Einzelunternehmen gehören zu den beliebtesten Unternehmensrechtsformen in Deutschland: Sie eignen sich für verschiedene Arten von Existenzgründern und die Gründung ist so einfach wie bei keiner anderen Unternehmensform.

Dabei ist Einzelunternehmen nicht gleich Einzelunternehmen, denn sowohl selbstständige Kaufleute als auch Gründer in freien Berufen und sogar GmbHs können in diese Kategorie fallen.

Hier erfährst du mehr über die Rechte und Pflichten von Einzelunternehmern – von der Gründung bis zu den Steuern.

Einzelunternehmen – die wichtigsten Fakten:

  • Ein Einzelunternehmen ist an sich keine Rechtsform, sondern ein Sammelbegriff verschiedener Unternehmensformen.
  • Zu den Einzelunternehmen zählen Freiberufler, Kleingewerbetreibende, selbstständige Kaufleute oder kleine Kapitalgesellschaften wie die Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG.
  • Kleine Einzelunternehmen mit einem Umsatz von unter 22.000 Euro (und voraussichtlich unter 50.000 Euro im Folgejahr) können die Kleinunternehmerregelung nutzen.
  • Je nach gewählter Rechtsform unterscheiden sich Art und Umfang der Buchführung sowie steuerliche Angelegenheiten und Versicherungen.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist eine Geschäftsunternehmung, die von einer einzigen Person gegründet und geführt wird. Synonym wird für Einzelunternehmer der Begriff „Selbstständige“ verwendet. In dieser Gruppe finden sich Freiberufler, Gewerbetreibende und andere Selbstständige.

Der Begriff Einzelunternehmen beschreibt also keine Rechtsform, sondern lediglich den Fakt, dass es nur einen Gründer und Inhaber gibt. In Deutschland nehmen Einzelunternehmer den größten Anteil in der Geschäftswelt ein: Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2022 von insgesamt 3,44 Millionen Unternehmen über 2 Millionen Einzelunternehmer. Dies liegt vor allem an den niedrigen Hürden, welche die Gründung eines Einzelunternehmens besonders einfach gestalten.

Übrigens bedeutet dies nicht automatisch, dass es keine Mitarbeiter geben kann: Selbstständige dürfen beliebig viele Angestellte haben.

Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen

Die beliebteste Unternehmensart in Deutschland ist nicht ohne Grund so populär – hier die Vorteile von Einzelunternehmen:

  • Selbstständigkeit und Flexibilität: Mit einem Einzelunternehmen bist du komplett flexibel. Du triffst alle unternehmerischen Entscheidungen alleine, was zeitsparend sein kann. Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten unter Inhabern existieren hier nicht.
  • Einfache Gründung: Es ist sehr unkompliziert ein Einzelunternehmen zu gründen, egal für welche Rechtsform du dich entscheidest. Du benötigst weder Stammkapital (außer bei der GmbH) noch einen Gesellschaftsvertrag.
  • Steuerliche Vorteile: Freiberufler und Gewerbetreibende bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze sind nicht gewerbesteuerpflichtig und können sich außerdem von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Dem stehen diese Nachteile gegenüber:

  • Die gesamte Verantwortung: Als Selbstständiger trägst du das komplette Risiko für dein Unternehmen selbst.
  • Alleinige Haftung: Du haftest in der Regel alleine, und zwar mit deinem Betriebs- und Privatvermögen.

Am Ende entscheidest du natürlich selbst, ob die Vorteile für dich überwiegen. Ein Einzelunternehmen ist jedoch zweifelsfrei ein günstiger und risikoarmer Weg zur Existenzgründung.

Mögliche Rechtsformen für Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist keine eigene Rechtsform, sondern mehr eine Zusammenfassung oder Beschreibung unterschiedlicher Unternehmensformen. Am häufigsten finden sich diese:

Freiberufler

Als Freiberufler agierst du als nicht-gewerbliches Einzelunternehmen. Diese Kategorie ist bestimmten Berufsgruppen vorbehalten, etwa Anwälten, Notaren, Steuerberatern, Ärzten, Heilpraktikern, Beratern, Autoren, Journalisten und Architekten.

