Impressum für Einzelunternehmen: Pflichtangaben, Rechtslage & Muster
Als Unternehmer musst du dich an einige Regelungen halten und deine rechtlichen Pflichten erfüllen – das gilt auch für die Inhalte deiner Unternehmenswebseite. Bei einem Verstoß riskierst du Abmahnungen oder saftige Bußgelder.
Zu diesen Pflichten gehört es, deinen Websitebesuchern ein Impressum zur Verfügung zu stellen. Schließlich möchten diese wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Was in ein Impressum gehört und wie du es richtig erstellst, erfährst du hier.
Impressum für Einzelunternehmen – die wichtigsten Fakten
- Die meisten Internetseiten benötigen ein Impressum. Ausgeschlossen sind nur solche, die rein privat und nicht meinungsbildend handeln.
- Für Kleingewerbetreibende, Kleinunternehmer, Freiberufler und alle anderen Einzelunternehmer gilt: Wenn sie eine Webseite betreiben, benötigen sie sowohl Impressum als auch Datenschutzhinweis.
- Um die Rechtssicherheit des Impressums zu gewährleisten, müssen nicht nur alle Pflichtangaben vorhanden sein, sondern es muss außerdem gut sichtbar und leicht zugänglich auf der Seite erscheinen.
- Hast du kein Impressum oder ist dies fehlerhaft, droht eine Abmahnung und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Datenschutzerklärung und Impressum für Einzelunternehmer
Datenschutzerklärung und Impressum sind wichtige Bestandteile deiner Website. Sie zeigen Besuchern an, wer für den Internetauftritt verantwortlich ist und wie mit ihren persönlichen Daten umgegangen wird.
Doch, braucht die Webseite für dein Einzelunternehmen überhaupt ein Impressum und eine Datenschutzerklärung?
Impressumspflicht – rechtliche Grundlagen
Betreibst du als Einzelunternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler eine Internetseite für geschäftliche Zwecke, benötigst du dort auch ein Impressum.
Diese Impressumspflicht, oft auch als Anbieterkennzeichnung bezeichnet, ergibt sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz DDG (ehemals § 5 TMG Telemediengesetz) und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
Dasselbe regelt im Prinzip § 18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag). Dort steht zudem, dass alle Webseiten, die nicht „rein zu persönlichen oder familiären Zwecken“ existieren, der Impressumspflicht unterliegen.
Und auch wenn du „journalistisch oder redaktionell gestaltete Inhalte“ veröffentlichst, die der Meinungsbildung dienen können, musst du die Impressumsangaben auf deiner Seite einbauen.
In der Praxis bedeutet dies: Nur sehr wenige Ausnahmen unter den Webseiten benötigen kein Impressum. Denn selbst, wenn du nur aus Spaß einen Blog betreibst, hat dieser meist redaktionell gestaltete oder meinungsbildende Inhalte.
Beim Datenschutzhinweis ist es übrigens egal, ob du deine Seite privat oder geschäftsmäßig betreibst – der ist immer notwendig.
Mit eRecht24 Premium erhältst du Zugang zu individuell anpassbaren Rechtstexten wie Impressum, Datenschutzerklärungen und AGB, die stets aktuell gehalten und an neue gesetzliche Anforderungen angepasst werden. Der Service richtet sich sowohl an Unternehmen, Blogger als auch Onlineshop-Betreiber und bietet zusätzlich umfangreiche rechtliche Beratung und Unterstützung.
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Datenschutzerklärung: Das steht drin
Ein Hinweis zum Datenschutz muss sich auf jeder Website im EU-Raum finden. Dies ist in der DSGVO festgelegt, genauer in Artikel 13 DSGVO.
Dieser besagt, dass Nutzer immer darüber informiert werden müssen, wenn personenbezogene Daten gesammelt werden. Unter anderem muss aus der Datenschutzerklärung Folgendes hervorgehen:
- Welche personenbezogenen Daten werden eingesehen und gesammelt?
- Was ist der Grund dafür?
- Was geschieht mit den Daten und wie lange werden sie gespeichert?
- Werden die Daten weitergegeben?
- Welche Maßnahmen werden für die Sicherheit der Daten getroffen?
- Wer ist der Beauftrage für den Datenschutz?
Hier steht zum Beispiel auch, wenn du Tools zum Tracking oder zur Analyse verwendest oder wenn du Inhalte aus den sozialen Medien auf deiner Website einbettest.
