Der Gründungszuschuss: Förderung der Agentur für Arbeit
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Gründungszuschuss: Die 5 wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer

Bei dem Gründungszuschuss handelt es sich um eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, die du als Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kannst, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Doch so einfach wie es sich anhört, ist es in den meisten Fällen leider nicht.

Damit du überhaupt für den Existenzgründerzuschuss in Frage kommst, musst du Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben und bereits den Vermittlungs- und Integrationprozess für den Arbeitsmarkt durchlaufen haben.

Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wurde für Arbeitnehmer eingeführt, die sich aus ihrer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Dabei ist der Existenzgründungszuschuss eine Ermessens-Leistung. Du als Arbeitnehmer hast also keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung durch die Arbeitsagentur.

Wird der Zuschuss durch die Agentur für Arbeit gewährt, hat er eine Dauer von maximal 15 Monate. Wobei bereits nach 6 Monaten erneut darüber entschieden wird, ob du weiterhin Anspruch auf den Gründungszuschuss hast. Die selbstständige Tätigkeit zur Beendigung deiner Arbeitslosigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden und mindestens 15 Stunden in der Woche betragen.

Auch prüft die Arbeitsagentur, ob du über die entsprechenden Qualifikationen und Kenntnisse für die Existenzgründung und Selbstständigkeit verfügst. Mit dem Antrag für den Gründungszuschuss musst du der Agentur für Arbeit zudem einen Businessplan sowie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen.

Wo wird der Gründungszuschuss beantragt?

Der Gründungszuschuss kann ausschließlich bei der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) beantragt werden. Damit du den Gründerzuschuss beantragen kannst, musst du deinem Sachbearbeiter so früh wie möglich mitteilen, dass du dich Selbstständig machen möchtest. Dieser kann dir dann – wenn du die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllst, die entsprechenden Unterlagen wie z. B. den Antrag für den Existenzgründerzuschuss zu Verfügung stellen.

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, werden von dir – wie bereits erwähnt, einige Nachweise gefordert. Darunter fällt selbstverständlich ein Businessplan (aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee), die Bestätigung einer fachkundigen Stelle, der Nachweis über persönliche Qualifikationen für die Existenzgründung sowie die Anmeldung eines Gewerbes.

Bevor über die Förderung mittels Gründungszuschuss entschieden wird, muss dein Sachbearbeiter auf der Arbeitsagentur über deine Vermittelbarkeit und deine Chancen auf Integration im Arbeitsmarkt entscheiden. Bei der Agentur für Arbeit wird in diesem Fall vom sogenannten Vermittlungsvorrang gesprochen.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Der Gründungszuschuss kann nicht von jedem bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. So ist es beispielsweise nicht möglich, den Existenzgründerzuschuss aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus zu beantragen. Du als Arbeitnehmer musst gewisse Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt eine Chance auf die Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten zu können.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Existenz-Gründerzuschuss vorliegen:

  • du musst mindestens 1 Tag arbeitslos sein
  • du musst Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben
  • dein Anspruch auf Arbeitslosengeld muss noch mindestens 150 Tage lang gelten
  • du darfst nicht Vermittel- / Integrierbar sein
  • deine Arbeitslosigkeit wird durch die Existenzgründung + Selbstständigkeit beendet
  • du brauchst eine vorzeigbare Geschäftsidee
  • du brauchst eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Bewertung deiner Geschäftsidee)
  • du benötigst nachweislich Kenntnisse in der Branche bzw. im Geschäftsfeld

Wie solltest du den Gründungszuschuss beantragen?

Es ist kein Geheimnis, dass der Gründungszuschuss heutzutage nur schwer zu bekommen ist. Früher hatte jeder, der die Voraussetzungen für den Existenz-Gründerzuschuss erfüllte, einen Rechtsanspruch auf die Förderung. Heute hängt die Entscheidung für den Gründungszuschuss leider alleine vom Ermessen des Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit ab.

Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, sich für den Antrag auf den Gründungszuschuss gut vorzubereiten. Sammle im Vorfeld genügend und vor allem gute Argumente, mit denen du deinen Sachbearbeiter für den Antrag auf den Gründerzuschuss überzeugen kannst. Denn die Förderung wird in aller Regel nur sehr ungern bewilligt und erst gar nicht, wenn du in den Augen deines Sachbearbeiters noch vermittelbar bist.

