Rentenversicherung für nebenberuflich Selbstständige - Pflichtversicherung, Befreiung, Scheinselbstständigkeit und mehr
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Nebenberuflich selbstständig: Rentenversicherung & andere Sozialversicherungen

Neben der Krankenversicherung gehört die Rentenversicherung zu den wichtigsten Sozialversicherungen in Deutschland.

Personen mit einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit müssen sich in der Regel nicht groß mit dem Thema beschäftigen. Schließlich sind sie bereits über ihren Hauptberuf versichert – oder?

Das stimmt teilweise: Viele nebenberuflich Selbstständige unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl an Ausnahmen. Ob du dazugehörst und Rentenversicherungsbeiträge zahlen musst, erfährst du hier.

Die wichtigsten Fakten im Überblick
  • Nebenberuflich Selbstständige zahlen in der Regel über ihren Hauptjob in die Sozialversicherungen ein.
  • Manche Berufsgruppen unterliegen allerdings auch mit ihrer Selbstständigkeit der Rentenversicherungspflicht – dazu gehören etwa Lehrer, Publizisten und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.
  • Achtung bei Scheinselbstständigkeit: Dann besteht eigentlich ein Angestelltenverhältnis, das mit dementsprechenden Sozialversicherungsabgaben einhergeht.

Rentenversicherung in Deutschland: Grundlagen

Die Rentenversicherung in Deutschland ist auf drei Säulen aufgebaut:

Gesetzliche Rentenversicherung: Klassische Altersvorsorge für Arbeitnehmer und viele andere Personengruppen.

Betriebliche Rentenversicherung: Zusatzversicherung für Angestellte, die über den Arbeitgeber läuft.

Private Rentenversicherung: Freiwillige Vorsorge – zusätzlich zur Pflichtversicherung oder als alleinige Versicherung.

Bei der privaten Versicherung bestimmst du selbst über die Höhe deiner monatlichen Beiträge. Die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge richten sich nach der Höhe des Einkommens (18,6 % vom Brutto) oder orientieren sich am Regelbeitrag.

Je länger und je mehr du in eine Versicherung einzahlst, desto besser bist du im Alter abgesichert.

Rentenversicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen

Viele Personen in Deutschland unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Arbeitnehmer etwa sind automatisch pflichtversichert. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen.

Bestimmte Personengruppen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, etwa Minijobber (geringfügig Beschäftigte). So erhältst du am Ende des Monats deinen gesamten Verdienst, ohne Abgaben.

Empfehlenswert ist dies nur, wenn du bereits Beiträge von einem weiteren Arbeitseinkommen abführst oder anderweitig in eine Altersvorsorge einzahlst.

Wie und ob du dich als Selbstständiger versichern musst, kommt auf Kriterien wie die Art deiner Erwerbstätigkeit und die Arbeitszeit an.

Rentenversicherung: Das gilt für selbstständige Tätigkeiten

Diese Kategorien von Selbstständigen sind laut § 2 SGB (Sozialgesetzbuch) in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig:

  • Künstler und Publizisten
  • Lehrer und Erzieher
  • Pfleger (u. a. in der Kranken- und Kinderpflege)
  • Hebammen
  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (zulassungspflichtiges Handwerk)
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
  • Küstenschiffer, Küstenfischer, Seelotsen
  • Hausgewerbetreibende

Zu diesen Grundregelungen gibt es zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen. So sind etwa zulassungsfreie Handwerker (also solche, ohne Eintragung in der Handwerkskammer) oder handwerksähnliche Betriebe generell von der Versicherungspflicht befreit. Gesellschafter in Handwerksbetrieben dagegen sind meist rentenversicherungspflichtig.

Auch die Berufsbezeichnungen können unterschiedlich interpretiert werden. Zu den Lehrern können beispielsweise auch Coaches oder Trainer zählen.

Eine Sonderstellung nehmen künstlerische Berufe ein: Die müssen sich in vielen Fällen über die Künstlersozialkasse versichern. Diese übernimmt die Hälfte der Beiträge von Mitgliedern – nicht nur bei der Rentenversicherung, sondern auch bei Krankenkasse und Co.

Selbstständiges Nebengewerbe und pflichtversichert?

Wenn du mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit in eine der oben genannten Berufskategorien fällst, bist du automatisch rentenversicherungspflichtig. Dabei ist es egal, ob du mit deinem Nebenerwerb gewerbetreibend oder freiberuflich tätig bist.

Bist du mit deiner Selbstständigkeit nebenberuflich tätig und hast eine hauptberufliche Festanstellung, kann eine Mehrfachversicherungspflicht entstehen. Die Beiträge richten sich nach deinen Gesamteinkünften, gehen aber höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Auch wenn du mit deiner selbstständigen Tätigkeit scheinselbstständig bist, musst du dich in der Regel rentenversichern.

Am sichersten ist es in jedem Fall, deinen Versicherungsstatus direkt bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) klären zu lassen. Diese gibt dir Auskunft darüber, wie du dich versichern musst, und berät dich unabhängig.

Achtung Scheinselbstständigkeit

Nicht jeder Selbstständige ist auch wirklich selbstständig. Wenn du: 

nur für einen Auftraggeber tätig bist (oder mindestens 5/6 deiner Einnahmen von einem Auftraggeber kommen)

keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst

deinem Auftraggeber gegenüber weisungsgebunden bist

deine Arbeitszeit und -ort nicht selbst bestimmen kannst

wirst du wahrscheinlich als scheinselbstständig eingestuft.

Anstatt als unabhängigen Selbstständigen sehen die Behörden dich als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Du unterliegst dann nicht nur der Rentenversicherungspflicht, sondern unter anderem auch der Krankenversicherungspflicht.

