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Diese Steuern für Selbstständige musst du kennen! ESt, USt, GewSt uvm.!

Inhalt

Wenn Du Dich selbstständig machen möchtest, gibt es einiges in Sachen Steuern zu beachten. Niemand kommt drumherum, Steuern zu zahlen. Aber gerade Selbstständige und Unternehmer haben es mit besonders vielen und unterschiedlichen Steuerarten zu tun.

Welche Steuern für Selbstständige und Unternehmen in Betracht kommen und welche in deinem speziellen Fall relevant sind, werden ich im Folgendem erklären. Zudem stelle ich dir eine tolle und einfache Möglichkeit vor, dich als Selbstständiger steuerlich beraten lassen zu können.

Steuern für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer

Bevor ich dich in die Welt der Steuern einführe, erkläre ich dir kurz die kleinen, aber feinen Unterschiede zwischen Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern. Auch wenn du diese vielleicht ganz oder teilweise kennen magst.

Selbstständige

Ein Selbstständiger ist jemand, der nicht angestellt ist und in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis steht. Er unterliegt keinem Direktionsrecht und kann seine Arbeitszeit frei bestimmen. Ein gewerbetreibender Selbstständiger hat keinen Chef. Er ist vielmehr sein eigener Chef!

In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit, wobei jede wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit als Gewerbe gilt, wenn sie auf eigene Rechnung, auf eigene Verantwortung und mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Eine Selbstständigkeit nimmt ein Unternehmerrisiko in Kauf und ist keinen Weisungen anderer Unternehmer verpflichtet.

Freiberufler

Freiberufler sind Selbstständige, die in speziellen Berufen arbeiten und Dienstleistungen „der höheren Art“ erbringen. Es können künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, heilende, erzieherische oder unterrichtende Berufe sein. Eine freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbe, sondern beruht auf einer besonderen beruflichen Qualifikation und dient dem Interesse eines Auftraggebers oder der Allgemeinheit.

Freiberufler arbeiten in Heilberufen wie beispielsweise Ärzte, Tierärzte, Hebammen oder Apotheker, in rechts- und steuerberatenden Berufen wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, in naturwissenschaftlich-technischen Berufen wie Architekten, Ingenieure oder Wissenschaftler oder sie arbeiten in Kulturberufen wie Journalisten, Lektoren, Dolmetscher, Schriftsteller oder Künstler.

Unternehmer

Ein Unternehmer ist ein Selbstständiger, der als Einzelunternehmer tätig ist. Er kann zwar Mitarbeiter haben, aber er ist der alleinige Chef. Es gibt keine weiteren Verantwortlichen in seinem Unternehmen. Seine Tätigkeit muss Einnahmen erzielen, aber nicht zwingend einen Gewinn.

Ein Unternehmer ist ein Eigenkapitalgeber und trägt allein die Verantwortung für seine Entscheidungen. Er haftet mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens. Jeder selbstständig Gewerbetreibende und jeder Freiberufler ist zugleich auch ein Unternehmer.

Einkommensteuer, Lohnsteuer und Steuervorauszahlungen

Die Einkommensteuer ist vielleicht die wichtigste Steuer. Denn sie gilt für jeden, für Selbstständige ebenso wie für Angestellte oder Rentner. Wer etwas einnimmt, zahlt eine Steuer auf sein Einkommen. Bei Selbstständigen entspricht das Einkommen zumeist dem Gewinn. Es gibt aber einen Grundfreibetrag, der nicht besteuert wird. Bei Alleinstehenden sind es 9.000 Euro, bei Verheirateten 18.000 Euro. Vom ersten Euro an, der über diesen Beträgen liegt, muss eine Einkommensteuer gezahlt werden.

Selbstständige werden im weitesten Sinne als Einzelunternehmer zu den Personengesellschaften gezählt. Zu diesen zählen auch der eingetragene Kaufmann (e. K.), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder auch die Partnerschaftsgesellschaft der freien Berufe. Alle Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer. Der Steuersatz ist progressiv angelegt und ist bei einem größeren Gewinn entsprechen höher als bei einem niedrigeren.