Die selbstständige Tätigkeit als Freiberufler gilt als besonders einfach: Du musst dich weder um Gewerbeanmeldung noch die Gewerbesteuerpflicht kümmern. Mit einer einfachen Meldung beim Finanzamt kannst du deine Arbeit starten. Auch Buchhaltung und Jahresabschluss sind unkompliziert mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abzuwickeln.

Kleingewerbetreibende

Ein Kleingewerbe kannst du bis zu einem Gewinn bzw. Umsatz von 60.000 bzw. 600.000 Euro führen. Bei dieser Rechtsform musst du dich nicht ins Handelsregister eintragen und bist bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro von der Gewerbesteuer befreit. Aber: Als sogenannter Kann-Kaufmann kannst du dich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.

Kaufleute

Eingetragene Kaufleute, also Kaufmann e. K. bzw. Kauffrau e. K., müssen ihr Einzelunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen. Sie werden auch als Ist-Kaufleute bezeichnet. Im Gegensatz zu Kleingewerbetreibenden unterliegen sie dem Handelsgesetzbuch (HGB). Auch sie sind bis zu einem Umsatz von 24.500 Euro von der Gewerbesteuerpflicht befreit.

Als Einzelperson Kapitalgesellschaft gründen

Dies ist dann zwar streng gesehen kein Einzelunternehmen, wird aber eben oft doch dazu gezählt, weil es keine anderen Gesellschafter gibt, sondern eine Person alleine gründet. Diese Optionen gibt es:

  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
  • Kleine AG (sehr selten) – Aktiengesellschaft

Bei einer Ein-Personen-GmbH ist ein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig. Im Gegensatz dazu benötigst du bei der Ein-Personen-UG lediglich ein Eigenkapital von einem symbolischen Euro. Theoretisch kannst du auch eine UG gründen und später in eine GmbH umwandeln, sobald du das Stammkapital erwirtschaftet hast.

Vorteile:

  • Du kannst deine persönliche Haftung begrenzen.
  • Dein Unternehmen profitiert von einem professionelleren Erscheinungsbild nach außen.
  • Notwendig, wenn du Investoren ins Boot holen möchtest.

Nachteile:

  • Es wird Körperschaftsteuer fällig.
  • Die Buchhaltung ist von vornherein kompliziert: Egal wie hoch die Umsätze, es besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung.
  • Die Gründung kostet etwas mehr, ist aber in der Regel nicht teurer als 1.000 Euro.

Sonderfall Kleinunternehmen

Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderreglung. Diese ist für freiberufliche Tätigkeiten, aber auch für Kleingewerbe und Kaufleute anwendbar. Bis zu einem gewissen Umsatz (22.000 Euro im laufenden und 50.000 Euro im folgenden Geschäftsjahr) profitieren Unternehmen damit von vereinfachten Regelungen.

Als Kleinunternehmer darfst (bzw. musst) du auf die Umsatzsteuer verzichten. Du musst diese nicht ans Finanzamt abführen, darfst sie aber auch nicht von deinen Kunden verlangen. Auf deinen Rechnungen musst du in einem kurzen Absatz darauf hinweisen, dass du laut § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit bist.

Wenn du die vorgegebenen Umsätze nicht überschreitest, darfst du selbst wählen, ob du als Kleinunternehmer agieren möchtest. Entscheidest du dich dagegen, ist dies für fünf Jahre bindend.

Firmenname – Einzelunternehmen anmelden

Die Namensgebung ist ein Punkt, den Unternehmer, die ein Einzelunternehmen gründen möchten, nicht vergessen sollten.

Mit einem guten Firmennamen hebst du dich von der Konkurrenz ab und profitierst gewissermaßen von einem Marketingwerkzeug.

