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Erfolgreich dein Einzelunternehmen gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung!

Wer alleine ein Unternehmen gründen möchte, entscheidet sich meistens für die Gründung eines Einzelunternehmens. Dies funktioniert schnell und einfach – und auch die Kosten für den Einstieg sind sehr niedrig. Gleichzeitig hat der Start eines Unternehmens dieser Art nur wenige Nachteile.

Da ist es nur wenig überraschend, dass es sich beim Einzelunternehmen um die am häufigsten angemeldete Rechtsform handelt. Alleine in Deutschland sind fast zwei Drittel der Unternehmen Einzelunternehmen.

Was ein Einzelunternehmen genau ist und was du für die Gründung benötigst, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Bei Einzelunternehmen handelt es sich um Unternehmen, welche von einer Einzelperson gegründet werden können. Der Solo-Gründer bzw. Selbstständige eröffnet hier seinen Betrieb in der Regel zunächst alleine, also ohne Angestellte oder Partner. Das schließt jedoch nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt Mitarbeiter eingestellt werden können.

Ein Einzelunternehmen gehört zu 100 % dem Einzelunternehmer selbst. Dieser trifft sämtliche Entscheidungen selbstständig als Geschäftsführer, ohne sich mit anderen Mitarbeitern absprechen zu müssen.

Im Gesetz ist der Begriff Einzelunternehmen nicht definiert. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass du bei Gründung eines Einzelunternehmens die Wahl zwischen mehreren unterschiedlichen Rechtsformen hast.

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Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens

Grundsätzlich hat jeder deutsche Bürger die Möglichkeit, ein Einzelunternehmen zu eröffnen. Einer der Vorteile ist, dass bei der Gründung keine großartigen bürokratischen Schritte anfallen.

Um offiziell ein Einzelunternehmen bzw. ein Gewerbe betreiben zu können, benötigst du lediglich einen Gewerbeschein. Diesen erhältst du sofort nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Gleichzeitig wirst du so Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer.

Wie die Gewerbeanmeldung für dich als Solo-Gründer und Selbstständiger im Detail funktioniert, kannst du hier nachlesen!

Für die Gründung deines Gewerbes benötigst du als Inhaber keinerlei Eigenkapital oder sonstige Verträge. Die Gründungskosten für ein Einzelunternehmen halten sich demnach in Grenzen, was dir den Einstieg enorm erleichtert.

Gewerbetreibende sind oft Kaufleute und müssen sich gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) ins Handelsregister eintragen lassen. Das heißt für dich zudem, dass du dich an die Pflichten der Buchhaltung halten musst. Doch es gibt Ausnahmen: Etwa für Freiberufler oder wenn deine Einzelunternehmung in die Kategorie Kleingewerbe fällt.

Was ist bei der Haftung zu beachten?

Mit der Gründung eines Einzelunternehmens übernimmst du als Inhaber die Haftung mit deinem privaten Vermögen. Wenn du also ein Einzelunternehmen gründen möchtest, dann trägst du auch das komplette finanzielle Risiko.

Als Einzelunternehmer kannst du außerdem keine Insolvenz (außer Privatinsolvenz) anmelden. Dies ist nur bei anderen Gesellschaftsformen möglich, zum Beispiel bei einer GmbH.

Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens

Wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, solltest du dich vorab über die Vor- und Nachteile erkundigen. Denn während dies in vielen Fällen vorteilhaft ist, können sich manchmal andere Rechtsformen besser eignen.

Wir haben für dich die einzelnen Vor- und Nachteile der Gründung eines Einzelunternehmens zusammengefasst:

Die Vorteile eines Einzelunternehmens:

  • Alle erwirtschafteten Gewinne gehören dem Einzelunternehmen.
  • Du brauchst für die Gründung eines Einzelunternehmens kein Stammkapital / Eigenkapital.
  • Du hast die komplette Entscheidungsfreiheit.
  • Die Kosten für die Gründung sind minimal (Gewerbeanmeldung).
  • Du musst dich an keine Bilanzpflicht halten (Nur wenn Umsatz und Gewinn 600.000 € bzw. 60.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten).
  • Die Publizitätspflicht entfällt.
  • Vereinfachte Buchhaltung für Kleinunternehmer bzw. Kleingewerbe (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Die Nachteile eines Einzelunternehmens:

  • Die Haftung und das finanzielle Risiko liegen vollkommen beim Einzelunternehmer.
  • Eingetragene Kaufleute sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.
  • Der Unternehmer ist ganz allein verantwortlich.

