Nebenberuflich selbstständig machen - Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit
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Nebenberuflich selbstständig machen: Schritt für Schritt erklärt

Der Gründungsprozess kann für Selbstständige stressig sein – das gilt für nebenberufliche und hauptberufliche Entrepreneure gleichermaßen.

Mit der richtigen Herangehensweise und sorgfältiger Planung kann der Prozess jedoch reibungslos ablaufen, von der Geschäftsidee über die Anmeldung bis hin zu Steuerangelegenheiten.

Mit meinem Guide kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen und behältst dabei den Überblick!

Die wichtigsten Fakten im Überblick
  • Genau wie eine hauptberufliche Selbstständigkeit musst du auch einen selbstständigen Nebenerwerb korrekt anmelden.
  • Je nach Rechtsform und Berufsgruppe sieht der Prozess etwas unterschiedlich aus.
  • Gesetzlich besteht keine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Diese kann allerdings im Arbeitsvertrag geregelt sein.
  • Halte dich unbedingt an rechtliche Vorgaben wie das Konkurrenzverbot und das Arbeitszeitgesetz.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Geschäftsidee, Anmeldung & mehr

Im Grunde unterscheidet sich die Existenzgründung als nebenberuflich Selbstständiger nur wenig von der Gründung eines Einzelunternehmens. Je nach gewählter Rechtsform und individuellen Voraussetzungen variieren die Schritte etwas.

Geschäftsidee entwickeln

Mit der richtigen Geschäftsidee bereitet dir deine Nebentätigkeit nicht nur Freude, sondern ist gleichzeitig auch lukrativ. Überlege, was dir Spaß macht oder worin du besonders gut bist. Vielleicht hast du Skills, die du anderen in Online-Kursen bereitstellen kannst, oder bist handwerklich begabt?

Die Möglichkeiten sind fast endlos. Ob sich ein Offline- oder Online-Job besser für dich eignet, kommt auf deine Vorlieben und die Gegebenheiten der Tätigkeit an.

Online-Jobs sind oft flexibler und weniger kostenintensiv: Du kannst oft von zu Hause aus arbeiten und für viele Jobs benötigst du lediglich einen Laptop und eine Internetverbindung.

Arbeitgeber informieren

Theoretisch bist du nicht gesetzlich dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit zu informieren – außer es steht in deinem Arbeitsvertrag.

Viele Verträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel. Darin steht meist, dass du deinen Arbeitgeber informieren musst oder dieser deine Tätigkeit sogar genehmigen muss.

Letzteres ist oft eher Formsache. Aufgrund der in Deutschland geltenden Berufsfreiheit darfst du grundsätzlich auch ohne Zustimmung deines Chefs eine Nebentätigkeit aufnehmen. Es gibt aber Ausnahmen.

Etwa darfst du mit deinem Nebenjob keine Konkurrenz für deinen Arbeitgeber darstellen. Zudem sollte deine Haupttätigkeit nach wie vor im Mittelpunkt stehen: Deine Arbeitsleistung darf nicht abfallen und du musst das Arbeitszeitgesetz einhalten. Auch bei Beamten läuft es etwas anders – alles zu diesem Thema erfährst du in meinem Artikel „Arbeitgeber informieren“.

Ob Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag oder nicht: Sei transparent und kommuniziere offen mit deinem Arbeitgeber. Lass dir die Zustimmung am besten schriftlich bestätigen – so bist du in jedem Fall abgesichert.

Wahl der Rechtsform

Für deine selbstständige Tätigkeit sind verschiedene Rechtsformen möglich. Wenn du allein gründest, bietet sich eine Existenzgründung als Einzelunternehmen an.

Dann ist lediglich die Frage zu klären, ob deine Nebentätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Nach § 18 EStG gehören zu den freien Berufen unter anderem Lehrer, Steuerberater, Anwälte und Journalisten.

Natürlich kannst du auch mit anderen Unternehmern nebenberuflich gründen. In dem Fall bietet sich die GbR als Rechtsform an.

Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG kannst du als Einzelperson oder gemeinsam gründen. Ob das sinnvoll ist, kommt auf den Individualfall an. Der Vorteil ist die beschränkte Haftung – dafür können Aspekte wie der Gründungsprozess sowie die Buchhaltung jedoch aufwendiger sein, als bei Einzelunternehmen.

Nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden

Wie genau die Anmeldung deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit abläuft, kommt auf deine Rechtsform an:

1.

Freiberufler

... können ihre Tätigkeit direkt beim zuständigen Finanzamt anmelden. Dazu füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. An dieser Stelle entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

2.

Gewerbetreibende

...müssen eine Gewerbeanmeldung ausfüllen. Das Formular bekommst du online oder beim Gewerbeamt vor Ort. In der Anmeldung kreuzt du an, dass du das Gewerbe im Nebenerwerb ausüben wirst. Je nach Beruf musst du außerdem Qualifikationen oder Genehmigungen vorzeigen. Wenn alles passt, bekommst du deinen Gewerbeschein.

Danach kannst du dich beim Finanzamt anmelden. Je nach Beruf musst du dich zudem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) eintragen. Weiter solltest du prüfen, ob eine Eintragung im Handelsregister erforderlich ist – Kleingewerbetreibende sind davon ausgeschlossen.

Des Weiteren musst du eventuell die Agentur für Arbeit über deine Selbstständigkeit informieren. Dies gilt für Arbeitslose und wenn du Mitarbeiter beschäftigen möchtest (in letzterem Fall benötigst du eine Betriebsnummer).

Sozialversicherungen: Was ändert sich bei Krankenversicherung und Co.?

In der Regel ändert sich nichts, wenn du neben deinem Hauptberuf nebenberuflich selbstständig tätig wirst. Sozialversicherungen wie Krankenversicherung und Rentenversicherung sind meist bereits über die Vollzeitstelle abgedeckt.

Trotzdem solltest du die Nebentätigkeit bei deiner Krankenkasse melden. Je nach Einkommen kann es sein, dass dein Beitrag erhöht wird.

Außerdem besteht für manche Berufsgruppen sogar bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit eine separate Rentenversicherungspflicht (z. B. für Lehrer und Handwerker).

Weitere Versicherungen abschließen

Je nach Tätigkeit können weitere Versicherungen Sinn ergeben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung etwa kann dich vor Schadensersatzforderungen schützen. Dies ist vor allem für Einzelunternehmer wichtig, da diese mit ihrem gesamten Privatvermögen haftbar sind.

Die meisten Selbstständigen müssen sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft, also der gesetzlichen Unfallversicherung, melden. Freiberufler haben die Wahl, ob sie dies tun oder sich lieber privat versichern.

Geschäftskonto eröffnen

Ein Geschäftskonto ist kein Muss (Ausnahme: Kapitalgesellschaften), kann aber deinen unternehmerischen Alltag erleichtern. So werden deine Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit klar von deinem Arbeitseinkommen abgegrenzt.

Das gestaltet den Jahresabschluss unkomplizierter und erlaubt es dir auch unter dem Jahr, den Überblick über deine Finanzen zu behalten.

Notiz

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Steuern: Das ändert sich

Wenn du neben deinem Hauptberuf selbstständig bist, ändern sich deine Steuern. Du musst dann auch auf deine selbstständigen Einkünfte Abgaben bezahlen. Dazu fertigst du am Ende des Jahres eine Steuererklärung mit den entsprechenden Anlagen (Anlage S für Freiberufler, Anlage G für Gewerbetreibende) an.

Freiberufler und Kleingewerbetreibende dürfen für ihren Jahresabschluss die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden. Alle anderen müssen eine Bilanz anfertigen.

Als nebenberuflich Selbstständiger kannst du Betriebsausgaben absetzen – so minderst du deine Steuerlast.

Die Gewerbesteuer wird für dich relevant, wenn deine Nebentätigkeit gewerblich ist, Freiberufler sind davon befreit. Ebenso wenig musst du die Steuer entrichten, wenn du mit deinem selbstständigen Verdienst nicht über den Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr kommst.