Zu der Namenswahl bei Einzelunternehmen gibt es rechtliche Vorschriften, denen du folgen musst. Diese unterscheiden sich je nach Rechtsform – hier ein Überblick:

  • Freiberufler dürfen ihr Unternehmen mit ihrem Namen und ihrer Tätigkeit benennen. Der Nachname reicht hier aus.
  • Kleingewerbetreibende müssen ihren Vor- und Nachnamen in ihre Unternehmensbezeichnung aufnehmen und dürfen zusätzlich ihre Geschäftstätigkeit hinzufügen.
  • Kaufleute mit Eintragung im Handelsregister müssen zwingend firmieren und diese Firma unter dem gewählten Namen eintragen lassen. Erlaubt sind Personen-, Sach- und Fantasienamen oder eine Kombination. Zusätzlich muss die Abkürzung e. K. (bzw. e. Kfm. oder e. Kfr.) hinzugefügt werden.
  • Für GmbHs und UGs gilt dasselbe, aber eben mit dem Zusatz GmbH oder UG.

Einige Regeln gelten bei Unternehmensnamen in jedem Fall:

  • Darf nicht in die Irre führen.
  • Muss sich von den Namen von Mitbewerbern und anderen Unternehmen unterscheiden.
  • Unverständliche Abkürzungen, Aneinanderreihungen von Buchstaben und unaussprechliche Sonderzeichen sind unzulässig.
  • Darf noch nicht anderweitig vergeben sein.

Einzelunternehmen gründen

Bevor du ein Unternehmen gründen kannst, benötigst du eine Geschäftsidee. Wenn der Businessplan einmal erstellt ist, kann es schließlich mit der Existenzgründung losgehen. Welche Schritte dabei auf dich zukommen, unterscheidet sich je nach Rechtsform.

Gründung eines freiberuflichen Einzelunternehmens

Der Start in eine freiberufliche Tätigkeit ist am einfachsten und zugleich kostenfrei. Den folgenden Schritten musst du dabei folgen:

  1. Anmeldung Finanzamt: Um die freiberufliche Tätigkeit anzumelden, wendest du dich direkt ans Finanzamt und füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Du kannst dich entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest und bekommst deine Steuernummer.
  2. Evtl. Eintragung in die Kammer: Kammerpflichtige Berufe müssen ihre Qualifikation bei der jeweiligen Standeskammer vorlegen.

Gründung eines Kleingewerbes

Wer ein gewerbliches Einzelunternehmen gründen möchte, muss noch einige weitere Schritte durchlaufen.

  1. Gang zum Gewerbeamt: Melde dein Gewerbe an (Kosten je nach Wohnsitz bis zu 50 Euro). Für manche Tätigkeiten ist zudem die Einholung einer Gewerbeerlaubnis nötig (z. B. Apotheker, Finanzdienstleistungen, Handwerk).
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Ausfüllen und an das Finanzamt schicken.
  3. Mitgliedschaft bei zuständiger Kammer: Melde dich, je nach Tätigkeit, bei der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
  4. Anmeldung bei Berufsgenossenschaft: Als gesetzliche Unfallversicherung für Kleingewerbetreibende.

Gründung kaufmännische Tätigkeit

Möchtest du als eingetragener Kaufmann tätig werden, kommt noch ein zusätzlicher erster Schritt hinzu:

  1. Eintragung in das Handelsregister: Dies übernimmt ein Notar für dich. Sende dafür einen Antrag an deinen Notar, der diesen an das Amtsgericht weiterleitet und die Eintragung beantragt (Kosten variieren nach Unternehmenssitz, ca. 200 Euro).
  2. Folge denselben Schritten, die bei der Gründung eines Kleingewerbes anfallen.

Gründung einer GmbH oder UG

Die Gründung einer UG oder einer GmbH ähnelt der Gründung einer kaufmännischen Tätigkeit. Allerdings ist ein Schritt vorweg notwendig:

  1. Einzahlung des Stammkapitals: Bei der UG vernachlässigbar (Stammkapital: 1 Euro), ist dies ein wichtiger erster Schritt für eine Ein-Mann-GmbH, denn dafür sind 25.000 Euro Eigenkapital notwendig. Die Hälfte davon muss bereits bei der Gründung auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden.
  2. Nun folgen dieselben Schritte, die bei der Gründung einer kaufmännischen Tätigkeit abgewickelt werden müssen.