Zu der guten Vorbereitung für den Antrag auf den Gründungszuschuss benötigst du in erster Linie natürlich eine passende Geschäftsidee, mit der du  Gründen und dich Selbstständig machen möchtest. Hast du eine Geschäftsidee gefunden, die zu dir und deiner Qualifikationen sowie Kenntnissen passt, solltest du einen Businessplan erstellen.

Der Businessplan muss im Anschluss noch von einer fachkundigen Stelle wie z. B. einem Steuerberater oder einem Existenzgründungs-Berater der IHK / HWK abgesegnet werden.

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Suche dir von Anfang an professionelle Unterstützung bei einer Beratungsstelle für die Existenzgründung. Hierzu bieten sich die öffentlichen Institutionen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK) oder sonstige anerkannte Beratungsstellen an.

Diese können dich sowohl bei der Erstellung eines Businessplan unterstützen, als auch auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vorbereiten.

Für wie lange erhält man den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird über eine Gesamtdauer von bis zu 15 Monaten durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Die Förderung in Form des Gründerzuschusses wird hier jedoch in zwei Phasen unterteilt.

Die ersten 6 Monate

In den ersten 6 Monaten erhältst du dein Arbeitslosengeld 1 sowie den Existenzgründungszuschuss in Höhe von 300,00 €. Der Gründungszuschuss dient dir in dieser Zeit vor allem dafür, die Ausgaben für deine Sozialversicherung wie z. B. die Krankenversicherung zu decken.

Nach den ersten 6 Monaten muss die Förderung durch den Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit verlängert werden.

Die restlichen 9 Monate

Der Gründungszuschuss kann in Phase 2 um weitere 9 Monate verlängert werden, wenn deine Geschäftsidee rentabel ist und in den Augen deines Sachbearbeiter Potenzial hat. Die Entscheidung für die Verlängerung des Existenzgründerzuschusses ist auch hier wieder eine reine Ermessens-Entscheidung und kann im schlimmsten Fall sogar verweigert werden.

Der Unterschied zu Phase 1, also den ersten 6 Monaten ist, dass du ab sofort nur noch den Gründungszuschuss in Höhe von 300,00 € erhältst. Das Arbeitslosengeld 1 fällt in dieser Phase komplett weg. Du solltest dich also bereits nach den ersten 6 Monaten in deiner Selbstständigkeit möglichst selbst tragen können.

Der Gründungszuschuss wurde abgelehnt – was jetzt?

Wird der Antrag für den Gründungszuschuss abgelehnt, hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheides Widerspruch einzulegen. Empfehlenswert ist in dieser Situation in jedem Fall, einen fachkundigen Anwalt für den Widerspruch hinzuziehen.

Denn dieser weiß genau, wie er den Widerspruch gegen die Ablehnung des Gründungszuschusses zu formulieren hat.

Die Schwierigkeiten beim Gründungszuschuss

Die Schwierigkeiten beim Gründungszuschuss liegen ganz klar darin, dass du keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung hast. Es liegt sozusagen in den Händen bzw. im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob der Existenzgründerzuschuss gewährt wird oder nicht. Hinzu kommt noch, dass die Vermittlung und Integration in den Arbeitsmarkt Vorrang hat.

Solltest du den Wunsch für die Existenzgründung und die Selbstständigkeit der Agentur für Arbeit offen legen, musst du zusätzlich alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, die ich dir weiter oben im Artikel bereits zusammengefasst habe. Da der Gründungszuschuss die Arbeitsagentur schlussendlich Geld kostet, wird dieser meist nur als “letztes” Mittel gesehen. Für dich sollte es hier also heißen, gut vorbereiten und hartnäckig bleiben!

Fazit

Gerade für Arbeitnehmer, die das Arbeitslosengeld 1 beziehen und sich aus ihrer Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten, bietet der Gründungszuschuss eine tolle Möglichkeit, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen.

Leider muss man wirklich sagen, dass die Arbeitsagentur es seinen Kunden schwer macht, die Förderung in Form des Existenz-Gründerzuschusses zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass du dich sehr gut auf die Gespräche mit deinem Sachbearbeiter vorbereitest und dir im besten Fall von Anfang an professionelle Unterstützung suchst.

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