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Scheinselbstständigkeit – Wenn die Selbstständigkeit zur Falle wird!

Als Selbstständiger und vor allem als Gründer, kann es dir schnell passieren, dass deine selbstständige Tätigkeit als Scheinselbstständig eingeordnet wird. Vor allem Freelancer und freiberuflich tätige sind häufig davon betroffen.

Doch was bedeutet die Scheinselbstständigkeit überhaupt?

In meinem Blogpost möchte ich Licht ins Dunkel bringen und dir erklären, wann man als Scheinselbstständiger gilt und welche rechtlichen Konsequenzen und finanzielle Risiken  das haben kann.

Was ist Scheinselbstständigkeit im Arbeitsrecht?

Als Selbstständiger hast du vermutlich schon von der Scheinselbstständigkeit gehört. Aber weißt du auch, was genau dahintersteckt?

Kurz gesagt handelt es sich um eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer wie ein Selbstständiger arbeitet, jedoch nicht die volle Kontrolle über seine Arbeit und sein Unternehmen hat.

Das heißt, er ist in Wirklichkeit abhängig beschäftigt, obwohl er als Selbstständiger gilt!

Im Sozialgesetzbuch V (SGV) wird die Scheinselbstständigkeit in § 7a definiert.

Demnach gilt eine Person als scheinselbstständig, wenn sie zwar formal als Selbstständige tätig ist, jedoch in Wirklichkeit wie ein Arbeitnehmer arbeitet. Dabei sind verschiedene Kriterien zu beachten, wie zum Beispiel die Weisungsgebundenheit oder die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers.

Wer als Scheinselbstständiger eingestuft wird, hat keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Rentenversicherung und muss hohe Strafen befürchten.

Deshalb ist es wichtig, dass du dich vorab gut informierst und sicherstellst, dass deine Selbstständigkeit auch wirklich rechtlich korrekt ist.

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Welche Kriterien müssen für eine Scheinselbstständigkeit erfüllt sein?

Im Grunde bist du immer dann Scheinselbstständig, wenn du nicht mehr die volle Macht über deine Selbstständigkeit hast und dein Arbeitgeber dich für Weisungsgebunden hält!

Das heißt, du bist nicht mehr in der Lage, als Arbeitnehmer zu bestimmen, wann, wo und wie du deine Leistung erbringst.

Was aber nicht heißt, dass du in der Selbstständigkeit keine Abgabefristen einzuhalten hast. Wie du dir jedoch deine Arbeitszeit einteilst, geht deinen Auftraggeber, salopp gesagt, nichts an.

Zudem kann eine Scheinselbstständigkeit erfolgen, wenn du über einen sehr langen Zeitraum für einen gewissen Auftraggeber tätig bist und dein Haupteinkommen über diesen erfolgt!

Außerdem kann die Scheinselbstständigkeit in Kraft treten, wenn du deinem Auftraggeber gegenüber gewisse Verpflichtungen hast! Das heißt, du musst deinen Urlaub mit festangestellten Kollegen absprechen, besitzt eine E-Mail über diesen Betrieb oder hast einen firmeneigenen Computer. All das können Indizien dafür sein!

Ein weiterer Punkt der vollen Selbstständigkeit ist die freie Auswahl deiner Aufträge! Du allein bestimmst, welchen Auftrag du annimmst und ablehnst! Wenn das in deiner Tätigkeit nicht der Fall ist, könnte das einen weiteren Indiz für eine Scheinselbständigkeit darstellen!

Bist du im Urlaub oder krank, kannst du dich als Selbstständiger durch deine Arbeitskraft vertreten lassen –  falls eigene Mitarbeiter vorhanden sind. Wenn du Einzelunternehmer bist, kannst du deine Arbeit natürlich erst fortsetzen, wenn es dir wieder besser geht!

