fbpx
Kleinunternehmerregelung: Wahlrecht, Voraussetzungen, beantragen, Vor- und Nachteile

Kleinunternehmerregelung – Hast du das Wahlrecht?

Durch weniger Aufwand und Bürokratie in der Kleinunternehmerregelung, können Gründer und Selbstständige sich voll und ganz auf ihre täglichen Aufgaben konzentrieren.

Wer zudem die Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt, kann zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung wählen.

Was ist die Kleinunternehmerreglung?

Mit Hilfe der Kleinunternehmerregelung soll es Gründern und Selbstständigen ermöglicht werden, mit weniger Bürokratie und buchhalterischen Aufwand, einen leichteren Einstieg in ihre selbstständige Tätigkeit als Unternehmer zu haben. Die Kleinunternehmerregelung kann von Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Land- und Forstwirten gewählt werden.

Dabei spielt die Rechtsform nur eine Nebenrolle, denn die Kleinunternehmer-Regelung ist für natürliche Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen geeignet. Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und in Folge dessen, entfällt die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Jedoch ist die Kleinunternehmerregelung nicht für jedes Unternehmen geeignet.

Vor allem dann nicht, wenn zu Beginn der Gründung hohe Investitions-Kosten anstehen, von welchen die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Durch die Kleinunternehmerregelung können sich Selbstständige gerade in der Anfangsphase viel Bürokratie und Aufwand ersparen. Doch neben den Vorteilen, die die Kleinunternehmer-Regelung bietet, solltest du auch die Nachteile zur Kenntnis nehmen. Für Unternehmen mit gewerblichen Kunden oder hohen Investitionskosten, kann es besser sein, sich für die Regelbesteuerung zu entscheiden.

Vorteile:

  • weniger Bürokratie & Aufwand
  • keine Umsatzsteuervoranmeldungen
  • vereinfachte Buchhaltung
  • für Privatpersonen ist das Angebot günstiger

Nachteile

  • kein Vorsteuerabzug möglich
  • gewerbl. Kunden können keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern
  • Eindruck des Unternehmens kann leiden
  • “Anfänger”-Status
  • Höhere Betriebsausgaben

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Wer als Existenzgründer und für seine Selbstständigkeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, muss hierfür gewisse Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen das sind, ist im § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. So darf dein Umsatz im Vorjahr (oder Gründungsjahr) nicht größer als 17.500 € sein und der Umsatz im Folgejahr eine Grenze von 50.000 € nicht übersteigen.

Wenn du dein Gewerbe gerade erst angemeldet hast und es kein Umsatz aus dem Vorjahr gibt, wird der Umsatz aus dem Gründungsjahr berücksichtigt. Bei einer Gründung mitten im Jahr, wird die Umsatzgrenze durch die geschäftlich tätigen Monate geteilt.


Beispiel:

Max gründet sein Unternehmen im Juli 2017. Das heißt: In den Monaten Juli, August, September, Oktober, November und Dezember ist er geschäftlich tätig. Es handelt sich hierbei um ein halbes Jahr, also 6 Monate.

Die Rechnung sieht wie folgt aus: 6 / 12 = 0,5. Somit beträgt die Umsatzgrenze von Max im Gründungsjahr nicht 17.500 €, sondern nur die Hälfte (0,5). Dies entspricht einem Umsatz von 17.500 € x 0,5 = 8.750 €.

Würde Max seinen Umsatz nun im Gründungsjahr auf bereits 9.000 € schätzen, erfüllt er nicht die Voraussetzungen, die für die Kleinunternehmerregelung notwendig sind. Da er die Umsatzgrenze von 8.750 € für das Vorjahr / Gründungsjahr überschreitet.


Dieses Rechenbeispiel kannst du natürlich auf jeden Monat deiner Unternehmensgründung anwenden und erhältst so die Umsatzgrenze, welche du für die Kleinunternehmerregelung nicht überschreiten darfst.