Als einzelne Person ein Unternehmen zu gründen, hat also einige Vorteile. Du musst dich nicht an einem Partner orientieren, bist flexibler und benötigst zudem nur wenig Startkapital.

Einzelunternehmen gründen – die einzelnen Schritte im Überblick

Du hast dich dafür entschieden, ein Einzelunternehmen zu gründen? Um das Risiko für Fehler zu minimieren und dir den Start zu erleichtern, erläutern wir dir nachfolgend die einzelnen Schritte:

Kapital

Für die Gründung benötigst du kein Startkapital bzw. Stammkapital. Das heißt jedoch nicht, dass du ganz ohne Kosten ein Einzelunternehmen gründen kannst. Unter anderem musst du mit den folgenden Investitionen rechnen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Einrichtung und Pflege der Website für dein Einzelunternehmen
  • Softwarelizenzen
  • Büromiete
  • später eventuell Mitarbeiter
  • Buchhaltung / Steuerberatung

Standort deines Einzelunternehmens (Büro)

Es kann natürlich sein, dass neue Unternehmer es nicht gleich zu Beginn schaffen, ein Büro oder einen Laden anzumieten.

Deshalb ist es durchaus möglich, dein Einzelunternehmen zu Hause in den eigenen vier Wänden zu betreiben. Viele Menschen nutzen dies als den ersten Schritt in ihre Selbstständigkeit.

Hier musst du allerdings etwas vorsichtig sein. Du kannst zum Beispiel nicht jede Wohnadresse dafür angeben. In jedem Bundesland ist genau vorgegeben, wo ein Gewerbe und somit auch ein Einzelunternehmen angesiedelt sein darf. Es gibt Wohngebiete, in denen dies nicht erlaubt ist.

Wenn du Mieter in einem Wohnhaus bist, musst du dies zudem mit deinem Vermieter absprechen. Dies ist auch dann der Fall, wenn im Mietvertrag eine bestimmte Klausel hierfür hinterlegt ist.

Es ist also immer von Vorteil, wenn du eine schriftliche Bestätigung zur Hand hast, dass du dein Gewerbe von deinem Zuhause aus betreiben darfst.

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Gründung und Anmeldung des Einzelunternehmens

Die Anmeldung deiner Tätigkeit ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Diese muss direkt beim Gewerbeamt erfolgen. Als Gründer kannst du die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort oder auch digital vornehmen – wenn dies in deiner Kommune möglich ist.

Zudem solltest du prüfen, ob du für deine Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis benötigst. Dies ist für einige Berufsgruppen vorgeschrieben, zum Beispiel für Makler, Versicherungsberater oder Reisegewerbetreibende. Die Anmeldung ist günstig und keinesfalls kompliziert.

Nachdem der Gewerbeschein durch das Gewerbe- und Ordnungsamt ausgestellt wurde, wird das neue Einzelunternehmen in das Gewerberegister aufgenommen. Das Amt informiert im Anschluss weitere Kammern und Behörden über deine Gewerbeanmeldung, unter anderem:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) / Handwerkskammer (HWK)
  • Berufsgenossenschaft (BGH)

Haftungsbeschränkung

Die Haftung in einem Einzelunternehmen ist gesamtschuldnerisch, unbeschränkt und persönlich. Das bedeutet, dass du als Inhaber mit deinem gesamten Vermögen haftest. Es gibt demnach keine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung, wie es etwa bei einer GmbH der Fall ist. Das erhöht das Risiko für dich als Unternehmer: Es besteht die Gefahr, dass du mit deinem privaten Vermögen haften musst. 

Name deines Einzelunternehmens

Auch diese Frage solltest du dir stellen, bevor du ein Einzelunternehmen gründest: Welcher Name passt zu deiner neuen Unternehmung?

