Einzelunternehmen Steuererklärung - Tipps, Frisen und mehr!

Steuererklärung für Einzelunternehmen: Steuer-Tipps für Selbstständige 2024

Alle Jahre wieder kommt das leidige Thema der Steuererklärung auf. Als Selbstständiger, Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer bist du dazu verpflichtet, zumindest eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen – ganz unabhängig von der Höhe deines Verdienstes.

Wenn du etwas Grundwissen im Bereich Steuern mitbringst, kannst du deine Steuererklärung über ELSTER ganz einfach online erledigen.

Wie einfach das am Ende wirklich ist, kommt natürlich auch auf dein Unternehmen an. Was dir dabei ungemein helfen kann, ist ein gutes Buchhaltungsprogramm mit ELSTER-Schnittstelle.

In diesem Guide erfährst du die Grundlagen und Wichtiges zum Thema. 

Steuererklärung für Einzelunternehmen – die wichtigsten Fakten:

  • Wie ein Einzelunternehmen besteuert wird und wie die Steuererklärung genau aussieht, kann sich je nach Unternehmensform und Jahresumsatz unterscheiden.
  • Ob du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden darfst oder eine Bilanz erstellen musst, kommt auf Kriterien wie die Betriebsform und die Höhe deines Umsatzes an.
  • Je nach den Umständen müssen Selbstständige neben der Einkommensteuererklärung außerdem eine Gewerbe-, Umsatzsteuer- und Lohnsteuererklärung einreichen. 
  • Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Wird der Jahresabschluss vom Steuerberater erledigt, verschiebt sich der Stichtag auf den darauffolgenden Februar.

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Wie sieht die Steuererklärung für Einzelunternehmer aus?

Die Steuererklärung für Einzelunternehmer kann verschieden aussehen – der Grund dafür: Bei dem Begriff handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern vielmehr um den Fakt, dass du dein Unternehmen selbstständig und als Einzelperson führst.

Wie du deine Steuererklärung machen musst, kommt also darauf an, in welche Rechtsform dein Business fällt:

  • Kleingewerbetreibender
  • Kaufmann bzw. Kauffrau
  • Freiberufler
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Ein-Personen-GmbH
  • Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Zudem gibt es Unterschiede, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Aber alles der Reihe nach.

Steuern für Einzelunternehmer: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer

Je nach deiner Unternehmensform und deinem Einkommen musst du als Selbstständiger unterschiedliche Steuern bezahlen:

  • Einkommensteuer zahlen alle Einzelunternehmer.
  • Umsatzsteuer bezahlen alle, die nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (laut § 19 UStG).
  • Gewerbesteuer wird fällig, wenn du ein Gewerbe führst (also nicht freiberuflich tätig bist).

Je nachdem, in welche Kategorie du mit deinem Business fällst, musst du also die entsprechenden Formulare in deiner Steuererklärung ausfüllen.

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

In deiner Steuererklärung musst du dem Finanzamt mitteilen, welchen Gewinn du mit deinem Business erwirtschaftet hast. Dafür musst du aber zuerst einmal wissen, wie du diesen ermitteln kannst – grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Sämtliche Betriebseinnahmen werden zusammengezählt (u. a. von Gläubigern bezahlte Rechnungen, Umsatzsteuereinnahmen) und den Betriebsausgaben (u. a. Wareneinkäufe, Gehälter, Mietkosten) gegenübergestellt.
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) : Hier werden Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden (Passiva) gegenübergestellt. Dafür ist eine Inventur notwendig. Allgemein gilt diese Form als die kompliziertere der beiden.

Es gibt genaue Vorschriften darüber, welche Form der Gewinnermittlung du für dein Business nutzen musst:

  • Freiberufler dürfen ihre Einkünfte in einer EÜR festhalten, egal, wie viel sie verdienen.
  • Kleingewerbe sind berechtigt, eine EÜR zu nutzen (unter 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn).
  • Ins Handelsregister eingetragene Kaufleute unterliegen der Bilanzpflicht (Ausnahme: Umsatz unter 800.000 Euro und Jahresüberschuss unter 80.000 Euro, dann EÜR erlaubt).
  • Kapital- und Personengesellschaften wie UGs, GmbHs und KGs müssen eine Bilanz erstellen.

