Nebenberuflich selbstständig als Kleinunternehmer: Kleinunternehmen bzw. Kleingewerbe nebenberuflich gründen
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Nebenberuflich selbstständig als Kleinunternehmer: Kleingewerbe nebenberuflich gründen

Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, nebenberuflich in die Selbstständigkeit zu starten. Laut einer Untersuchung der KfW gab es im Jahr 2024 etwa 382.000 Nebenerwerbsgründungen (von 585.000 Gründungen insgesamt).

Die Zahl der Sidepreneure überwiegt also – und das aus verschiedenen Gründen. Wer angestellt ist, noch studiert oder arbeitssuchend ist, kann sich nebenberuflich selbstständig machen und einen ersten Einblick in die Geschäftswelt als Solopreneur bekommen.

Für den Einstieg eignet sich der Start als Kleinunternehmer – warum das so ist, erfährst du hier.

Die wichtigsten Fakten im Überblick
  • Nebenberuflich selbstständige Kleinunternehmer profitieren von vereinfachten Steuerregelungen.
  • Die Kleinunternehmerregelung können Selbstständige nutzen, wenn ihr Jahresumsatz bei maximal 25.000 Euro (100.000 Euro im Folgejahr) liegt.
  • Grundsätzlich kann die Kleinunternehmerregelung von allen Selbstständigen genutzt werden – egal ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder Einzelkapitalgesellschaft.

Warum mit einem Kleinunternehmen nebenberuflich selbstständig machen?

Eine selbstständige Nebentätigkeit kann die perfekte Ergänzung für hauptberuflich Angestellte sein – unter anderem aus den folgenden Gründen:

Mit einem selbstständigen Nebenerwerb besserst du dein Einkommen auf.

Mit dem nebenberuflichen Einstieg in die Selbstständigkeit kannst du mit einem geringen Risiko testen, ob deine Geschäftsidee funktioniert und dir die Tätigkeit Spaß macht. 

Ein Nebenberuf bietet dir Abwechslung von deiner hauptberuflichen Tätigkeit und kann dich beruflich fordern.

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt dir einen unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit.

Je nach deinen Zielen kann es also ideal sein, als Kleinunternehmer nebenberuflich in die Selbstständigkeit zu starten.

Selbstständige Nebentätigkeit und Kleinunternehmerregelung: das perfekte Match

Die Kleinunternehmerregelung kannst du nutzen, wenn deine selbstständigen Einkünfte unter einem bestimmten Grenzwert liegen:

Maximal 25.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr

Maximal 100.000 Euro im Folgejahr

Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, ist das wahrscheinlich zu wenig. Als zusätzliches Einkommen, etwa neben einer angestellten Erwerbstätigkeit, ist dies jedoch ein schöner Nebenverdienst.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung für nebenberuflich Selbstständige

Der größte Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist der einfachere Umgang mit Steueraspekten. Allen voran die fehlende Umsatzsteuer.

Als Kleinunternehmer bist du laut UStG § 19 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Du musst diese also nicht abführen, darfst sie aber auch nicht von deinen Kunden verlangen.

Für deinen Alltag bedeutet das eine vereinfachte Rechnungsstellung und Buchhaltung. Du musst weder eine (monatliche) Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung im Rahmen deiner Steuererklärung abgeben.

Zudem darfst du als Kleinunternehmer die Einnahmenüberschussrechnung nutzen. Verglichen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ist dies weniger aufwendig.

Für wen eignet sich die nebenberufliche Selbstständigkeit als Kleinunternehmer?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit eignet sich grundsätzlich für jeden. Und zwar nicht nur für Personen in einem festen Angestelltenverhältnis, sondern auch wenn du in Rente, Ausbildung bzw. Studium oder arbeitslos bist.

Arbeitssuchende dürfen laut Agentur für Arbeit maximal 15 Stunden pro Woche im Nebenjob selbstständig arbeiten – ansonsten verlieren sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Von den Einkünften werden pauschal 30 % als Betriebsausgaben geltend gemacht, weiter gilt ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro. Das restliche Einkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Studierende und Auszubildende dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, wenn sie weiterhin familienversichert bleiben oder BaföG in Anspruch nehmen möchten. Ab einem monatlichen Verdienst von 535 Euro musst du dich selbst über die gesetzliche Pflichtversicherung für Studierende versichern. Wirst du von der Kasse als hauptberuflich selbstständig eingeschätzt, kannst du diese Pflichtversicherung nicht nutzen und musst dich freiwillig versichern.