Vielleicht fragst du dich in diesem Zusammenhang jetzt auch, wie es aussieht, wenn du den von dir geschätzten und geplanten Umsatz am Ende des Jahres überschreitest? Das ist in der Regel kein Problem! Dann wirst du ganz einfach im Folgejahr nach der Regelbesteuerung besteuert und bist eben kein Kleinunternehmer mehr.

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn du deinen Umsatz ganz bewusst geringer schätzt, nur um von der Kleinunternehmerregelung profitieren zu können. In diesem Fall kann dir das Finanzamt die Kleinunternehmerreglung auch rückwirkend aberkennen.

HINWEIS!

Damit du von der Kleinunternehmerregelung profitieren kannst, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Umsatz im Vorjahr / Gründungsjahr nicht größer als 17.500 €
  • Umsatz im Folgejahr nicht größer als 50.000 €

Auch wenn du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst, hast du das Wahlrecht zwischen Kleinunternehmer-Regelung und der Regelbesteuerung.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Auch wenn durch die Kleinunternehmerregelung Gründern und Selbstständigen die Bürokratie und der Aufwand als Unternehmer erleichtert wird, ist das Kleinunternehmer-Dasein nicht für jedes Unternehmen geeignet. Dies trifft vor allem auf Gründer und Selbstständige zu, die zu Anfang sehr hohe Investitionskosten für z. B. Waren, Geschäftsausstattung oder ähnliches haben. Denn gerade in diesem Fall macht es Sinn, die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen beim Finanzamt als Vorsteuer zurückzufordern.

6 EFFEKTIVE 

EINNAHMEQUELLEN

ZUM GELD VERDIENEN

IM INTERNET!

Mit der Einwilligung stimmst du dem regelmäßigen Versandt meines Newsletters (in der Regel 4-5 im Monat) zu. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Datenschutzerklärung.  

Ideal für Einsteiger geeignet! Kein Eigenkapital notwendig! Von zu Hause aus möglich!

Bitte prüfe
dein Postfach
(auch Spam-Ordner)!

Öffne meine E-Mail:

"Dringender Handlungsbedarf ❤️"

1

2

Du musst meine E-Mail öffnen und deine E-Mail Adresse bestätigen, sonst kann ich dir deine angefordere Datei leider nicht zusenden. 

Mit der Kleinunternehmerregelung wäre dies nicht möglich und damit würde dir in der Gründungsphase viel Geld verloren gehen. Neben anfänglich hohen Investitionskosten lohnt sich zudem die Regelbesteuerung für diejenigen Gründer und Selbstständigen, die überwiegend oder ausschließlich gewerbliche Kunden betreuen. Denn durch den Ausweis von Umsatzsteuer auf den Rechnungen, können auch deine Kunden die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Des Weiteren dient in der Regelbesteuerung der Nettopreis als Kalkulationsgrundlage und nicht wie bei der Kleinunternehmerregelung der Bruttopreis. Die Folge: Du kannst deine Produkte oder Dienstleistungen mit der Regelbesteuerung günstiger anbieten, da du mit einem niedrigeren Preis kalkulieren kannst.

Wie lange bin ich an die Kleinunternehmerregelung gebunden?

Erfüllst du alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung, kannst du dich trotzdem für die Regelbesteuerung entscheiden (Wahlrecht). Die Voraussetzung ist natürlich, dass du die Umsatzgrenzen für den Kleinuntermehr-Status nicht überschreitest.

Entscheidest du dich gegen die Kleinunternehmerregelung und somit für die Regelbesteuerung, bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden. Überschreitest du die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung von Anfang an (kein Wahlrecht), startest du sofort mit der Regelbesteuerung.