In vielen Fällen musst du also als Solo-Gründer keine komplizierte doppelte Buchführung vornehmen, sondern kannst eine EÜR erstellen. Das vereinfacht Buchhaltung sowie Jahresabschluss und spart dir einiges an Zeit und Nerven.

Für alle Selbstständigen: Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung ist das Herzstück deines Jahresabschlusses. Darin gibst du deine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit an. Auch etwaige Verdienste aus einem Angestelltenverhältnis (z. B. wenn du einer geringfügigen Tätigkeit nachgegangen bist) kommen dazu. 

Die Höhe der Einkommensteuer kommt auf deinen Verdienst an. Das Existenzminimum darfst du verdienen, ohne es versteuern zu müssen. Dieser Grundfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro.

Aufgrund deiner Einkommensteuererklärung wird festgelegt, wie hoch die Vorauszahlungen ausfallen, die du im Folgejahr vierteljährlich direkt an das Finanzamt überweisen musst. 

Für Gewerbetreibende: Gewerbesteuererklärung

Ist dein Unternehmen beim Gewerbeamt gemeldet, musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Auch hier gibt es einen Freibetrag:

Bis zu einem jährlichen Umsatz von 24.500 Euro bist du von der Gewerbesteuer befreit; erst alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. 

Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, hängt unter anderem vom Umsatz und dem Hebesatz am Standort ab. 

Wer von der Gewerbesteuer befreit ist, muss oft auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben – außer das Finanzamt verlangt dies ausdrücklich. In dem Fall gibst du eine sogenannte Nullmeldung ab, bei der du das Formular zwar ausfüllst, am Ende aber nichts bezahlen musst.

Für alle außer Kleinunternehmer: Umsatzsteuererklärung

Kleine Unternehmen, deren Umsatz maximal 22.000 Euro im laufenden und im Folgejahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Seit der Einführung des Wachstumschancengesetzes 2024 müssen die meisten Kleinunternehmer weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch eine Umsatzsteuererklärung beim Jahresabschluss abgeben – außer, das Finanzamt fordert sie explizit dazu auf.

Alle anderen müssen eine Umsatzsteuererklärung beim Jahresabschluss abgeben. Oft wird zusätzlich eine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig:

  • Monatlich: in den ersten beiden Geschäftsjahren nach der Gründung und wenn die Umsatzsteuerlast bei über 7.500 Euro liegt.
  • Vierteljährlich: bei einer Steuerlast zwischen 2.000 und 7.500 Euro.
  • Lediglich als Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres: Umsatzsteuerzahllast unter 2.000 Euro im Vorjahr.

Sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die Jahreserklärung kannst du im ELSTER-Onlineportal ausfüllen.

Mit Mitarbeitern: Lohnsteuererklärung

Je nach Unternehmen können weitere Jahresabschlusserklärungen notwendig werden, etwa die Lohnsteuererklärung, wenn du Mitarbeiter beschäftigst.

Diese Formulare musst du bei der Steuererklärung in ELSTER abgeben

Die Steuererklärung für deine selbstständige Tätigkeit kannst du ganz einfach online ausfüllen, und zwar über ELSTER (kurz für: elektronische Steuererklärung).

Elster Online Portal - Steuererklärung Selbstständigkeit
Quelle: elster.de

Bevor du dies zum ersten Mal machst, musst du dich bei dem Onlineportal registrieren. Das dauert bis zu zwei Wochen und am Ende bekommst du eine Zertifikatsdatei oder einen Sicherheits-Stick, mit dem du dich anmelden kannst.

Allerdings kommst du bereits lange vor deinem ersten Jahresabschluss mit ELSTER in Berührung: Bevor du überhaupt mit deiner selbstständigen Tätigkeit anfangen kannst, musst du nämlich den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, der auf dich zutrifft.