Begriffserklärung: Kleinunternehmen vs. Kleingewerbe

Weil die Begriffe oft verwechselt werden, erkläre ich dir kurz die Unterschiede.

Kleinunternehmen ist ein steuerrechtlicher Begriff. Der einzige Anhaltspunkt ist hier der Umsatz, die Rechtsform oder Art der Tätigkeit sind unerheblich. Ein Freiberufler kann genauso als Kleinunternehmer agieren, wie eine GmbH – solange die erwirtschafteten Einkünfte unter der Umsatzgrenze bleiben.

Beim Kleingewerbe dagegen geht es um die Art und den Umfang der Tätigkeit. Neben dem Umsatz (maximal 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn) zählen hier auch Kriterien wie die Anzahl der Kunden und der Verwaltungsaufwand sowie die Art der Tätigkeit. Ein Freiberufler etwa ist niemals als Kleingewerbetreibender tätig.

Welche Rechtsform eignet sich für nebenberufliche Kleinunternehmer?

Die meisten Selbstständigen agieren als Einzelunternehmer, führen ihr Unternehmen also allein. Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, hat für sein Kleinunternehmen diese Möglichkeiten:

Freiberufler

Gewerbetreibender als eingetragene(r) Kaufmann/Kauffrau oder Kleingewerbetreibender

Kapitalgesellschaft, z. B. (Einpersonen-) GmbH oder UG

Welche Rechtsform sich für dein Kleinunternehmen eignet, kommt immer auch darauf an, welche nebenberufliche Tätigkeit du ausüben möchtest. Bei manchen Tätigkeiten (z. B. journalistischen Berufen) fällst du automatisch in die Gruppe der Freiberufler.

Nebenberufliche Existenzgründung als Kleinunternehmer: Geschäftsidee, Anmeldung, Krankenversicherung 

Vor der Gründung deines Kleinunternehmens musst du ein Geschäftsmodell finden. Im Idealfall findest du eine Tätigkeit, die dir Spaß macht und gleichzeitig rentabel ist.

Bevor du mit deiner Tätigkeit starten kannst, musst du dein Unternehmen oder deine Selbstständigkeit anmelden. So gehst du dabei vor:

1.

Freiberufler

Müssen sich beim Finanzamt anmelden. Dafür musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und unter anderem angeben, welchen Beruf du ausführen möchtest und wie hoch die erwarteten Umsätze sind.

2.

(Klein-) Gewerbetreibende

müssen ihr Unternehmen außerdem beim Gewerbeamt anmelden. Ist-Kaufleute müssen sich zudem ins Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbetreibende sind nicht dazu verpflichtet, können dies aber freiwillig tun.

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest, musst du dies beim Finanzamt beantragen. Dazu kreuzt du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, dass du die Regelung in Anspruch nehmen willst.

Krankenversicherung

Deine Krankenversicherung läuft als nebenberuflicher Kleinunternehmer in der Regel über deinen Hauptberuf. Dort bist du normalerweise bei einer Krankenkasse gemeldet und die Beiträge werden von deinem Monatslohn abgezogen.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ändert daran nichts – trotzdem musst du deinen Versicherer darüber informieren. Die Krankenkasse prüft meist, ob du auch wirklich nebenberuflich selbstständig bist (z. B. anhand davon, wie viele Stunden in der Woche du mit welcher Tätigkeit verbringst).

Stuft die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig ein, musst du dich selbst versichern.

Steuern: Bye-bye Umsatzsteuer!

Die Besonderheit von Kleinunternehmen ist, dass sie von der Umsatzsteuer befreit sind.

(Klein-)Gewerbetreibende müssen außerdem in den meisten Fällen keine Gewerbesteuer bezahlen – der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro (Achtung: gilt nicht für Kapitalgesellschaften).