Nach den ersten Schritten zur Gründung kommen bei allen Einzelunternehmen noch abschließende Punkte hinzu, etwa der Abschluss von Versicherungen.

Steuerliches für Einzelunternehmen in Deutschland

Welche Steuern für dein Einzelunternehmen anfallen, kann je nach Rechtsform variieren. Hier ein Überblick:

  • Einkommensteuer, evtl. zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Freiberufler, Kaufleute und Kleingewerbetreibende
  • Umsatzsteuer: Freiberufler, Kaufleute, Kleingewerbetreibende und Kapitalgesellschaften, außer Kleinunternehmer
  • Gewerbesteuer: Kaufleute, Kleingewerbetreibende (Freibetrag: 24.500 Euro), Kapitalgesellschaften
  • Körperschaftsteuer: Kapitalgesellschaften
  • Weiter können die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer eine Rolle spielen

Wie viele Steuern dein Einzelunternehmen bezahlen muss, hängt von Faktoren wie den Einkünften ab. Die Gewerbesteuer kann sich außerdem je nach Standort stark unterscheiden.

Buchhaltung und die passende Software für Einzelunternehmen

Wie die Buchhaltung in deinem Einzelunternehmen ablaufen muss, variiert je nach Rechtsform sowie Umsatz. Unterschieden wird allgemein zwischen zwei Arten der Buchhaltung, auf die ich kurz näher eingehe.

Einfache Buchhaltung

Zum Jahresabschluss wird der Gewinn deines Unternehmens ermittelt, indem du die Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gegenüberstellst.

Freiberufler dürfen diese Art der Buchführung nutzen, egal welche Umsätze sie erwirtschaften. Weiter profitieren kleine Gewerbe und Kaufleute mit weniger als 800.000 Euro Umsatzerlösen und 80.000 Euro Jahresüberschuss von dieser vereinfachten Form der Buchhaltung.

Doppelte Buchhaltung

Die doppelte Buchführung ist etwas aufwendiger. Hier müssen für die Gewinnermittlung und den Jahresabschluss eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden.

Kaufleute und Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Grundsätzlich trifft das auf alle Einzelunternehmer zu, die ins Handelsregister eingetragen sind – außer die oben genannten Ausnahmen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Musst du mit deinem Einzelunternehmen Umsatzsteuer abführen, ist auch deren Anmeldung notwendig.

Mit der Umsatzsteuer beim Einzelunternehmen läuft es so: Deine Kunden bezahlen Umsatzsteuer an dich, wenn sie eine deiner Rechnungen begleichen. Gleichzeitig zahlst du die Umsatzsteuer als Vorsteuer an deine Kunden, wenn du etwa eine Lieferantenrechnung zahlen musst.

Für Einzelunternehmen ist regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtend. Je nach Unternehmensgröße bzw. -umsatz musst du diese jeden Monat, vierteljährlich oder einmal im Jahr als Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen.

Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmen

Die geeignete Buchhaltungssoftware kann Einzelunternehmer bei diesem Thema unterstützen. Wähle aus den zahlreichen Programmen das aus, das alle für dich wichtigen Funktionen mitbringt und zugleich in dein Budget passt.

Je größer dein Business, desto komplizierter kann es mit steuerlichen und buchhalterischen Angelegenheiten werden. Überlege, ob es sich lohnt, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

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Geschäftskonto für Einzelunternehmen

Grundsätzlich sind Einzelunternehmer gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen, Kapitalgesellschaften aber schon.

Willst du dein Einzelunternehmen also als GmbH oder UG führen, brauchst du zwingend ein geschäftliches Konto.

Ein Geschäftskonto für Einzelunternehmen lohnt sich aber in jedem Fall, egal ob Pflicht oder nicht. Das liegt an einigen Vorteilen:

  • Besserer Überblick durch Trennung geschäftlicher und privater Finanzen.
  • Unkomplizierte Buchführung und Steuererklärung, bei vielen Konten Verknüpfung mit Buchhaltungssoftware möglich.
  • Oft besserer Kundenservice als bei kostenlosen Privatgirokonten.
  • Professionelleres Erscheinungsbild gegenüber deinen Kunden.
  • Manche Banken verbieten die geschäftliche Nutzung von Privatkonten.