Hier fragt das Portal sämtliche Informationen zu deiner Person und deiner Tätigkeit ab – nimm dir dafür also Zeit, denn der Fragebogen ist ziemlich umfangreich. Erst nach Prüfung deiner Unterlagen durch das Finanzamt bekommst du deine Steuernummer und kannst loslegen.

Die erste Steuererklärung einreichen – so geht es

In deinem persönlichen Bereich wählst du „Unternehmer“ aus. Hier findest du alle Formulare und Hilfen zum Jahresabschluss für dein Unternehmen.

Als Selbstständiger sind je nach Einzelfall diese Anlagen wichtig:

  • Mantelbogen mit persönlichen Daten, Steuernummer und Steuer-ID
  • Anlage EÜR musst du ausfüllen, wenn du eine EÜR erstellst
  • Anlage G ist für Gewerbetreibende
  • Anlage S für Freiberufler und andere Selbstständige
  • Gewerbesteuerjahreserklärung
  • Umsatzsteuerjahreserklärung

Zusätzlich gibt es eine Reihe weiterer Formulare und Anlagen, die du situationsbedingt ausfüllen musst.

Dazu gehören unter anderem die Anlage KAP für Kapitalerträge, Anlage Kind, Anlage V für Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung. Wähle die für dich relevanten aus und fülle sie aus.

So umfangreich die Informationen auf ELSTER sind: Um alles richtig auszufüllen, benötigst du ein gewisses steuerliches Grundwissen.

Einfacher geht das mit einem Buchhaltungsprogramm mit ELSTER-Schnittstelle, das deine Daten automatisch an das Portal übermittelt. Empfehlenswert ist hier die Steuersoftware WISO Steuer*.

Mit WISO Steuer kannst du deine Steuererklärung direkt online erledigen – erhältst zu allen Eingaben hilfreiche Tipps sowie Erklärungen, und im Anschluss kannst du deine Steuererklärung direkt über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. 

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WISO Steuer ist eine umfassende und benutzerfreundliche Steuersoftware, die Privatpersonen, Selbstständigen und Unternehmern hilft, ihre Steuererklärung einfach und effizient zu erstellen. Die Software führt die Nutzer Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, bietet dabei hilfreiche Erklärungen und gibt automatisch Steuerspartipps

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Fristen: Bis wann du die Steuererklärung beim Finanzamt abgeben musst 

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Spätestens am 31. Juli 2025 musst du also deine Steuererklärung für 2024 einreichen.

Übernimmt ein Steuerberater deinen Jahresabschluss, hat dieser sogar bis zum letzten Februartag des darauffolgenden Jahres Zeit (in diesem Beispiel: 28.02.2026).

Aufgrund von Corona wurden die Termine für die Steuererklärung bis zum Jahr 2023 nach hinten verschoben: So galt für den Jahresabschluss 2023 der 02.09.2024 als Stichtag (mit Steuerberater: 02.06.2025).

Wie du siehst, können sich die Fristen jederzeit ändern – hol dir deshalb die aktuellen Informationen direkt bei deinem zuständigen Finanzamt.

In Sonderfällen kannst du beim Finanzamt anfragen, die Fristen aus wichtigen Gründen zu verlängern. Das ist etwa bei Umzug, Krankheit oder Arbeitsüberlastung zulässig.

Hältst du die Fristen nicht ein, musst du eine Strafe oder einen sogenannten Verspätungszuschlag zahlen. 

Buchhaltung als Einzelunternehmer selbst oder mit Steuerberater machen

Ob du deine Steuererklärung selbst machen möchtest oder diese Aufgabe lieber an einen Steuerberater übergibst, musst du selbst entscheiden. Besonders für Freiberufler und kleine Unternehmen, die die EÜR nutzen dürfen, ist es durchaus machbar, den Jahresabschluss selbst vorzunehmen – vorausgesetzt, es ist ein gewisses steuerliches Grundwissen vorhanden.