Auf deine erwirtschafteten Einkünfte als Kleinunternehmer fällt Einkommensteuer an. Wie hoch diese ist, hängt von deinem Verdienst ab.

Als nebenberuflich Selbstständiger musst du eine Steuererklärung abgeben. Als Kleinunternehmer darfst du für deinen Jahresabschluss die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) anwenden (Kapitalgesellschaften ausgenommen).

Wann du deinen Einstieg in die Selbstständigkeit besser nicht als Kleinunternehmer machst

Wenn du langfristig nur nebenberuflich selbstständig sein möchtest, kannst du auch jahrelang als Kleinunternehmer agieren. Solange dein Einkommen aus der Selbstständigkeit im Kleinunternehmerrahmen liegt, gibt es keine zeitlichen Einschränkungen für die Nutzung der Regelung.

Falls dein Unternehmen schnell wachsen soll, startest du vielleicht besser gleich als „normaler“ Unternehmer und verzichtest auf die Kleinunternehmerregelung. Was du hier aber beachten musst: An diese Entscheidung bist du fünf Jahre lang gebunden. Erst danach kannst du zur Kleinunternehmerregelung wechseln.

Die Regelbesteuerung bringt dir einen großen Vorteil, wenn du von Anfang an hohe Investitionen planst. Mithilfe des Vorsteuerabzugs kannst du die auf Betriebsausgaben bezahlte Umsatzsteuer später von deiner fälligen Steuer abziehen. So senkst du deine Steuerlast und sorgst dafür, dass dein Unternehmen liquide bleibt.

Fazit

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, bietet sich die Nutzung der Kleinunternehmerregelung an. Die wenigen Gründungsformalitäten, geringen Einstiegshürden und ein vereinfachter Umgang mit Steuerangelegenheiten erleichtern Kleinunternehmern den Geschäftsalltag.

Damit du hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig bleibst, musst du auf Kriterien wie deine Arbeitszeit und deinen Verdienst achten.

Um reibungslos in deine nebenberufliche Selbstständigkeit als Kleinunternehmer zu starten, solltest du dich eingehend über Themen wie Krankenversicherung, Steuern und rechtliche Angelegenheiten informieren. In meinem Kleinunternehmer-Guide bekommst du einen Überblick.

FAQ

Als Angestellter steht es dir frei, neben deinem Job selbstständig zu arbeiten. In Deutschland besteht das Recht der freien Berufswahl, dein Arbeitgeber kann dir eine nebenberufliche Tätigkeit nicht verbieten – prinzipiell bist du nicht einmal dazu verpflichtet, ihn darüber zu informieren. Wichtig ist, dass deine Selbstständigkeit nicht in Konkurrenz mit deinem Hauptjob steht und deine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Außerdem dürfen Verdienst und Arbeitszeit nicht zu hoch sein (nicht mehr als 20 Stunden pro Woche).

Wenn du nur nebenberuflich selbstständig bist, bist du in der Regel über deinen Hauptjob krankenversichert. In jedem Fall ist es wichtig, deinen Status mit der Krankenversicherung zu klären. Falls diese deine Selbstständigkeit später als hauptberuflich einstuft, können hohe Nachzahlungen drohen.

Die Vorteile der Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht sind eine einfachere Rechnungsstellung sowie eine unkompliziertere Buchführung und Jahresabschluss. Zudem kannst du deinen Kunden aufgrund der fehlenden Umsatzsteuer günstigere Preise anbieten. Die fehlende Umsatzsteuer kann aber auch ein Nachteil sein, etwa, wenn du hohe Investitionen planst.

Ein Gewerbe musst du als Kleinunternehmer nur anmelden, wenn du in die jeweilige Berufsgruppe fällst. Bist du freiberuflich tätig, reicht die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt.

Um den Kleinunternehmerstatus nicht zu verlieren, dürfen die Umsätze aus deiner selbstständigen Tätigkeit im laufenden Jahr 25.000 Euro und im darauffolgenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Grenzen ändern sich regelmäßig (früher 22.000 Euro und 50.000 Euro) und werden nach oben angepasst.

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