Pflichtangaben im Impressum: Das muss drinstehen
In § 5 Abs. 1 ff. DDG ist geregelt, welche Informationen du im Impressum angeben musst. Hier findest du einen Überblick:
Vollständiger Name und Anschrift
Als Einzelunternehmer mit Handelsregistereintragung musst du deinen Firmennamen sowie die Namen der Vertretungsberechtigten angeben. Ansonsten muss dein vollständiger Vor- und Nachname entscheiden, Abkürzungen sind nicht erlaubt.
Bei der Anschrift muss es sich um eine ladungsfähige Postanschrift handeln, an der du auch tatsächlich anzutreffen bist. Die meisten Einzelunternehmer (natürliche Personen) nutzen ihre Wohnadresse.
Ist ein Firmensitz vorhanden, musst du diesen angeben. Postfächer und virtuelle Büros sind nicht erlaubt, Co-Working-Spaces dagegen können akzeptiert werden.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten sollten aus einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer bestehen. Wichtig ist, dass du hierüber auch wirklich erreichbar bist. Lediglich einen Link zu einem Kontaktformular anzugeben, ist unzulässig.
Ob eine Telefonnummer zwingend notwendig ist, ist gesetzlich nicht klar geregelt – gib sie im Zweifelsfall lieber mit an.
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer musst du, wenn vorhanden, zwingend angeben (laut § 27a Umsatzsteuergesetz oder § 139c Abgabenordnung).
Wenn du keine Umsatzsteuer-ID besitzt, weil du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, bist du natürlich von deren Angabe befreit.
Zusätzliche Angaben eingetragener Kaufmann und juristische Personen
- Rechtsformzusatz: Betreibst du dein Business als ins Handelsregister eingetragener Kaufmann, muss die Bezeichnung e. K., e. Kfr. oder e. Kfm. im Impressumstext zu finden sein. Entsprechend müssen juristische Personen und Personengesellschaften Firmenname und Rechtsform angeben (also auch, wenn du eine Ein-Mann-GmbH oder UG führst).
- Vertretungsberechtigte: Juristische Personen geben hier den bzw. die Geschäftsführer, Vorstand/Vorstände oder Vertreter an.
- Register und Registernummer: Handelsregister, Vereins- oder Partnerschaftsregister
- Information, ob du dich in einer Abwicklung oder Liquidation befindest: für GmbHs.
Für bestimmte Berufe
- Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten, z. B. Gastronomie, Bauträger, Immobilienmakler: Name und Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde, Link zur Internetseite
- Bei reglementierten Berufen, z. B. Ärzte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Physiotherapeuten: Zuständige Aufsichtsbehörde oder Kammer, Land in dem die Berufsbezeichnung erworben wurde, Verweis/Link auf die berufsrechtlichen Regelungen, evtl. Angaben zur Haftpflichtversicherung
Streitschlichtung
Betreibst du einen Online-Shop und verkaufst darin Produkte an Endkunden innerhalb der EU, muss dein Impressum einen Hinweis zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung enthalten.
Dafür stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Verfügung, die du an dieser Stelle verlinkst. Das bedeutet nicht, dass du an der Streitschlichtung teilnehmen musst, sondern lediglich, dass du darüber informieren musst. So könnte das aussehen:
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission finden Sie unter diesem Link: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, noch sind wir dazu verpflichtet.
Wo Impressum und Datenschutzhinweise auf der Website hingehören
Damit Impressum und Datenschutzhinweise die gesetzlichen Ansprüche erfüllen, müssen sie bestimmte Eigenschaften vorweisen. Die Rechtsprechung erwartet, dass die Informationen auf der Website:
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.
Konkrete Vorgaben, wie dies umgesetzt werden muss, gibt es nicht. Grundsätzlich solltest du auf folgende Punkte achten:
- Von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar, noch besser mit einem
- Nicht als Pop-up-Fenster, weil dies wieder verschwindet – besser als eigene Unterseiten
- Cookie-Banner oder andere Pop-ups dürfen die Links nicht verbergen
- Auch auf mobilen Geräten leicht erkennbar und erreichbar
- Wichtig, dass das Impressum auch als solches gekennzeichnet wird
Am praktischsten ist es, Impressum und Datenschutzhinweise im Footer oder Header deiner Website zu verlinken. Diese werden auf jeder Unterseite angezeigt und machen die Informationen so jederzeit zugänglich, während Besucher durch deine Seite navigieren.
Doch nicht nur auf der Webseite muss dein Impressum stehen: Auch geschäftliche E-Mails müssen die Informationen des Impressums enthalten.
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Impressum erstellen: Muster
Im Folgenden findest du ein Muster-Impressum für Gründer und Unternehmer. Dies soll dir als erster Anhaltspunkt dienen – selbstverständlich musst du die Angaben anpassen und eventuell Informationen ergänzen.