Wenn du die Regelung für Kleinunternehmer nutzt, brauchst du dir keine Gedanken um die Umsatzsteuer zu machen. Ansonsten musst du diese unbedingt auf deinen Rechnungen ausweisen und beim Jahresabschluss abführen.

Checkliste: Nebenberuflich gründen

Auch wenn der Prozess variieren kann, sind die grundlegenden Gründungsschritte für Selbstständige im Nebenerwerb immer gleich:

Entscheide dich für eine Geschäftsidee.

Checke deinen Arbeitsvertrag und sprich mit deinem Arbeitgeber.

Wähle die passende Rechtsform.

Melde deine Selbstständigkeit an.

Kümmere dich um deine Sozialversicherungen.

Prüfe, ob du weitere Versicherungen benötigst (z. B. Betriebshaftpflicht).

Für Arbeitslose: Melde der Arbeitsagentur deine Selbstständigkeit.

Eröffne ein Geschäftskonto.

Befasse dich mit deinen Steuerangelegenheiten.

Rechtliches rund um deine Nebentätigkeit

Damit keine Probleme entstehen, solltest du über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen – hier sind einige der wichtigsten Aspekte, die du beachten musst.

Arbeitszeit

Grundsätzlich darf die nebenberufliche Tätigkeit nicht überwiegen, was die Arbeitszeit und das Einkommen angeht.

Es gibt weder eine gesetzlich festgelegte, allgemeingültige Verdienstgrenze, noch eine Maximalarbeitszeit für Nebentätigkeiten. Viele Quellen geben als Anhaltspunkt nicht mehr als 20 Stunden, andere nicht mehr als 18 Stunden pro Woche an.

Wichtig ist, dass du das Arbeitszeitgesetz einhältst. Demnach darf deine Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten – zumindest nicht dauerhaft. Die Arbeitszeit darf kurzfristig überschritten werden, muss allerdings auf lange Sicht ausgeglichen werden.

Konkurrenzverbot

Es ist eigentlich Formsache, den Arbeitgeber zu informieren, wenn du dich nebenbei selbstständig machen willst. Grundsätzlich kann dir deine Hauptbeschäftigung eine zusätzliche nebenberufliche Tätigkeit nicht verbieten.

Anders ist es, wenn du mit der Tätigkeit gegen das Konkurrenzverbot verstößt: Dein Nebenjob darf nicht mit deiner Haupttätigkeit konkurrieren. Hältst du dich nicht daran, riskierst du eine Kündigung.

Um Probleme zu vermeiden, solltest du deshalb in jedem Fall mit deinem Hauptarbeitgeber sprechen. Mit einer schriftlichen Bestätigung bist du auf der sicheren Seite.

Mitarbeiter einstellen

Damit deine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, darfst du höchstens einen Minijobber beschäftigen. Bei mehreren Angestellten oder etwa einer Vollzeitkraft wird deine Selbstständigkeit nicht mehr nebenberuflicher Natur eingeschätzt.

Nebenberuflich selbstständig in der Arbeitslosigkeit

Du kannst dich nicht nur neben einer festen Beschäftigung, sondern auch in der Arbeitslosigkeit nebenberuflich selbstständig machen.

Um deine Ansprüche auf Unterstützung nicht zu verlieren, darfst du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Alles, was du über den Freibetrag von 165 Euro monatlich verdienst, wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründen möchtest, kannst du verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. Du kannst zum Beispiel einen Gründungszuschuss beantragen.

Häufige Fehler

Eine Stolperfalle für Selbstständige ist die Scheinselbstständigkeit. Besonders wenn du dich zunächst nebenberuflich selbstständig machst, hast du vielleicht nicht sofort übermäßig viele Kunden. Achte aber unbedingt darauf, dass du zumindest zwei Auftraggeber hast.

Als Scheinselbstständiger müsstest du wie ein Arbeitnehmer behandelt werden: Dein Auftraggeber müsste dich dann anmelden und es würde unabhängig von deinem Hauptjob eine Sozialversicherungspflicht entstehen.

Nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig?

