Nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt – oder umgekehrt: Krankenversicherung, Steuern & mehr 

Nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt – oder umgekehrt: Krankenversicherung, Steuern & mehr 

Der Mix aus Arbeitnehmerverhältnis und Selbstständigkeit ist nicht grundlos so beliebt: Du profitierst dabei von einer größeren finanziellen Sicherheit. Beispielsweise bietet die nebenberufliche Selbstständigkeit die Möglichkeit, eine Geschäftsidee mit einem minimierten Risiko auszuprobieren – es bleibt in jedem Fall das Einkommen aus der hauptberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer.

In diesem Beitrag erfährst du, worauf du achten musst, wenn du selbstständig und angestellt sein möchtest – von der Krankenversicherung über die Steuern bis zum Thema Scheinselbstständigkeit.

Selbstständig und angestellt – die wichtigsten Fakten: 

  • Die Kombination aus selbstständiger und abhängiger Tätigkeit ist in unterschiedlichen Abwandlungen möglich – etwa als hauptberufliche Selbstständigkeit und Teilzeitjob/Vollzeitstelle und selbstständigem Nebenerwerb.
  • Vorteilhaft ist der finanzielle Aspekt: Die zwei Einkommensquellen senken das finanzielle Risiko.
  • Wichtig ist, zu klären, welche der Tätigkeiten der Hauptjob und welche der Nebenberuf ist. Daran orientieren sich Punkte wie die Sozialversicherungen und Steuern. 

Hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig – oder?

Die Kombination aus angestellter und selbstständiger Tätigkeit gibt es in unterschiedlichen Variationen:

  • Du übst eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit und einen Job in Teilzeit oder auf geringfügiger Basis (Minijob) aus. 

  • Du bist in deinem Hauptberuf in einem Unternehmen (in Voll- oder Teilzeit) und nebenberuflich selbstständig tätig. 

Ganz besondere Vorteile bringt die Kombination aus Selbstständigkeit und Minijob, da letzterer in der Regel steuer- und abgabenfrei ist. Damit kannst du als Einzelunternehmer deine Finanzen aufbessern, ohne deine Steuerlast zu erhöhen: Bis zu 556 pro Monat darfst du in diesem Rahmen dazuverdienen. 

Bei deiner selbstständigen Arbeit kannst du je nach Art deiner Tätigkeit freiberuflich oder gewerbetreibend tätig sein. Ist deine Geschäftsidee etwa im Handel oder Handwerk angesiedelt, musst du ein Gewerbe anmelden. Berufsgruppen wie Autoren, Journalisten, Steuerberater und Coaches sind dagegen oft Freiberufler. Hast du Zweifel über deinen Status, kannst du direkt bei deinem Finanzamt nachfragen.

Vorteile und Nachteile der Kombination aus Selbstständigkeit und Angestelltenjob

Die Kombination aus einer Selbstständigkeit und einer abhängigen Beschäftigung wird für viele Menschen immer attraktiver. Hier findest du einen kurzen Überblick über mögliche Vor- und Nachteile:

VorteileNachteile
Finanzielle Sicherheit durch Einkommen aus dem Angestelltenjob Steuerthemen können kompliziert werden, Hilfe ist empfehlenswert
Evtl. steuerliche Vorteile (z. B. müssen die Einnahmen aus einem Minijob nicht versteuert werden und es entfallen die Sozialabgaben)Gefahr der Scheinselbstständigkeit
Zwei verschiedene Tätigkeiten bringen AbwechslungÜberforderung bzw. Schleifenlassen einer der Tätigkeiten


Vor allem die Sicherheit eines festen Einkommens ist für viele ein überzeugendes Argument. Dies kann dich beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen und dein finanzielles Risiko mindern: Wenn deine Existenzgründung am Anfang noch nicht so gut läuft, hast du schließlich immer noch das feste Einkommen aus deinem Beruf als Angestellter.

Neben- oder hauptberufliche Selbstständigkeit?

Wenn du gleichzeitig abhängiger Arbeitnehmer und selbstständiger Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, ist es wichtig zu wissen, welches dein Haupt- und welches der Nebenerwerb ist. Nur so kannst du deiner Krankenversicherungspflicht richtig nachkommen sowie gegebenenfalls in die Rentenversicherung einzahlen – und stellst sicher, dass du am Ende keine Beiträge nachzahlen musst.