Wichtig zu wissen ist auch hier, dass dieser Name einigen Bestimmungen und Regeln unterliegt. Vor allem wird zwischen Unternehmensbezeichnung und Geschäftsbezeichnung unterschieden.

In der Unternehmensbezeichnung muss bei Einzelunternehmen grundsätzlich sowohl der Vorname als auch der Nachname des Inhabers enthalten sein. Bei der Geschäftsbezeichnung darf ein Zusatz verwendet werden. Oft spricht man auch von Etablissement-Bezeichnungen, z. B. Hans Müller – Maurerbetrieb.

Dies gilt auch für die Außendarstellung, z. B. auf der Website, dem Briefkopf deiner Rechnung oder Visitenkarten.

Allgemein gilt, dass ein Name nie andere Personen täuschen darf. So ist es beispielsweise nicht zulässig, seiner Firma fälschlicherweise den Zusatz „GmbH” zu geben oder als „international” zu bezeichnen, wenn dein Unternehmen nur regional agiert. Zudem solltest du darauf achten, mit deinem gewählten Namen für dein Einzelunternehmen keine Namens- oder Markenrechte zu verletzen.

Mögliche Rechtsformen für Einzelunternehmen

Die Rechtsformen für Einzelunternehmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

Rechtsform mit unbegrenzter Haftung

Bei diesen Einzelunternehmen haftest du als Gründer bzw. Inhaber persönlich und trägst selbst das komplette Risiko:

Kaufleute und Kleingewerbetreibende gehören den gewerblichen Einzelunternehmern (Gewerbetreibenden) an.

Freiberufler dagegen betreiben nicht-gewerbliche Unternehmen und gehören somit nicht direkt zu den Gewerbetreibenden. Bei dieser Rechtsform handelt es sich um eine Unternehmensform, die nicht frei gewählt werden kann. Als Freiberufler giltst du, wenn die von dir ausgeführte Tätigkeit zur Liste der freien Berufe gehört (z. B. künstlerische und schriftstellerische Arbeit).

Freiberufler müssen sich an bestimmte rechtliche Voraussetzungen halten. Vor allem haben sie den Vorteil, durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine vereinfachte Buchhaltung führen zu dürfen.

Rechtsform mit begrenzter Haftung

Möchtest du eine volle Haftung vermeiden, kannst du dich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden.

Auch eine Kapitalgesellschaft kann von nur einer Person gegründet werden.

Hierzu zählen:

  • eine Ein-Personen GmbH
  • die UG (Unternehmergesellschaft)
  • und eine kleine AG (Aktiengesellschaft)
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Einzelunternehmen gründen – unser Fazit

Bist du bereit, dein eigener Chef zu werden? Die Gründung eines Einzelunternehmens ist schnell und unkompliziert. Es handelt sich um die am häufigsten gewählte Rechtsform in Deutschland für einzelne Personen.

Als Solo-Gründer hast du zunächst keine Mitarbeiter und bist niemandem weisungsgebunden. Du behältst die volle Kontrolle über deine Entscheidungen und Gewinne. Um ein Einzelunternehmen gründen zu können, benötigst du lediglich einen Gewerbeschein – dafür sind weder Eigenkapital noch Verträge erforderlich.

Allerdings haftest du auch mit deinem persönlichen Vermögen und kannst keine Insolvenz anmelden. Wie du siehst, gibt es bei der Gründung eines Einzelunternehmens einige Vor- und Nachteile, auf die du achten solltest.

Informiere dich vor dem Start deiner Unternehmung eingehend. Recherchiere, welche Rechtsform sich für deine Tätigkeit am besten eignet, ob du als Freiberufler starten kannst oder ob du für deine Arbeit einen Eintrag im Handelsregister benötigst. In jedem Fall sind sowohl die Kosten als auch der Aufwand minimal – melde dich einfach beim Gewerbeamt an und schon kann es losgehen. Meist hast du sogar die Möglichkeit, dein Unternehmen von zu Hause aus zu betreiben.

Starte noch heute in die Selbstständigkeit und gründe dein eigenes Einzelunternehmen!

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