Einzelunternehmen gründen

Einzelunternehmen erfolgreich gründen: Rechtsform, Anleitung & Checkliste

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Wer alleine ein Unternehmen gründen möchte, entscheidet sich meistens für die Gründung eines Einzelunternehmens.

Diese funktioniert schnell und einfach – und auch die Kosten für den Einstieg sind sehr niedrig. Gleichzeitig hat der Start eines Unternehmens dieser Art nur wenige Nachteile.

Da ist es nur wenig überraschend, dass es sich beim Einzelunternehmen um die am häufigsten angemeldete Rechtsform handelt. Alleine in Deutschland sind fast zwei Drittel der Unternehmen Einzelunternehmen.

Was ein Einzelunternehmen genau ist und was du für die Gründung benötigst, erfährst du hier.

Einzelunternehmen gründen – die wichtigsten Fakten:

  • Existenzgründer, die alleine (also ohne Partner oder Mitarbeiter) ein Unternehmen gründen möchten, entscheiden sich meist für die Gründung eines Einzelunternehmens.
  • Zu den Einzelunternehmen zählen Freiberufler, Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufleute. Weiter können GmbH, UG und AG als Einzelperson gegründet werden.
  • Unabhängig von der Rechtsform gilt, dass der Gründungsprozess von Einzelunternehmen unkompliziert, schnell und günstig ist.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Einzelunternehmen sind Unternehmen, welche von einer Einzelperson gegründet werden. Der Solo-Gründer bzw. Selbstständige eröffnet hier seinen Betrieb in der Regel zunächst alleine, also ohne Angestellte oder Partner.

Das schließt jedoch nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt Mitarbeiter eingestellt werden können.

Ein Einzelunternehmen gehört zu 100 % dem Solo-Gründer selbst. Dieser trifft sämtliche Entscheidungen selbstständig als Geschäftsführer, ohne sich mit anderen absprechen zu müssen.

Im Gesetz ist der Begriff Einzelunternehmen nicht als eigene Rechtsform definiert. Wer ein Einzelunternehmen gründet, hat demnach die Wahl zwischen mehreren unterschiedlichen Geschäftsformen.

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Mögliche Rechtsformen für Einzelunternehmen

Die Rechtsformen für Einzelunternehmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Welche sich am besten für dein Business eignet, hängt mit Faktoren wie der Art der Tätigkeit und dem erwirtschafteten Umsatz zusammen.

Typen von Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung

Bei diesen Einzelunternehmen haftest du als Gründer bzw. Inhaber persönlich und trägst selbst das komplette unternehmerische Risiko:

Einzelkaufleute und Kleingewerbetreibende gehören den gewerblichen Einzelunternehmen (Gewerbetreibenden) an.

Freiberufler dagegen betreiben ein nicht-gewerbliches Einzelunternehmen und gehören somit nicht direkt zu dieser Gruppe.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine Unternehmensform, die nicht frei gewählt werden kann. In diese Kategorie fällst du, wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausführst, die auf der Liste der freien Berufe steht (z. B. künstlerische und schriftstellerische Arbeit, Heilberufe, manche Beratungstätigkeiten).

Einzelunternehmen mit begrenzter Haftung 

Möchtest du eine volle Haftung vermeiden, kannst du dich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden. Diese Unternehmensformen können von nur einer Person gegründet werden:

  • Ein-Personen GmbH
  • Ein-Personen UG (Unternehmergesellschaft)
  • Kleine AG (Aktiengesellschaft) – sehr selten 

Die meisten Solo-Gründer entscheiden sich jedoch gegen die haftungsbeschränkte Rechtsform und stattdessen für ein Einzelunternehmen mit persönlicher Haftung.

Dies liegt unter anderem auch daran, dass der Gründungsprozess von Letzteren schnell und kostengünstig ist – ganz im Gegensatz zur GmbH und UG. 