Ebenso kann es unklar sein, ob deine Selbstständigkeit wirklich nebenberuflicher Natur ist. Besonders gefährlich wird es, wenn du nur Teilzeit arbeitest: Einkommen und Arbeitszeit des Nebenberufs dürfen nicht überwiegen.

Die Unterscheidung, ob du haupt- oder nebenberuflich selbstständig bist, ist vorrangig für deine Sozialversicherungen relevant. Wenn du dir unsicher bist, kannst du kostenfrei ein Statusfeststellungsverfahren bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Komplett ohne Plan starten? Besser nicht!

Auch wenn du deine Selbstständigkeit dauerhaft „nur“ nebenbei ausführen möchtest: Ein gut durchdachter Plan ist unerlässlich, damit alles reibungslos verläuft.

Entscheide dich für eine Tätigkeit, die dir langfristig Spaß macht. Wenn du deine nebenberufliche Selbstständigkeit mit der Zeit ausbauen möchtest, solltest du zudem eingehende Analysen durchführen: Wie groß ist die Nachfrage und wie könntest du dein Angebot langfristig ausbauen?

Hol dir Unterstützung!

Es kann schwierig sein, alle rechtlichen und organisatorischen Aspekte einer nebenberuflichen Gründung im Blick zu behalten.

Scheue dich deshalb nicht davor, dir Unterstützung zu holen. Eine Rechtsberatung oder Hilfe in der Buchhaltung entlasten dich und helfen dir, alles richtig zu machen.

Ideen & Beispiele für deine nebenberufliche Selbstständigkeit

Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit eignen sich Tätigkeiten mit geringen Investitionen und wenig laufenden Kosten am besten: So kannst du ohne großes Risiko als Solopreneur starten.

Was genau dir Freude bereitet und sich gleichzeitig mit deinen Skills deckt, hängt natürlich von deinen individuellen Umständen ab – hier findest du Inspiration:

Nachhilfe- oder Sprachenlehrer

Fitnesstrainer

Coach 

Webdesign, Grafikdesign

Texter, Übersetzer, Lektor

Coding oder Apps programmieren

Online-Shop oder Dropshipping

Social Media Management, Content Creator

Virtuelle Assistenz (z. B. in den Bereichen Sales, Marketing, Buchhaltung, Recherche oder Immobilienverwaltung)

Affiliate-Marketing über deine eigene Website

Handwerkliches: Sachen auf Etsy oder anderen Online-Marktplätzen verkaufen

Fotografie

Foodtruck

Fazit: Erfolgreich nebenberuflich selbstständig machen, aber richtig!

Selbst, wenn du dich „nur“ nebenberuflich selbstständig machst, solltest du Aspekte wie die Businessplanung und Anmeldung genauso ernst nehmen, wie bei einer Vollzeit-Selbstständigkeit.

So sorgst du für einen erfolgreichen Start als Solopreneur und vermeidest Probleme.

Der Anfang kann schwierig sein – mit meiner Checkliste zur nebenberuflichen Selbstständigkeit behältst du den Überblick.

Darüber hinaus kann eine Community mit Gleichgesinnten dir Unterstützung bieten. Schau in der Gründerecke vorbei und hol dir Inspiration und tausche dich mit anderen Selbstständigen aus!

FAQ

Du musst dein Business auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ganz normal anmelden. Prinzipiell durchläufst du dabei die gleichen Schritte, wie bei der Anmeldung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit.

In den meisten Fällen hat eine nebenberufliche Selbstständigkeit keine Auswirkungen auf deine Sozialversicherungen. In der Regel bist du bereits über deinen Hauptjob ausreichend abgesichert. Trotzdem solltest du dies bei deiner Krankenkasse melden, um sicherzugehen, dass die Beiträge gleichbleiben. In einigen Berufen kann außerdem eine zusätzliche Rentenversicherung notwendig werden.

Du brauchst für deinen Nebenerwerb nur einen Gewerbeschein, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Freiberufler können sich den Gang zum Gewerbeamt sparen und sich direkt beim Finanzamt anmelden.

Du darfst mit deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht mehr verdienen als in deinem Hauptjob – ansonsten wirst du möglicherweise als hauptberuflich selbstständig eingestuft.

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