Damit du jederzeit rechtssicher mit deiner Website, deinem Blog oder Online-Shop online unterwegs bist, kann ich dir den Impressums- sowie Datenschutz-Generator von eRecht 24 empfehlen*.
Impressum
Sven Mustermann Unternehmen
Musterweg 99
98765 Mustercity
Kontakt
E-Mail: schreib@sven-mustermann.de
Telefon: 01234/987654
www.sven-mustermann.de
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 998766
Muster Impressum für E-Mail-Signatur
Sven Mustermann Unternehmen
Musterweg 99
98765 Mustercity
E-Mail: schreib@sven-mustermann.de
Telefon: 01234/987654
Impressum: (Link zu deiner Impressumsseite)
Achtung: Ohne Impressum droht Abmahnung
Das Impressum auf deiner Webseite einfach wegzulassen, ist keine Option. Im schlimmsten Fall kannst du angezeigt werden oder eine Abmahnung erhalten. Auch eine Schadenersatz- oder Unterlassungsklage sind denkbar.
Dann kommen Kosten für den Anwalt und im schlimmsten Fall sogar Strafzahlungen auf dich zu: Das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit kann bis zu 50.000 Euro betragen.
eRecht24 – Der Beste Generator für dein Impressum und Datenschutz
Mit eRecht24 Premium bist du bestens abgesichert. Neben einem Generator für Impressum und den Datenschutz kannst du hier unter anderem auch AGBs generieren, rechtssichere Texte für Social-Media und Marketing erstellen sowie das hauseigene Cookie Consent Tool nutzen.
Mit dem Projekt-Manager kannst du so auch Kundenprojekte verwalten. Und das Beste – als WordPress-Nutzer kannst du die Rechtstexte auf deiner Webseite automatisch und immer aktuell synchronisieren.
Fazit & Tipps: Impressum abmahnsicher erstellen
Damit du nicht abgemahnt wirst, solltest du dein Impressum gewissenhaft und mit Sorgfalt erstellen. Abschließend habe ich noch einige Tipps für dich, wie du dies schaffst:
- Sei genau: Beim Impressum kann oft ein Wort den Unterschied zwischen rechtssicher und unzulässig machen. Halte dich kleinlich an die Vorgaben.
- Sorge für die ständige Erreichbarkeit: Dein Impressum bringst du am besten im Footer oder Header deiner Website unter. So erscheint es direkt auf der Startseite sowie auf allen Unterseiten. Stelle sicher, dass dein Cookie-Hinweis den Link nicht überdeckt.
- Nutze einen Generator: Mit einem Impressums-Generator, etwa dem von eRecht24*, kannst du unkompliziert ein individuelles Impressum und eine Datenschutzerklärung erstellen.
Hinweis: Mein Beitrag soll dir als Guide zum Thema Impressum und Datenschutzhinweis dienen sowie dir einen Überblick verschaffen – er ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Der Artikel enthält zum Veröffentlichungsdatum aktuelle Informationen. Beachte, dass Gesetze und rechtliche Regelungen sich jederzeit ändern können.
FAQ
Benötigen auch Kleinunternehmer ein Impressum für ihre Website?
Ja, auch als Kleinunternehmer, Kleingewerbetreibender und Freiberufler benötigst du ein Impressum für deine Website. Dies gilt für alle Internetauftritte, die einem geschäftlichen Zweck dienen.
Was steht in den Datenschutzhinweisen?
In den Hinweisen zum Datenschutz steht, welche personenbezogenen Daten deiner User gesammelt werden. Zusätzlich finden sich dort Informationen zur Speicherdauer, zum Datenschutzverantwortlichen, auf der Website verwendeten Diensten (z. B. Tracking-Tools) und zu den Datenschutzmaßnahmen, die auf der Seite implementiert werden.
Welche Angaben müssen im Impressum stehen?
Die notwendigen Angaben im Impressum können je nach individuellem Unternehmen variieren und sind in § 5 DDG festgelegt. Hier ein Überblick:
Was geschieht, wenn ich meinen Informationspflichten nicht nachkomme?
Bei Missachtung der Impressumspflicht, fehlenden Datenschutzhinweisen oder fehlerhaften Angaben drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Wo sollten Impressum und Datenschutzhinweise stehen?
Die Datenschutz- und Impressumslinks müssen von jeder Unterseite deiner Webseite gut sichtbar und leicht erreichbar sein. Meist bietet es sich an, die Links in Header oder Footer unterzubringen – achte dabei darauf, dass dein Cookie-Hinweis diese nicht überdeckt. Außerdem müssen deine Impressumsangaben in deinem elektronischen Schriftverkehr nach außen erscheinen, also in deiner E-Mail-Signatur.