Wenn Du als selbstständiger Unternehmer Mitarbeiter beschäftigst, musst du dich auch um die Lohnsteuer kümmern. Die Lohnsteuer für Mitarbeiter, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer müssen von dir bei der Lohnzahlung einbehalten werden, damit du sie an das Finanzamt abführen kannst. Die Steuer selbst betrifft dich als Selbstständigen nicht, aber dennoch ist es eine wichtige Steuer, mit der du dich als Arbeitgeber beschäftigen musst.

Im Grunde ist die Lohnsteuer der Arbeitnehmer eine Art Vorauszahlung auf ihre Einkommensteuer. Oft fällt sie höher aus als die eigentliche Einkommensteuer, weshalb es dann zu Steuererstattungen kommt. Bei Selbstständigen und Unternehmern ist das anders. Du musst damit rechnen, dass deine Steuervorauszahlung nicht ausreicht und deine Einkommensteuer am Ende höher ausfällt. Das ist sehr häufig der Fall und dann musst Du Steuern nachzahlen.

Es ist ausgesprochen wichtig, dafür entsprechend hohe Rücklagen bereitzuhalten!

Um herauszufinden, wie hoch deine zu zahlende Einkommensteuer ist, musst du wissen, wie hoch die Gesamtsumme all deiner Einkünfte ist. Auch deine persönlichen Verhältnisse sind relevant: Vielleicht hast du Kinder oder außergewöhnliche Belastungen, jegliche Sonderausgaben müssen berücksichtigt werden und ebenso macht es einen Unterschied, ob du verheiratet oder ledig bist.

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Selbstständig Gewerbetreibende und Freiberufler sind entweder Einzelunternehmer oder Personengesellschaften und müssen deswegen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt. Es sind normalerweise 19 Prozent auf alle erzielten Umsätze. Der ermäßigte Satz liegt bei 7 Prozent.

Die Vorsteuer wiederum ist die Umsatzsteuer auf den Waren oder Dienstleistungen, die Du als Unternehmer einkaufst. Diese Vorsteuer kannst Du dann anrechnen, wenn Du selbst an das Finanzamt Deine Umsatzsteuer abführst. Es gibt Ausnahmen, was die Umsatzsteuer betrifft.

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Auf Rechnungen ist sie normalerweise als Mehrwertsteuer ausgewiesen. Nicht aber bei denen der Heilberufe und bei den Kleinunternehmern. Du bist dann ein Kleinunternehmer, wenn deine Umsatzgrenze im vergangenen Geschäftsjahr unter 22.000 Euro lag und im aktuellen Geschäftsjahr 50.000 Euro nicht überschreitet. Falls Du über einen längeren Zeitraum bewusst ein Kleinunternehmer bleiben möchtest, darfst du die Umsatzgrenze von 22000 Euro jährlich nicht überschreiten.

Im Normalfall zahlt dein Kunde die Mehrwertsteuer, die du auf deine eigene Ware und Deine eigenen Dienstleistungen aufschlägst und die auf deiner Rechnung ausgewiesen ist. Du führst diese dann als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Grunde fungierst Du als „Steuereintreiber“. Für dich ist diese Steuer ein durchlaufender Posten. Anders ist es mit der Umsatzsteuer, die Du als Unternehmer zahlst, wenn Du Ware oder Dienstleistungen einkaufst.

Die kannst Du bei deiner eigenen Steuererklärung später als Vorsteuer absetzen. Dadurch hast Du einen finanziellen Vorteil. Der entfällt aber für Kleinunternehmer. Denn sie zahlen keine Umsatzsteuer, von der sie eine Vorsteuer absetzen könnten. Sie fungieren auch nicht als „Steuereintreiber“ für das Finanzamt. Denn auf ihren Rechnungen ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Kunden von Kleinunternehmern zahlen brutto gleich netto.

Die Umsatzsteuer gilt für dich also nur, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Es kann auch vorkommen, dass du als Unternehmer mehr Vorsteuer absetzen kannst, als du Umsatzsteuer eingenommen hast. In einem solchen Fall kommt es zu einem Vorsteuerüberhang, den dir das Finanzamt erstattet.