Bei der Einordnung ist ausschlaggebend, welche Tätigkeit den Mittelpunkt deines Arbeitsalltags einnimmt. Dabei geht es um den Zeitaufwand (wie viele Stunden pro Woche du für die Tätigkeit aufwendest), aber auch um die Höhe des Einkommens. Folgende Kriterien spielen eine Rolle, wenn die Selbstständigkeit als Hauptberuf eingeordnet wird:

  • Deine Arbeitszeit beträgt mindestens 30 Stunden pro Woche
  • Oder: 20–30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit, ist dabei aber die hauptsächliche Einnahmequelle
  • Du hast Einkünfte von mehr als 1.872,50 Euro monatlich
  • Du beschäftigst mindestens einen Mitarbeiter auf mehr als geringfügiger Basis

Die Kriterien müssen nicht alle erfüllt sein – eins reicht in der Regel schon aus. 

Ganz genau hinsehen musst du bei einem Angestelltenverhältnis in Teilzeit und einer selbstständigen Nebentätigkeit. Wenn du in deinem abhängigen Beruf nicht genügend verdienst, wirst du in dem Fall trotzdem als hauptberuflich Selbstständiger eingestuft.

Andersherum gilt: Wenn du in deiner Angestelltentätigkeit mehr als 20 Wochenstunden arbeitest, geht man davon aus, dass du keine Zeit für eine hauptberufliche Selbstständigkeit hast – das schreibt etwa die AOK auf ihrer Webseite. Hier spricht man auch von der sogenannten „Vermutungsregelung“: Es wird automatisch davon ausgegangen, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit vorliegt – außer du kannst dies widerlegen.

Deine Krankenkasse entscheidet, wie du eingestuft wirst. Wenn du dir unsicher bist, kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.

Nebenberufliche Selbstständigkeit: Zustimmung des Arbeitgebers notwendig?

Wenn du zusätzlich zu deiner abhängigen Beschäftigung eine nebenberufliche Tätigkeit auf selbstständiger Basis beginnen möchtest, solltest du deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Eine Zustimmung benötigst du in der Regel nicht (Ausnahme sind z. B. Beamte) – daran ändert auch eine entsprechende Vereinbarung in deinem Arbeitsvertrag nichts.

Nur wenn triftige Gründe dagegen sprechen, kann dein Chef es dir verbieten, nebenher selbstständig zu arbeiten. Du darfst mit deiner Selbstständigkeit keine Konkurrenz zu deinem Hauptjob darstellen. Weiter darf deine Hauptbeschäftigung nicht unter der Nebentätigkeit leiden, z. B. weil du dauernd müde bist.

Krankenversicherung und Sozialversicherungen

Um Nachzahlungen zu vermeiden, solltest du unbedingt abklären, wie du dich krankenversichern musst. Denn egal ob Angestellter oder Selbstständiger: In Deutschland unterliegst du der Versicherungspflicht, musst also krankenversichert sein.

  • Nebenberuflich Selbstständige sind über ihre Haupttätigkeit krankenversichert, oft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassenbeiträge gehen automatisch vom Bruttolohn ab. 

  • Hauptberuflich Selbstständige müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Sie sind versicherungsfrei, dürfen also selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten.

Wenn du selbst die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Versicherung treffen kannst, solltest du beide Optionen gut abwägen – mein Guide zur Krankenversicherung für Selbstständige dient dir als Orientierungshilfe.

Am Ende trifft jede Kasse ihre Einschätzung selbst, weil die Kriterien unterschiedlich interpretiert werden können. Die Aufnahme einer neuen Tätigkeit solltest du deiner aktuellen Krankenkasse in jedem Fall melden. So stellst du sicher, dass du alles richtig machst.

Neben der Krankenversicherung sind außerdem Renten- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung wichtige Themen. In der Kombination aus selbstständiger und angestellter Tätigkeit unterliegst du oft der Rentenversicherungspflicht – Minijobber können sich befreien lassen. Manchmal musst du zudem eine Unfallversicherung haben.

Sozialabgaben sind zwar irgendwie ein leidiges Thema – allerdings solltest du immer bedenken, dass du davon später auch etwas hast. Zahlst du etwa in die Arbeitslosenversicherung ein, bekommst du Arbeitslosengeld ausbezahlt, falls du einmal arbeitslos werden solltest. Mit einer Rentenversicherung sorgst du für die Zukunft vor. 