Die meisten Banken bieten verschiedene Geschäftskontomodelle an. Oft finden sich darunter auch kostenfreie Tarife, bei denen du keine monatlichen Kontoführungsgebühren bezahlen musst. Achte bei deiner Wahl aber außerdem auf zusätzliche Kosten und Gebühren, die etwa für Buchungen oder andere Services entstehen können.

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Versicherungen für Einzelunternehmer

Welche Versicherungen für dein Einzelunternehmen anfallen, kann sich je nach Situation unterscheiden. Hier findest du eine Liste mit möglichen Versicherungstypen, die notwendig sein können:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Zusätzlich zu diesen persönlichen Versicherungen können, je nach Tätigkeit, weitere geschäftliche Versicherungen sinnvoll oder sogar verpflichtend sein:

  • Gewerbeversicherungen (z.  B. in der Gastronomie oder im Handwerk)
  • Rechtsschutzversicherung
  • Betriebshaftpflicht
  • Cyber-Versicherung
  • Elektronikversicherung
  • Kfz-Versicherung

Freiberufler haben hier eine Sonderstellung und können sich für ihre Sozialversicherungen an die Künstlersozialkasse (KSK) wenden. Erkundige dich, ob dies für dich infrage kommt, denn damit kannst du gegenüber anderen Versicherungsformen Geld sparen.

Haftung in Einzelunternehmen

Wer ein Einzelunternehmen führt, haftet in der Regel persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass du sowohl mit dem Gesellschafts- als auch deinem Privatvermögen haftest. Unter anderem trägst du auch das Schadensersatzrisiko und das Insolvenzrisiko.

Dies gilt aber nur für Personengesellschaften, nicht aber für Kapitalgesellschaften. Demnach kannst du die unbeschränkte Haftung umgehen, indem du eine Ein-Mann-GmbH oder Ein-Mann-UG gründest. Die Haftung beschränkt sich dann auf das Gesellschaftsvermögen bzw. deine Kapitaleinlage.

Fazit

Das Einzelunternehmen ist eine beliebte Unternehmensform für Existenzgründer in Deutschland. Dies liegt vor allem daran, dass die Gründung einfach und kostengünstig ist. Die bürokratischen Hürden sind niedrig und, außer bei der Ein-Mann-GmbH, ist kein Stammkapital zum Start notwendig.

Diese Unternehmensgruppe eignet sich für die verschiedensten Berufe und ist ideal für alle, die alleine gründen möchten. Weiter kann die Kleinunternehmerregelung zusätzliche Vorteile bringen.

Ob Freiberufler, Kaufmann oder Kleingewerbetreibender: Als Einzelunternehmer startest du unkompliziert in deine selbstständige Tätigkeit. 

FAQ

Welche Einzelunternehmens-Rechtsform ist die beste?

Es gibt keine „beste“ Rechtsform für Einzelunternehmen. Am Ende kommt es darauf an, welcher Tätigkeit du nachgehst und wie groß dein Unternehmen werden soll. Die Gründung ist bei allen Unternehmensformen einfach.

Muss ich als Einzelunternehmer immer alleine tätig sein?

Ein Einzelunternehmen zu führen, bedeutet, dass du dein Unternehmen alleine gründest und der einzige Inhaber oder alleiniger Gesellschafter einer GmbH bzw. UG bist. Es ist allerdings möglich, als Einzelunternehmer Mitarbeiter einzustellen.

Wie sieht es mit der Frage der Haftung bei Einzelunternehmen aus?

Inhaber von Einzelunternehmen haften unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmen bilden die GmbH und die UG, bei der du auch als Einzelunternehmer nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftest.

Welche Steuern zahlen Einzelunternehmer?

Je nach Rechtsform kommen auf Einzelunternehmer diese Steuerarten zu:

  • Einkommensteuer (inkl. Kirchensteuer und Soli)
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kapitalertragsteuer

Eine professionelle Steuerberatung kann dich dahin gehend informieren und dir außerdem bei deiner Buchhaltung unter die Arme greifen.