Voraussetzungen für die Solo-Existenzgründung

Grundsätzlich hat jeder deutsche Bürger die Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Einer der Vorteile ist, dass bei der Gründung als Einzelperson nur wenig bürokratische Schritte anfallen.

Welche Voraussetzungen genau du erfüllen musst, kommt auf die Rechtsform des Einzelunternehmens an. So benötigen manche Unternehmen Gewerbeschein und Handelsregistereintrag, andere müssen sich lediglich beim Finanzamt melden.

Grundsätzlich sind für alle jedoch diese Voraussetzungen notwendig:

  • Gute Geschäftsidee, die mithilfe eines Businessplans durchdacht wurde
  • Entscheidung für eine Rechtsform
  • Notwendige Anmeldungen oder Eintragungen vornehmen

Anders als bei vielen anderen Unternehmensformen benötigst du für den Start in deine Selbstständigkeit keinerlei Eigenkapital (eine Ausnahme ist die Ein-Personen-GmbH). Die Gründungskosten halten sich demnach in Grenzen, was dir den Einstieg enorm erleichtert.

Gründung eines Einzelunternehmens – die einzelnen Schritte im Überblick

Du hast dich dafür entschieden, ein Einzelunternehmen zu gründen? Um das Risiko für Fehler zu minimieren und dir den Start zu erleichtern, erläutern wir dir nachfolgend die einzelnen Schritte:

1. Businessplan, Finanzplanung und Kapitaleinsatz

Mit der Einzelunternehmensgründung übernimmst du als Inhaber wahrscheinlich die Haftung mit deinem privaten Vermögen und trägst so das komplette finanzielle Risiko. Dafür ist die Gewinnverteilung einfach: Du musst deine Gewinne mit keinem anderen Gesellschafter teilen. 

Eine gute Geschäftsidee, ein Businessplan und eine eingehende Finanzplanung sind essenziell für den Erfolg deiner Unternehmung. So kannst du sicherstellen, dass dein Business funktionieren und gewinnbringend agieren kann. 

Außer bei einer Ein-Personen-GmbH (Mindest-Stammkapital 25.000 Euro) benötigst du als Einzelunternehmer kein Startkapital. Das heißt jedoch nicht, dass bei deiner Existenzgründung gar keine Kosten entstehen. Unter anderem musst du mit den folgenden Ausgaben rechnen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Notar- und Anwaltskosten
  • Einrichtung und Pflege der Website
  • Softwarelizenzen
  • Büromiete
  • Später eventuell Mitarbeiter
  • Buchhaltung/Steuerberatung

Auch die anfallenden Steuern sind laufende Kosten, die du in deine Finanzplanung einberechnen solltest. Lege vor allem anfangs genügend Geld für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Co. zurück, damit du von diesen Zahlungen nicht unerwartet getroffen wirst.

Mein Steuer-Guide für Einzelunternehmen hilft dir, den Durchblick zu behalten.

2. Standort und Firmenname

Nicht alle Unternehmer können oder wollen gleich von Anfang an ein Büro oder einen Laden anmieten. Oft ist es problemlos möglich, dein Einzelunternehmen zu Hause in den eigenen vier Wänden zu betreiben.

Viele Menschen nutzen dies als den ersten Schritt in ihre Selbstständigkeit. Achte dabei auf folgende Punkte:

  • Nicht an jeder Adresse ist es erlaubt, ein Gewerbe zu betreiben – informiere dich bei deiner Gemeinde.
  • Erkundige dich bei deinem Vermieter, ob du in deiner Mietwohnung ein Gewerbe führen darfst.
  • Lass dir die Genehmigungen schriftlich bestätigen.

Stell dir vor deiner Unternehmensgründung außerdem die Frage, welcher Name zu deinem neuen Business passt.