Eine gute Buchhaltungssoftware kann dir dabei ungemein unter die Arme greifen. So hast du alle notwendigen Dokumente und Informationen an einem Ort und kannst ganz einfach auf diese zugreifen.

Softwares wie sevDesk* und lexoffice* sind speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen, Gründern und kleinen Unternehmen ausgelegt und helfen dir dabei, deine Buchhaltung gut zu organisieren und deine Steuererklärung ohne Kopfschmerzen hinter dich zu bringen.

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Tipps für deine Steuererklärung als Selbstständiger

Wenn du dein Einzelunternehmen gründest, ist die Steuererklärung ein leidiges Thema – verzweifeln musst du daran allerdings nicht. Damit du deinen Jahresabschluss gut schaffst, möchte ich dir mit einigen abschließenden Tipps bei der Steuererklärung helfen: 

  • Ordnung wahren: Bewahre alle Belege auf und lege sie übersichtlich ab – du bist gesetzlich dazu verpflichtet, diese 10 Jahre lang aufzubewahren. Dazu gehören unter anderem Lieferscheine, sämtliche Rechnungen (ein- und ausgehende), Barzahlungsquittungen, Überweisungsbelege und Kontoauszüge. Noch besser: sofort digitalisieren! Mit den meisten Buchhaltungsprogrammen geht das heute ganz einfach. 

  • Nichts vergessen: Achte darauf, sämtliche Betriebsausgaben in deine Steuererklärung aufzunehmen. So kannst du diese steuerlich geltend machen, deine Steuerlast senken und Geld sparen. Zu den Betriebsausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst, gehören unter anderem:

    • Büro- bzw. Homeofficezubehör (inkl. Laptop, Internet)
    • Versicherungen, die mit deinem Betrieb zu tun haben (Voll geltend machen kannst du Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, betrieblicher Rechtsschutz und weitere. Private Versicherungen wie Kranken-, Renten-, Lebens- oder Privathaftpflichtversicherungen kannst du nur teilweise und als Sonderausgaben absetzen.)
    • Kosten für Geschäftsauto inkl. Benzin
    • Fortbildungen
    • Geschäftsreisen
    • Werbungskosten
    • Beratungen (z. B. Steuerberatung, Anwalt)
    • Vorweggenommene Betriebsausgaben, also solche, die du bereits vor der Gründung getätigt hast (z. B. Seminare, Fachliteratur)

  • Von Anfang an Geld zurücklegen: Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit solltest du im Laufe des Jahres bereits Geld für deine Steuerzahlungen zurücklegen. Besonders hart trifft es viele, wenn die Zahlung aus der ersten Steuererklärung für das ganze Jahr mit der ersten Vorauszahlung für ein Quartal zusammenfällt. 

Mit meinem Guide, meinen Tipps und der richtigen Buchhaltungssoftware schaffst du die Steuererklärung für dein Einzelunternehmen spielend.

Du hast noch Fragen? Hinterlasse mir gern einen Kommentar.

*Hinweis: Dieser Artikel soll dir eine umfassende Erklärung rund um die Steuererklärung als Einzelunternehmer geben – er ersetzt keine professionelle Rechts- oder Steuerberatung. Abgabefristen und Freibeträge können sich jederzeit ändern: Informiere dich deshalb stets bei deinem zuständigen Finanzamt über die aktuell geltenden Rahmenbedingungen.

FAQ 

Müssen Kleinunternehmer und Kleingewerbe eine Steuererklärung abgeben?

Ja, auch Kleinunternehmer mit weniger als 22.000 Euro Umsatz müssen eine Steuererklärung abgeben. In den meisten Fällen musst du lediglich die Einkommensteuererklärung erledigen, Umsatz- und Gewerbesteuer fallen weg. Grundsätzlich sind alle Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Wie hoch ist die Steuerlast für Selbstständige?

Brauche ich für meine Steuererklärung einen Steuerberater? 

Kann ich Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen?

Mithilfe der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen – ist das sinnvoll?

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben? 

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