gesamtes Privatvermögen aufs Spiel zu setzen. Mit einer Berufs- und Betriebshaftpflicht, einer Firmenrechtsschutzversicherung oder einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung kannst du dich vor vielen Risiken schützen.