Auch der Stundensatz spielt in der Selbstständigkeit eine bedeutende Rolle! Selbstständige verdienen in ihrer Tätigkeit oft deutlich mehr als Angestellte! Solltest du für deine Leistung oder Beschäftigung also gleich viel wie ein Angestellter verdienen, könnte das den Verdacht eines “Arbeitnehmers” erhärten.

Die Scheinselbstständigkeit kannst du vor allem auch dann umgehen, wenn du eigene Geschäftsräume besitzt (Büro), eine Webseite hast, ein Firmenschild oder auch Briefpapier mit deinem Firmennamen. Diese Merkmale werten einen echten Unternehmer auf!

Wichtig:

Nicht alle genannten Kriterien sprechen direkt für eine Scheinselbstständigkeit.

Es muss immer der Einzelfall betrachtet und der Rahmen für die Selbstständigkeit geprüft werden!

Wichtig für die Behörde und/oder das Gesetz  ist nur, dass du über ein professionelles, unternehmerisches Profil verfügst und deine Tätigkeiten frei ausüben kannst!

Wieso sind häufig Freelancer / freie Mitarbeiter (Freiberufler) betroffen?

Als Freelancer oder freier Mitarbeiter bist du oft auf unterschiedliche Auftraggeber angewiesen, um deine Einkünfte zu generieren. Dabei kann es passieren, dass du in eine Scheinselbstständigkeit gerätst, ohne es zu merken.

Das liegt daran, dass du als Freiberufler oft ähnlich wie ein Angestellter arbeitest, aber trotzdem selbstständig bist. Wenn du jedoch hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig bist und von diesem abhängig bist, kann das als Indiz für eine Scheinselbstständigkeit gewertet werden.

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Auch wenn du als Freelancer selbstbestimmt arbeiten möchtest, kann es vorkommen, dass dein Auftraggeber dir Vorgaben macht und dich wie einen Angestellten behandelt. So kann es sein, dass du an festen Arbeitszeiten gebunden bist oder nur für einen bestimmten Zeitraum beschäftigt wirst.

Diese Umstände können dazu führen, dass du als scheinselbstständig eingestuft wirst.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Scheinselbstständigkeit rechtliche Konsequenzen haben kann. So können hohe Nachzahlungen von Sozialabgaben und Steuern drohen.

Daher solltest du immer darauf achten, dass deine Tätigkeit als Freelancer und/oder Freiberufler nicht den Kriterien einer Scheinselbstständigkeit entspricht und dich im Zweifelsfall beraten lassen.

Worauf muss der Auftragnehmer und Auftraggeber achten?

Wenn es zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu einer Zusammenarbeit kommt, ist es sehr wichtig diese Zusammenarbeit vertraglich festzulegen!

Das müssen Auftragnehmer und Auftraggeber wissen!

Als Selbstständiger solltest du immer darauf achten, unter welchen Bedingungen ein bestimmter Job angenommen wird.

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Folgende Anzeichen sollten bei einer Zusammenarbeit vermieden werden:

  • Der Auftraggeber gibt Anweisungen oder Forderungen bezüglich der Art und Weise, wie die Arbeit erledigt werden soll;
  • Der Auftragnehmer arbeitet regelmäßig für den gleichen Kunden;
  • Der Kunde stellt alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung;
  • Der Kunde bestimmt das Entgelt für den Dienst;
  • Der Kunde behandelt den Auftragnehmer genauso wie andere angestellte Mitarbeiter.

Welche Folgen und welches Risiko gehen Scheinselbstständige ein?

Wird bei dir eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann das gravierende Folgen für dich und deinen Auftraggeber haben!

Diese machen sich besonders in deiner Renten – und Krankenversicherung bemerkbar. Es kann außerdem zu steuerrechtlichen Komplikationen kommen, da die Einnahmen von Selbstständigen und Arbeitnehmern oft unterschiedlich besteuert werden.

Aber das größte und eigentliche Problem ist, dass eine bereits festgestellte Scheinselbstständigkeit nur noch als Angestellten-Tätigkeit fortgesetzt werden kann!