Die Anmeldung muss aber wie bei einem festangestellten Arbeitsverhältnis über den Arbeitgeber erfolgen. Das bedeutet auch, dass dieser seinen Anteil für deine Rentenversicherung zahlen muss.

Abgesehen davon, dass eine Scheinselbstständigkeit Schwierigkeiten bringen kann (z. B. Nachzahlungen von Beiträgen), ist es allgemein besser, für mehr als einen Auftraggeber zu arbeiten. Je mehr Einkommensquellen, desto geringer ist dein finanzielles Risiko.

Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest, aber trotzdem Arbeitszeit und -ort selbst bestimmen kannst, wird deine Tätigkeit wahrscheinlich als arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit eingestuft.

Du bist dann zwar tatsächlich selbstständig tätig (also nicht scheinselbstständig), aber trotzdem dazu verpflichtet, dich in der Rentenversicherung zu versichern.

Pflichtversichert: Und jetzt?

Wenn du mit deinem selbstständigen Nebenberuf rentenversicherungspflichtig bist, musst du bestimmte Fristen einhalten.

Innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung deiner Selbstständigkeit beim Finanzamt oder Gewerbeamt musst du dich bei der DRV melden. Tust du dies nicht, können Nachzahlungen oder sogar Bußgelder auf dich zukommen.

Als Selbstständiger bist du flexibel, was die Beiträge angeht. Entweder bezahlst du den Regelbeitrag (aktuell monatlich 696,57 Euro). Alternativ kannst du einkommensgerechte Beiträge bezahlen: Je nach deinen Einkünften können das niedrigere (mindestens 103,42 Euro) oder höhere Beiträge (maximal 1.497,30 Euro) sein.

Existenzgründer können in den ersten drei Jahren weniger einzahlen, nämlich die Hälfte des Regelbeitrags. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich ganz befreien zu lassen oder andere Hilfen in Anspruch zu nehmen – z. B. kannst du einen Gründungszuschuss bei der Rentenversicherung beantragen.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Wenn deine Selbstständigkeit nur geringfügig ist (also bis 556 Euro monatlich), bist du nicht pflichtversichert.

Auch Rentner müssen nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf ihre Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen.

Weiter können sich diese Personengruppen von der Versicherungspflicht befreien lassen:

Gründer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, in der Vergangenheit schon einmal selbstständig waren und jetzt erstmals versicherungspflichtig werden würden

Handwerker, die bereits mindestens 18 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben

Manche Freiberufler, wenn sie anderweitig in eine Altersvorsorge einzahlen (z. B. ein berufsständisches Versorgungswerk)

Existenzgründer in den ersten drei Jahren

Um dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, stellst du einen Antrag bei der DRV.

Private Altersvorsorge: Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Auch wenn du nicht pflichtversichert bist, kannst du dich bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern lassen.

Du kannst entweder eine Versicherungspflicht beantragen oder dich freiwillig versichern lassen. Mit der freiwilligen Versicherung bist du etwas flexibler, unter anderem was die Beiträge angeht.

Alternativ gibt es noch andere Möglichkeiten, wie du für das Alter vorsorgen kannst:

1.

Basisrente

Die Basis- oder Rürup-Rente ist genau genommen eine private Versicherung, wird aber staatlich bezuschusst. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr und ausschließlich in monatlichen Raten. Ähnlich funktioniert die Riester-Rente – die ist aber für Pflichtversicherte gedacht.

2.

Private Versicherungen

Neben privaten Rentenversicherungen gibt es unter anderem auch Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen. Hier stehen dir zahlreiche Modelle und Möglichkeiten zur Verfügung – lass dich am besten individuell beraten.

3.

Anlagen

Du kannst dein Geld in Aktien, Fonds, Wertpapiere oder Bausparverträge anlegen.

4.

Immobilien

Mit einem Eigenheim kannst du deine Lebenshaltungskosten senken (keine Ausgaben für die Miete, sobald die Immobilie abbezahlt ist). Mit Mietobjekten erreichst du ein zusätzliches Einkommen oder kannst diese in Zukunft verkaufen.

Fazit: Sozialversicherungen sind in der nebenberuflichen Selbstständigkeit wichtig – das gilt auch für die Rentenversicherung

Egal ob du hauptberuflich selbstständig bist oder deinen selbstständigen Gewerbebetrieb nur nebenberuflich führst: Das Thema Sozialversicherungen ist nicht zu vernachlässigen.

Wenn du deine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausübst, bist du ohnehin selbst für deine Sozialversicherungen verantwortlich.

Indem du auch als nebenberuflich Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlst, sorgst du für das Alter vor. Ziehe dabei auch andere Versicherungen und Möglichkeiten in Erwägung – etwa eine Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung oder alternative Anlagemöglichkeiten für dein Erspartes.

FAQ

Meist bist du mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht rentenversicherungspflichtig. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen allerdings der Versicherungspflicht – egal, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ist. Dazu gehören u. a. zulassungspflichtige Handwerker, Publizisten, Lehrer oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.

Wenn du scheinselbstständig bist, müssen du und dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführen. Selbst wenn du als Selbstständiger eigentlich nicht pflichtversichert wärst, rutschst du so in die Pflicht hinein und musst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.

Grundsätzlich darfst du mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit so viel hinzuverdienen, wie du möchtest – solange du deine Einkünfte korrekt versteuerst. Sobald du mehr als geringfügig arbeitest, können Sozialversicherungspflichten entstehen.

Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge für Selbstständige variiert. In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt der Regelbeitrag 2025 bei 696,57 Euro pro Monat. Alternativ kannst du Beiträge bezahlen, die sich nach deinem Einkommen richten (einkommensgerechter Beitrag).

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