Dieser muss die gültigen Bestimmungen erfüllen und sollte zudem einprägsam sowie passend sein. Je nach Unternehmensform können die Vorschriften variieren, hier eine Kurzfassung: 

  • Freiberufler: Inhaber (Nachname ausreichend) und Beschreibung der Tätigkeit

  • Kleingewerbe: muss Vor- und Nachname des Inhabers enthalten, zusätzlich ist die Beschreibung der Geschäftstätigkeit erlaubt

  • Eingetragene Kaufleute mit Kaufmannseigenschaft: Firmenname muss eingetragen werden (Name des Inhabers nicht zwingend notwendig), muss Geschäftsbezeichnung enthalten (e. K.)

Brauchst du Hilfe bei der Namenswahl für dein Business? Hier erkläre ich dir alles zum Firmennamen für Einzelunternehmen.

3. Anmeldung und Bürokratisches

Für Gewerbetreibende startet die Anmeldung ihrer Tätigkeit mit der Gewerbeanmeldung – hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dafür.

Diese kannst du beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort oder oft auch digital vornehmen. Zudem solltest du prüfen, ob du für deine Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis benötigst.

Dies ist für einige Berufsgruppen vorgeschrieben, zum Beispiel Makler, Versicherungsberater oder Reisegewerbetreibende. 

Nachdem der Gewerbeschein durch das Gewerbe- und Ordnungsamt ausgestellt wurde, wird das neue Einzelunternehmen in das Gewerberegister aufgenommen. Das Amt informiert im Anschluss weitere Kammern und Behörden, unter anderem:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) / Handwerkskammer (HWK)
  • Berufsgenossenschaft (BGH)

Weiter musst du dein gewerbliches Einzelunternehmen laut den Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) ins Handelsregister eintragen lassen. Führst du dein Einzelunternehmen als Kleingewerbe, musst du dies nicht zwingend tun.

Freiberufler dürfen diese Schritte vorerst überspringen: Melde dich in dem Fall direkt beim zuständigen Finanzamt und fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

Je nach Berufsgruppe kann außerdem eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft und der jeweiligen Standeskammer auf dich zukommen.

Im Anschluss bekommst du deine Steuernummer und kannst mit deinem Einzelunternehmen in die Businesswelt starten.

4. Nach der Gründung – Buchführung, Versicherungen und mehr

Hast du die Schritte 1 bis 3 erfolgreich abgearbeitet, kann es eigentlich mit deinem Solo-Business losgehen.

Einige Punkte gibt es allerdings noch, die zwar nicht praktisch zum Gründungsprozess gehören, aber trotzdem wichtig für ein gut laufendes und sicheres Einzelunternehmen sind.

  • Buchhaltung: Überleg dir, wie du mit diesem Thema umgehen möchtest. Schaff dir eine gute Buchhaltungssoftware an oder hol dir Unterstützung von einem Steuerberater.

  • Versicherungen: Persönliche und betriebliche Versicherungen schützen dich in unerwarteten Situationen. Eine Krankenversicherung ist etwa sogar gesetzlich vorgeschrieben, doch auch der Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und weiteren kann sinnvoll sein.

  • Geschäftskonto: Für die meisten Einzelunternehmer (außer Kapitalgesellschaften) ist ein geschäftliches Konto keine Pflicht. Allerdings behältst du damit den Überblick über deine Finanzen, was ein Geschäftskonto auch für Einzelunternehmer empfehlenswert macht.

Checkliste für angehende Einzelunternehmer

Damit du beim Gründungsprozess nichts übersiehst und dieser sich für dich so einfach wie möglich gestaltet, findest du hier eine Checkliste mit allen wichtigen Schritten:

  • Business- und Finanzplan erstellen (Wie viel Kapital sollte vorhanden sein?)
  • Entscheidung für eine Unternehmensrechtsform 
  • Wahl eines Firmennamen
  • Meldung bei Standeskammer (Freiberufler) bzw. Handwerkskammer/IHK (Gewerbetreibende)
  • Beim Gewerbeamt anmelden
  • Anmeldung beim Finanzamt (Entscheidung, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird)
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Abschluss von Versicherungen (persönlich und betrieblich)
  • Evtl. Steuerberater einstellen und Buchhaltungsprogramm anschaffen 

Wie lange dauert es, ein Einzelunternehmen zu gründen?