Das heißt für die jeweilige Person, dass sie sich entweder von ihren Aufträgen oder von ihrer Selbstständigkeit verabschieden muss!

Zudem kommen natürlich hohe finanzielle Belastungen auf Scheinselbstständige zu!

Folgen einer Scheinselbstständigkeit im Überblick:

  • Dein Status als Selbstständiger wird nicht weiter anerkannt
  • Du musst Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
    (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
  • Lohnsteuer und Umsatzsteuer müssen nachgezahlt werden
  • Gerichtsverhandlung mit Anklage zur Steuerhinterziehung
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Wie wird die Scheinselbstständigkeit geprüft?

Die Prüfung der Scheinselbstständigkeit wird in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung in Auftrag gegeben!

Unterschiedliche und zufällig ausgewählte Selbstständige erhalten dann einen Fragebogen anhand der obigen Kritikern und füllen diesen aus.

Die Zollverwaltung kann dann im Rahmen einer Bekämpfung von Schwarzarbeit eine Scheinselbstständigkeit prüfen und feststellen! Wenn sich der Verdacht bestätigt, enden diese Fälle meist vor Gericht.

Natürlich kann man als Selbstständiger auch selbst den Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit äußern und prüfen lassen. Allerdings geht das nur, wenn die Rentenversicherung nicht schon selbst tätig geworden ist.

In diesem Fall kann es durchaus Sinn machen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der ebenfalls auch Verträge zwischen dir und deinem Auftraggeber prüfen kann.

Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist eine unabhängige Institution, die dir dabei helfen kann, deine Beschäftigungssituation zu klären. Du kannst dich an sie wenden, wenn es Unklarheiten bezüglich deiner Selbstständigkeit gibt.

Die Clearingstelle prüft im Anschluss dein Arbeitsverhältnis und entscheidet, ob du tatsächlich selbstständig oder doch arbeitnehmerähnlich beschäftigt bist.

Es ist ratsam, sich frühzeitig an die Clearingstelle zu wenden, um möglichen rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Falls du bereits als scheinselbstständig eingestuft wurdest, bietet dir die Clearingstelle auch Unterstützung bei der Umstellung auf ein reguläres Arbeitsverhältnis oder einer Klärung mit deinem Arbeitgeber.

Insgesamt ist es also wichtig, sich bewusst mit seiner Beschäftigungssituation auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Hilfe von der Clearingstelle in Anspruch zu nehmen.

So kannst du sicherstellen, dass deine Selbstständigkeit nicht ungewollt zur Scheinselbstständigkeit wird.

Wie kann man Scheinselbstständigkeit vermeiden?

Bereits mit der Gründung und dem Start deiner selbstständigen Tätigkeit, kannst du einiges tun, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Das klappt am besten mit einem Businessplan! Befasse dich mit allen Aspekten deines Vorhabens und nutze professionelle Checklisten, um deine unternehmerische Tätigkeit zu prüfen und möglichst echt aussehen zu lassen!

Checkliste

Selbstständiges Arbeiten Scheinselbstständiges Arbeiten
  • ich arbeite in meinem Büro für meine Kunden!
  • ich arbeite von / mit einer Firma aus!
  • ich zeige MICH und meine gewinnbringende Strategie!
  • Ich nutze wenig bis kein eigenes Marketing!
  • ich habe einen guten Kundenstamm und halte diesen!
  • ich arbeite hauptsächlich mit einem Kunden zusammen!
  • ich habe deutlich höhere Stundensätze als Angestellte!
  • mein Stundensatz ist ähnlich hoch wie der von Angestellten!
  •  ich weiß, wie man rechtsgültige Angebote erstellt!
  • ich kenne wenig bis keine rechtlichen Bedingungen!
  • Ich halte meine Leistungen vertraglich fest!
  •  ich arbeite ohne einen Vertrag!
  • ich arbeite zu 100 % frei!
  • ich habe vorgegebene Arbeitszeiten!
  • ich habe Personal, welches auch für mich arbeiten kann!
  • nur ich darf Leistungen für Kunden vollbringen!