Die Kleinunternehmerregelung beantragen (ankreuzen)

Wie ich dir bereits in meinem Artikel rund um die Gewerbeanmeldung erzählt habe, erhältst du einige Tage / Wochen nach der Anmeldung deines Gewerbes auf dem zuständigen Gewerbeamt, Post vom Finanzamt. Das Finanzamt sendet dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, in welchem du sowohl Angaben zur dir, als auch zu deinem Unternehmen machen musst.

(Als Freiberufler musst du dich direkt mit deinem Finanzamt in Verbindung setzen bzw. dich bei deinem Steuerberater diesbezüglich informieren.)

Kleinunternehmerregelung: Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung
7.3 Kleinunternehmer-Regelung

Unter Punkt 7 (Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer) im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, musst du die geschätzten Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung sowie dem Folgejahr angegeben (7.1). Hier darfst du natürlich die Umsatzgrenzen von 17.500 € und 50.000 € nicht überschreiten, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst.

In 7.3 (Kleinunternehmer-Regelung) hast du dann die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Zeile 133 beim Finanzamt zu beantragen bzw. anzukreuzen. Mit einem Kreuz bestätigst du, dass du die Umsatzgrenze von 17.500 € voraussichtlich nicht überschreiten wirst.

Rechnungsstellung in der Kleinunternehmerregelung

Dir Vorteile der Kleinunternehmerregelung machen sich gerade zu bei der Rechnungsstellung und Buchführung bemerkbar. Denn hier wird es dir als Kleinunternehmer sehr einfach gemacht. Doch was bedeutet das jetzt genau für dich?

Auf deinen Rechnungen darfst und musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Nettobetrag ist somit auch gleich der Bruttobetrag. Des Weiteren musst du auf der Rechnung deine Kunden darauf hinweisen, dass du keine Umsatzsteuer ausweist, da du nicht nach der Regelbesteuerung besteuert wirst. Wie auf dieser Website erläutert wird, kann der Hinweis wie folgt aussehen:

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Trotz dieser Erleichterungen für dich als Kleinunternehmer, bist du natürlich zur Buchführung und der Gewinnermittlung verpflichtet. Das heißt: Solange für dich die Kleinunternehmerregelung gilt, ist die Auflistung deiner Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) Pflicht (einfache Buchführung).

Voraussetzung für die einfache Buchführung ist, dass du als Selbstständiger und Gewerbetreibender nicht im Handelsregister eingetragen bist und dein jährlicher Umsatz nicht mehr als 600.000 € sowie der jährlicher Gewinn nicht die 60.000 € überschreitet. Freiberufler dürfen die einfache Buchführung hingegen unabhängig von Umsatz und Gewinn anwenden. Aus der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ergibt sich zudem am Jahresende der zu versteuernde Gewinn für dich als Kleinunternehmer.

Letzte Aktualisierung am 28.03.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Fazit

Ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen musst du durch die Schätzung deiner Umsätze rausfinden, ob für dich die Kleinunternehmerregelung überhaupt in Frage kommt oder deine Umsätze die vorgegebenen Grenzen bereits überschreiten. Zum anderen spielen die Art deiner Kunden (gewerblich oder privat) sowie anfängliche / anstehende Investitionen eine ausschlaggebende Rolle.

Hast du das Wahlrecht und entscheidest dich gegen die Kleinunternehmerregelung, musst du 5 Jahre mit dieser Entscheidung leben und kannst nicht von den Vorteilen eines Kleinunternehmers profitieren. Gründer und Selbständige haben durch den Kleinunternehmer-Status deutlich weniger Aufwand bei der Rechnungsstellung und in der Buchhaltung.

Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sich zu Anfang für die Kleinuntermehrregelung zu entscheiden. Wenn du dir bei deiner Entscheidung unsicher bist, empfehle ich dir in jedem Fall einen Steuerberater, der dich hier fachlich beraten und unterstützen kann.

Wie hat dir der Artikel gefallen?

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

WERBUNG
[the_ad_group id="476"]
Beitrag teilen
Nach oben scrollen