Steuern für nebenberuflich Selbstständige & Freiberufler

Steuern für nebenberuflich Selbstständige & Freiberufler

Ein selbstständiges Nebengewerbe ist für viele Existenzgründer die ideale Möglichkeit, sich auf eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorzubereiten. Sie können nicht nur mit dem Nebenjob ihr Gehalt aufbessern, sondern so außerdem die Selbstständigkeit auf risikoarme Weise testen. 

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst, musst du dich – genau wie auch bei einer Vollzeit-Selbstständigkeit – mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Worauf du hier achten musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Steuern für nebenberuflich Selbstständige – die wichtigsten Fakten:

  • Auch für eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit fallen in der Regel Steuern an.
  • Ausnahmen gibt es, wenn der Verdienst unter dem Freibetrag von 410 Euro pro Jahr liegt.
  • Nebenberuflich Selbstständige zahlen meist Einkommensteuer und – je nach Rechtsform und Höhe des Gewinns – Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer.

Anmeldung Nebenjob

Die Anmeldung für eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Existenzgründung als hauptberuflich Selbstständiger

Hast du dich einmal für eine Tätigkeit entschieden und einen Businessplan erstellt, folgt die Anmeldung beim Finanzamt. Dafür musst du online den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und – neben vielen anderen Informationen – angeben, welche selbstständige Tätigkeit du ausüben möchtest.

Dass du dich nebenberuflich selbstständig machst, interessiert das Finanzamt nicht und du musst dies auch im Formular zur steuerlichen Erfassung nicht angeben.

Sobald das Finanzamt deinen Antrag bearbeitet hat, bekommst du eine Steuernummer und kannst starten. Als Gewerbetreibender musst du dich davor allerdings noch beim Gewerbeamt anmelden.

Gehst du einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf nach, bist du in der Regel bei einer Krankenkasse gemeldet. In der Regel ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit abgedeckt – melde dies deiner Kasse trotzdem, um sicherzugehen.

Übrigens: In Deutschland ist es Arbeitgebern grundsätzlich nicht erlaubt, dir einen Nebenjob zu verbieten bzw. die Nebentätigkeit zu unterbinden. Deshalb kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen, ohne die vorherige Genehmigung deines Chefs einzuholen – eine reine Information genügt.

Ausnahmen gibt es, wenn du mit deinem Nebengewerbe gegen das Konkurrenzverbot verstößt, deine Leistung in deinem Hauptberuf abfällt oder du verbeamtet bist.

Wie viel du nebenberuflich arbeiten darfst, kommt auf die Stunden in deinem Hauptjob an – für Beamte ist beispielsweise ein Fünftel erlaubt. Arbeitest du 40 Stunden, darfst du also zusätzlich 8 Stunden pro Woche selbstständig tätig sein. Für alle anderen Berufe liegt ein guter Anhaltspunkt zwischen maximal 15 und 20 Stunden pro Woche.

Steuerarten für nebenberufliche Gewerbe und Freiberufler

Welche Steuerarten für dich als nebenberuflich Selbstständiger wichtig sind, kommt auf die Art deines Berufes und die gewählte Rechtsform an. Hier eine Übersicht über die häufigsten:

  • Einkommensteuer: Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende müssen ihre Einkünfte aus der nebenberuflichen Tätigkeit versteuern. Der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit wird dabei zu den Einkünften aus deinem Hauptjob hinzugerechnet und im Anschluss wird alles gemeinsam versteuert.

  • Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer fällt für alle Selbstständigen an, die nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du darfst die Steuer auf deinen Rechnungen ausweisen, von deinen Kunden einsammeln und führst sie am Ende des Jahres ans Finanzamt ab. Dabei kannst du auch die sogenannte Vorsteuer geltend machen – dabei wird die von dir auf Waren und Dienstleistungen bezahlte Mehrwertsteuer mit deiner eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet. Du schuldest dem Finanzamt dann lediglich die Differenz.

  • Gewerbesteuer: Außer Freiberufler sind alle Selbstständigen ab einem gewissen Gewinn gewerbesteuerpflichtig. Bleibst du mit deinem Nebengewerbe unter dem Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr, musst du keine Gewerbesteuer zahlen.

  • Körperschaftsteuer: Anstatt der Einkommensteuer zahlen Einzelunternehmer mit einer GmbH oder UG diese Steuer auf ihre Einkünfte.

Kleinunternehmerregelung: steuerliche Vorteile?

Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit: Du musst diese weder von deinen Kunden verlangen (bzw. darfst du dies gar nicht), noch ans Finanzamt abführen. Dies ist hauptsächlich ein Vorteil, weil es deinen Geschäftsalltag vereinfacht. Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung abgeben, was deine Steuerangelegenheiten vereinfacht.

Im Gegenzug darfst du aber auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Wenn du bei deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit hohe Ausgaben hast, kann dies ein Nachteil sein, weil dies dann deine Steuerlast erhöht.

Die Kleinunternehmerregelung kannst du nutzen, wenn du mit deiner Nebentätigkeit im laufenden Jahr maximal 25.000 Euro (vorher: weniger als 22.000 Euro) und im Folgejahr höchstens 100.000 Euro (vorher: weniger als 50.000 Euro) verdienst.

Steuererklärung – so geht es

Wenn du Arbeitnehmer bist und nebenbei ein Kleingewerbe hast oder freiberuflich tätig bist, musst du eine Steuerklärung abgeben.

Als Angestellter hast du bis jetzt vielleicht noch nie eine Steuererklärung gemacht: Das ist auch in Ordnung so, denn als Arbeitnehmer bist du grundsätzlich davon befreit. Wenn du nebenberuflich selbstständig tätig wirst, musst du allerdings damit beginnen. Gibst du bereits eine Steuererklärung ab – etwa, weil du Nebeneinkünfte anderer Art hast – ändert sich nur der Umfang der Steuererklärung.

Dafür gibst du in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage S für Freiberufler oder in der Anlage G für Gewerbetreibende deine Einkünfte (bzw. Gewinne) an. Zudem musst du das Formular zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) ausfüllen.

Weiter musst du gegebenenfalls eine Gewerbesteuererklärung sowie Umsatzsteuererklärung anfertigen. Freiberufler haben es hier am leichtesten, denn für sie reicht die Einkommensteuererklärung aus.

Eine Ausnahme ergibt sich, wenn du mit deinem Nebenverdienst unter der Verdienstgrenze von 410 Euro im Jahr liegst. Dann bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. 

Sonderfälle und Freibeträge 

In einigen Fällen bist du als nebenberuflich Selbstständiger entweder ganz oder teilweise von der Steuer befreit:

  • Nebeneinkünfte bis 410 Euro pro Jahr darfst du komplett steuerfrei verdienen.
  • Auf Nebeneinkünfte von 410 bis 820 Euro bezahlst du einen verringerten Steuersatz – hier musst du auch eine Steuererklärung abgeben.
  • Der Grundfreibetrag für alle Einkünfte (also Haupteinkommen und Nebentätigkeit) liegt bei 12.096 Euro. Dies ist für dich beispielsweise relevant, wenn du neben deinem Studium eine selbstständige Tätigkeit ausführst. 

Bist du Student und führst eine nebenberufliche Selbstständigkeit aus, musst du nur dann Steuern zahlen, wenn dein Gewinn über der Steuerfreigrenze liegt. Eine Steuererklärung musst du in jedem Fall trotzdem abgeben.

Achtung bei BAföG! Um deine Ansprüche nicht zu verlieren oder eine Kürzung zu riskieren, musst du die Freibeträge beachten. Grundsätzlich darfst du 556 Euro monatlich verdienen. Lass dich im Zweifelsfall individuell beraten, weil hier auch andere Kriterien eine Rolle spielen können.

Eine spezielle Regelung gibt es für Ehrenämter und ähnliche Tätigkeiten: die Übungsleiterpauschale. Hier gilt eine Pauschale von 3.000 Euro jährlich, die du steuerfrei verdienen darfst. Dazu gehören zum Beispiel auch lehrende Tätigkeiten an Fachhochschulen. 

Wie hoch sind die Steuern?

Wie viele Steuern für dich anfallen, kommt vor allem auf deine Einkünfte an. Am Ende des Steuerjahres werden dein Einkommen aus dem Hauptjob und deine Gewinne aus der nebenberuflichen Tätigkeit zusammengezählt – auf Basis dieses Betrags wird dann deine Steuerlast berechnet. 

Stark vereinfacht kannst du dir dies so vorstellen:

Nebenberufliche Einkünfte minus Betriebsausgaben

+ Einkünfte aus Hauptberuf

– Freibeträge

= zu versteuerndes Einkommen

Da der Einkommensteuersatz in Deutschland progressiv ist, hängt dieser vom Einkommen ab. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 %. Sehr hohe Einkünfte werden mit dem Höchststeuersatz von 45 % besteuert.

Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine Steuerlast sein wird, kannst du dein Einkommen in einen Rechner eingeben. Dafür kannst du zum Beispiel den Steuerrechner vom Bundesministerium für Finanzen verwenden. 

Was können Selbstständige bei einer Nebentätigkeit von der Steuer absetzen? 

Ausgaben abzusetzen, ist eine gute Möglichkeit, deine Steuerlast zu verringern. Unter anderem kannst du als Selbstständiger die folgenden Dinge geltend machen:

  • Arbeitsplatz, z. B. Büroräume für dein Nebengewerbe. Auch, wenn du im Homeoffice arbeitest, kannst du dies in manchen Fällen absetzen – allerdings nur, wenn du einen separaten Raum für deine Tätigkeit hast.
  • Arbeitsmittel, z. B. Laptop oder Büroausstattung.
  • Werbekosten, z. B. für das Marketing deiner Nebentätigkeit oder das Website-Hosting.
  • Fahrtkosten, z. B. wenn du in dein Büro fährst oder Außentermine wahrnimmst.
  • Bewirtungskosten, z. B. Geschäftsessen.
  • Fortbildungen

Bewahre unbedingt alle Rechnungen und Nachweise auf – so hast du bei Nachfrage des Finanzamts einen Beweis für deine Ausgaben. 

Steuer-Tipps für deine nebenberufliche Selbstständigkeit

Damit du übersichtlich und problemlos in deine Selbstständigkeit starten kannst, habe ich einige Tipps für dich gesammelt: 

  • Dokumentiere deine Finanzen von Anfang an übersichtlich – auch wenn du am Anfang noch sehr wenig verdienst. Das erleichtert die Steuererklärung und sorgt dafür, dass alles in Ordnung ist, falls du deine Selbstständigkeit später ausbauen möchtest. 

  • Setze von der Steuer ab, was geht – so kannst du deine Steuerlast immens verringern. Lass dich am besten von einem Experten beraten, um so viel wie möglich zu sparen. 

  • Besonders im ersten Jahr solltest du dich auf eine Nachzahlung einstellen. Es empfiehlt sich deshalb, einen Puffer zur Seite zu legen – so bist du auf die Ausgabe vorbereitet. 

Exkurs: Krankenversicherung für Selbstständige im Nebengewerbe

Grundsätzlich gilt für alle in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Wenn du bei deinem Hauptberuf sozialversicherungspflichtig angestellt bist, bist du in der Regel bereits über deinen Hauptjob versichert.

Du solltest der Krankenkasse aber dennoch Bescheid geben und dein selbstständiges Nebengewerbe melden. Aufgrund deiner Arbeitszeit und deines Einkommens nimmt die Krankenkasse die Einstufung vor und entscheidet, ob du tatsächlich nebenberuflich selbstständig bist.

Sollten sich Einkommen oder Arbeitszeit aus deinem Nebengewerbe oder deiner freiberuflichen Nebentätigkeit erhöhen, wirst du von der Krankenkasse unter Umständen als hauptberuflich selbstständig eingestuft. Dann können die Beiträge steigen oder du musst dich sogar freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Fazit

Egal, ob du dein Nebengewerbe als ersten Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit nutzen oder dir mit deiner Freiberuflichkeit einfach auf lange Sicht etwas zu einem Haupteinkommen dazuverdienen möchtest: Deine Steuern solltest du dabei immer im Blick behalten

Mit etwas Grundwissen schaffst auch du es, deine Steuern als nebenberuflich Selbstständiger in den Griff zu bekommen. Ein Steuerberater und eine gute Steuer-Software unterstützen dich dabei. 

Mehr zum Thema Steuern erfährst du in meinem ultimativen Steuer-Guide für Selbstständige und Freiberufler.

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FAQ

Müssen nebenberuflich Selbstständige Steuern zahlen?

Ja, auch nebenberuflich Selbstständige unterliegen der Steuerpflicht – außer sie liegen unter dem Freibetrag. Dabei fasst das Finanzamt alle ihre Arbeitseinkünfte zusammen, also aus der Haupt- und der Nebentätigkeit. Je nach Einkünften und Rechtsform fallen Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer an.

Wie hoch ist der Steuersatz, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin? 

Wie viel darf ich bei einer selbstständigen Nebentätigkeit steuerfrei verdienen?

Bringt die Kleinunternehmerregelung steuerliche Vorteile für mein Nebengewerbe?

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