Die 10 größtem Probleme von Scheinselbstständigen

In der nachfolgenden Übersicht möchte ich dir zum Abschluss nochmals aufzeigen, welche Probleme und Hürden auf dich zukommen können, wenn du das Risiko einer Scheinselbstständigkeit eingehen solltest.

  1. Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Scheinselbstständigkeit, wie Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie mögliche Strafen.

  2. Schlechtes Image und Rufschädigung durch den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.

  3. Verlust von Kunden und Aufträgen aufgrund fehlender Sozialleistungen und Absicherung für die Mitarbeiter.

  4. Mangelnde Planungssicherheit, da man jederzeit mit einer Prüfung durch die Behörden rechnen muss.

  5. Schwierigkeiten bei der Beantragung von Krediten oder Fördermitteln aufgrund des Verdachts der Scheinselbstständigkeit.

  6. Hohe Kosten für Anwälte und Berater, um sich gegen Vorwürfe der Scheinselbstständigkeit zu verteidigen.

  7. Einschränkungen in der Arbeitsweise und -flexibilität, da bestimmte Vorschriften eingehalten werden müssen, um nicht als scheinselbstständig zu gelten.

  8. Unzufriedenheit unter Mitarbeitern, die sich benachteiligt fühlen, wenn sie als Selbstständige arbeiten müssen und dadurch keine Sozialleistungen erhalten.

  9. Schwierigkeiten bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter aufgrund des schlechten Rufs als potenzieller Arbeitgeber mit scheinselbstständigen Mitarbeitern.

  10. Mögliche Probleme mit dem Finanzamt oder anderen Behörden im Falle einer Betriebsprüfung oder Ermittlung wegen Scheinselbstständigkeit.

Wie kann ich mich als Auftraggeber gegen Scheinselbstständige schützen?

Als Auftraggeber solltest du dich vor einer Beschäftigung mit einem Scheinselbstständigen schützen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Eine Möglichkeit ist es, sich bei der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) zu informieren und zu prüfen, ob die Person als Selbstständiger oder Angestellter eingestuft wird.

Auch ein Blick auf die Vertragsbedingungen kann helfen. Wenn der Vertrag ausschließlich eine Arbeitnehmer-Tätigkeit beschreibt und der Selbstständige keine eigenen Arbeitsmittel verwendet, spricht dies für eine Scheinselbstständigkeit.

Ein weiterer Schutzmechanismus ist eine sorgfältige Auswahl des Selbstständige!

Recherchiere als Auftraggeber im Vorfeld gründlich die Referenzen des Auftragnehmers und spreche ihn gezielt mit Fragen zur Selbständigkeit und zum Unternehmen an.

Beachte zudem die Kriterien der Selbständigkeit, wie z.B. das Tragen von unternehmerischen Risiken oder die freie Gestaltung der Arbeitszeit.

Es ist wichtig, dass Auftraggeber sich nicht nur über die Leistung des Selbständigen Gedanken machen, sondern auch über dessen rechtlichen Status.

Eine falsche Einstufung kann nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch den Ruf des Unternehmens schädigen.

Fazit

Als angehender Selbstständiger in Deutschland solltest du dich unbedingt mit dem Thema Scheinselbstständigkeit auseinandersetzen, um rechtlichen und steuerlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Es ist ratsam, sich mehrere Kunden oder Auftraggeber zu sichern, um eine Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber zu vermeiden und somit nicht als Scheinselbstständiger eingestuft zu werden.

Informiere dich intensiv über dieses Thema, um nicht unvorbereitet in eine Falle zu tappen. Lass dich nicht von Unwissenheit überwältigen und sorge selbst für eine sichere und erfolgreiche Selbstständigkeit.

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