Gewerbesteuer

Das Wort „Gewerbesteuer“ sagt es schon: Diese Steuer betrifft nur gewerblich arbeitende Selbstständige mit einem Gewerbeschein. Freiberufler sind zwar einkommensteuerpflichtig, müssen aber keine Gewerbesteuer zahlen. Hast Du als Freiberufler aber eine Personengesellschaft gegründet, dann schon. Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro, der nicht besteuert wird.

Der Freibetrag wird vom Gewerbeertrag, also vom Einnahmenüberschuss bzw. deinem Gewinn abgezogen. Auf den bereinigten Gewerbeertrag wird nun vom Finanzamt der Gewerbesteuersatz von 3,5 Prozent angewendet, die sogenannte Steuermesszahl. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag, der abschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert wird. Dieser Gewerbesteuerhebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und differiert je nach Standort.

Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und viele Steuern mehr

Die Körperschaftssteuer wird auf juristische Personen und Kapitalgesellschaften angewendet. Das können beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) sein. Diese Steuer ist für juristische Personen das, was die Einkommensteuer für natürliche Personen oder Personengesellschaften ist.

Für Kleinunternehmer wie Kleingewerbebetreibende oder Freiberufler spielt die Körperschaftssteuer kaum eine Rolle. Wenn du aber als selbstständiger Unternehmer eine GmbH gründen möchtest, musst du dich mit der Körperschaftssteuer und eventuell auch mit der Kapitalertragssteuer beschäftigen. Sie ist von Bedeutung, wenn du beispielsweise deine Gewinne in Aktien anlegst oder Gewinne deiner Kapitalgesellschaft an dich als Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Grundsätzlich kommt es auf deine Geschäftstätigkeit an, welche der vielen Steuern auf dich zutreffen. Die Künstlerabzugssteuer wird wichtig, wenn du zum Beispiel Freelancer als Texter beauftragst. Es gibt weitere Steuern, von denen Du möglicherweise noch nie gehört hast, die für das Finanzamt aber relevant sind, etwa die Einfuhrumsatzsteuer oder die Abgeltungssteuer. Um alles zu verkomplizieren, gibt es zwischen Deutschland und den EU-Ländern das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn Du also in der EU eine Niederlassung planst, musst du dich auch damit auseinandersetzen.

Es sind zwar keine betrieblichen Steuern, dennoch fallen sie an: die Verbrauchs- und Verkehrssteuern. Sie sind in den jeweiligen Waren und Dienstleistungen einkalkuliert und können bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung von Deinen Einnahmen abgezogen werden. Es handelt sich beispielsweise um die Mineralöl-, Erdgas- und Stromsteuer, um die Bier-, Sekt- und Branntweinsteuer oder um die Versicherungssteuer. Als Betriebsausgaben sind sie abzugsfähig.

Kontist Steuerservice – Der Steuerberater für Selbstständige

Steuern für Selbstständige und Unternehmer gibt es – zumindest gefühlt – wie Sand am Meer. Sich als Selbstständiger und Unternehmer um seine Steuerangelegenheiten zu kümmern, kostet Zeit und Nerven. Auf Nicht-Fachleute kann das Steuerrecht recht beängstigend wirken. Auf den ersten Blick scheint es unentwirrbar. Dennoch ist es deine gesetzliche Pflicht, Steuern zu zahlen.

Du bist nicht nur für deine Buchhaltung, sondern auch für die korrekte Abwicklung mit dem Finanzamt verantwortlich. Für Fehler, die zu Steuerausfällen führen, bist du haftbar. Angesichts der vielen Entscheidungen, die Du als Selbstständiger tagtäglich treffen musst, solltest du dir deshalb überlegen, die Steuer-Arbeit an Fachleute zu delegieren.

Damit mit deinen Steuern als Selbstständiger alles glattgeht, solltest du unbedingt einen geeigneten Steuerberater für Selbstständige in Anspruch nehmen. Einen solchen findest du mit der Kontist Steuerberatungsgesellschaft, welche sich speziell auf Selbstständige und Kleinunternehmer spezialisiert hat.

Der Kontist Steuerservice* steht dir nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern hilft dir auch dabei, Steuern zu sparen. Er kümmert sich um deine Buchhaltung und erledigt die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Außerdem bereitet er deine deine private- sowie gewerbliche Steuererklärung vor.

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