Steuern und Steuererklärung

Auch für deine Buchführung bzw. den Jahresabschluss ist es wichtig zu wissen, welche der Tätigkeiten für dich der Hauptberuf ist. Als Selbstständiger ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht – egal, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig bist. 

In deiner Steuererklärung füllst du die entsprechenden Anlagen für deine selbstständige Tätigkeit aus: Anlage S für Freiberufler, Anlage G für Gewerbetreibende und Anlage EÜR für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Für deine Tätigkeit als Arbeitnehmer füllst du zusätzlich die Anlage N (Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit) aus. Auch hier gibt es eine Ausnahme: die Kombo aus Selbstständigkeit und Minijob.

Minijobber sind mit dem Einkommen aus dieser Tätigkeit in der Regel steuerbefreit, müssen also nur Einkommensteuer auf ihre selbstständige Hauptbeschäftigung zahlen. Ob der Minijob in der Steuererklärung auftauchen muss, kommt auf die Art der Besteuerung an. In den meisten Fällen entscheiden sich Arbeitgeber für eine Pauschalbesteuerung, die individuelle Steuer kommt seltener vor:

  • Pauschsteuer: Minijob muss nicht in die Steuererklärung
  • Individuelle Besteuerung: Anlage N im Rahmen der Einkommensteuererklärung einreichen

Neben der Einkommensteuer können weitere Steuerarten relevant für dich werden, etwa die Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer. Vor allem bei nebenberuflich selbstständigen Tätigkeiten musst du oft keine Umsatzsteuer zahlen – nämlich dann, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Hört sich kompliziert an? In meinem Steuer-Guide für Einzelunternehmer findest du detaillierte Erklärungen und bekommst eine Übersicht über das Thema. Zudem erfährst du in meinem Blog, worauf du bei den Steuern für nebenberuflich Selbstständige achten musst.

Achtung Scheinselbstständigkeit

Bei der Kombination aus selbstständig und angestellt solltest du ganz genau darauf achten, dass du nicht in die Scheinselbstständigkeit rutschst. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn du als Selbstständiger nur für einen Auftraggeber arbeitest und diesem weisungsgebunden bist.

Ein besonders hohes Risiko für die Scheinselbstständigkeit gibt es, wenn deine beiden Tätigkeiten beim gleichen Arbeitgeber sind. Hier müssen die beiden Jobs klar voneinander abgegrenzt sein. 

Fazit: Kombination aus selbstständiger und angestellter Tätigkeit bringt Vorteile

Selbstständig und angestellt zu sein, kann unterschiedliche Vorteile bringen: Vor allem bringt ein zweites Standbein eine zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Mit der Kombination aus einer hauptberuflichen Beschäftigung als Arbeitnehmer und einer selbstständigen Nebentätigkeit kannst du ausprobieren, ob eine Selbstständigkeit das Richtige für dich ist – gehst dabei aber nicht gleich das volle Risiko ein.

Achte darauf, dass du rechtlich alles richtig machst, also deine Steuern und Sozialabgaben korrekt abführst und richtig krankenversichert bist. So vermeidest du Nachzahlungen oder Strafen. In manchen Fällen lohnt es sich, Hilfe von einem Experten in Anspruch zu nehmen, etwa von einem Steuerberater.

Zudem kannst du dich jederzeit an öffentliche Stellen wie dein zuständiges Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung wenden und dich individuell beraten lassen. 

FAQ

Bin ich mit der Kombination aus Selbstständigkeit und Angestelltenjob automatisch krankenversichert?

Wenn deine angestellte Beschäftigung dein Hauptjob ist (in Voll- oder Teilzeit), bist du in der Regel automatisch über deinen Arbeitgeber versichert. Die Beiträge werden dann von deinem Lohn einbehalten. Ist dagegen deine Selbstständigkeit deine Haupttätigkeit, musst du dich selbst um deine Versicherung kümmern. Du kannst dich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder privat versichern. 

Darf ich als Angestellter jederzeit eine selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen?

Wie viele Steuern zahle ich auf mein Einkommen aus einer angestellten und selbstständigen Tätigkeit?

Wie viel darf ich als Angestellter mit einer Selbstständigkeit dazuverdienen?

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