Wie lange die Existenzgründung für Solo-Gründer dauert, kann je nach gewählter Geschäftsform variieren. Was jedoch auf alle Einzelunternehmen zutrifft:

Der Prozess ist um einiges schneller, einfacher und günstiger als etwa die Gründung einer Kapitalgesellschaft. 

  • Am einfachsten geht es als Freiberufler: Eine freiberufliche Tätigkeit kannst du innerhalb eines Tages und ohne Kosten anmelden.

  • Auch Kleingewerbetreibende benötigen dafür in der Regel nur einen Tag, müssen aber mit Gebühren für die Gewerbeanmeldung rechnen (ca. 50 Euro).

  • Bei einem eingetragenen Kaufmann kommen zusätzlich Notargebühren sowie die Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister dazu. Dies ist meist innerhalb von zwei Wochen erledigt und sollte etwa 300 Euro kosten. 

  • Die Gründung einer GmbH oder UG dauert am längsten: Bis zu einem Monat und Ausgaben von über 500 Euro solltest du dafür einplanen.

Alleine Unternehmen gründen: Vor- und Nachteile

Wer ein Einzelunternehmen gründen möchte, sollte sich über die Vor- und Nachteile dieser Unternehmensform erkundigen. Besonders für Solo-Gründer ist dies oft vorteilhaft, doch in manchen Fällen können sich andere Rechtsformen besser eignen.

Vorteile eines Einzelunternehmens:

  • Alle erwirtschafteten Gewinne gehören dem Einzelunternehmen.
  • Du brauchst für die Gründung eines Einzelunternehmens kein Startkapital (außer GmbH).
  • Du hast die komplette Entscheidungsfreiheit.
  • Die Kosten für die Gründung sind minimal.
  • Einfache Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer bzw. Kleingewerbe bis 80.000 Euro Gewinn bzw. 800.000 Euro Umsatz (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, EÜR).

Nachteile eines Einzelunternehmens:

  • Die Haftung und das finanzielle Risiko liegen voll beim Einzelunternehmer.
  • Eingetragene Kaufleute sind unabhängig von den Einnahmen zur doppelten Buchführung verpflichtet.
  • Der Unternehmer ist ganz allein verantwortlich.
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Einzelunternehmen gründen – unser Fazit

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Die Gründung eines Einzelunternehmens ist schnell und unkompliziert. Nicht ohne Grund handelt es sich dabei also um die am häufigsten gewählte Unternehmensform in Deutschland.

Informiere dich vor dem Start deiner Unternehmung eingehend. Recherchiere, welche Rechtsform sich für deine Tätigkeit am besten eignet, ob du als Freiberufler starten kannst oder ob du für deine Arbeit einen Handelsregistereintrag benötigst.

In jedem Fall sind sowohl die Gründungskosten als auch der Aufwand minimal – melde dich einfach beim Gewerbeamt bzw. dem Finanzamt an und schon kann es losgehen. Meist hast du sogar die Möglichkeit, dein Unternehmen von zu Hause aus zu betreiben.

Starte noch heute in die Selbstständigkeit und gründe dein eigenes Einzelunternehmen!

FAQ

Wie erhalte ich meine Steuernummer?

Um deine Steuernummer zu erhalten, musst du dich beim Finanzamt deines Wohnsitzes anmelden. Dazu benötigst du das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieses kannst du entweder online herunterladen oder direkt im Amt abholen. In der Regel nimmt das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung mit dir Kontakt auf.

Wer ist die Geschäftsführung bei Einzelunternehmern?

Werden Einzelunternehmer ins Handelsregister eingetragen?

Welche Rolle spielt das Privatvermögen bei Einzelunternehmen?

Sollte ich als Einzelunternehmer mit der Existenzgründung starten?

Was sind Gesellschafter in einem Unternehmen?

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