Nebenberuflich selbstständig: Worauf du achten musst.

Selbstständigkeit im Nebenerwerb: Worauf du bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit achten musst

Du spielst mit der Idee, dich selbstständig zu machen, möchtest aber die Sicherheit deines Hauptjobs (noch) nicht aufgeben?

Dann solltest du dir überlegen, dich nebenberuflich selbstständig zu machen. So kannst du die Selbstständigkeit testen und dich gleichzeitig auf die finanzielle Stabilität deines Hauptberufs verlassen.

Übrigens entscheiden sich immer mehr Menschen in Deutschland für eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb: Laut KfW-Gründungsmonitor gründeten 2023 etwa 363.000 Gründerinnen und Gründer im Nebenberuf – das ist ein Plus von 11 % im Vergleich zum Vorjahr.

Damit du erfolgreich in deine nebenberufliche Selbstständigkeit starten kannst, habe ich für dich die wichtigsten Informationen zum Thema gesammelt. 

Nebenberuflich selbstständig – die wichtigsten Fakten:

  • Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist eine gute Gelegenheit, ein eigenes Unternehmen mit geringerem Risiko zu gründen. 
  • Wenn keine triftigen Gründe vorliegen (z. B. Konkurrenzverbot), muss jeder Arbeitgeber es seinen Angestellten erlauben, sich nebenberuflich selbstständig zu machen (Ausnahme: Beamte – diese benötigen meistens eine Genehmigung). 
  • Der Gründungsprozess ist dem einer hauptberuflichen Selbstständigkeit sehr ähnlich. 

Selbstständig im Nebenerwerb – Definition

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, tut dies in der Regel neben einer hauptberuflich ausgeführten angestellten Tätigkeit.

Doch auch andere Personengruppen, etwa Arbeitslosengeldempfänger oder Studierende, können eine selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen. Dieses Recht ist in Artikel 12 des Grundgesetzes als Berufsfreiheit für alle deutschen Staatsbürger gesetzlich gewährleistet.

Damit deine Selbstständigkeit als nebenberuflich eingeschätzt wird, solltest du drei Kriterien bedenken: 

  • Die maximale Arbeitszeit ist zwar gesetzlich nicht beschränkt, sollte jedoch wesentlich geringer sein als die im Hauptberuf – 18 Stunden pro Woche sollten grundsätzlich nicht überschritten werden.

  • Das Einkommen deiner nebenberuflichen Tätigkeit sollte nicht höher als der Verdienst aus deinem Hauptberuf sein.

  • Beschäftigst du mehr als einen geringfügigen Angestellten, wird in der Regel davon ausgegangen, dass deine Selbstständigkeit eher hauptberuflichen Charakter hat.

Arbeitszeit und Urlaub

Wichtig ist, dass du dich auch im Rahmen deines Nebenerwerbs an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hältst. Laut § 3 ArbZG etwa darfst du eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nur kurzfristig überschreiten – über einen längeren Zeitraum muss die durchschnittliche Maximalarbeitszeit darunter liegen.

Weiter musst du das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beachten: An Urlaubstagen aus deinem Hauptjob darfst du demnach nicht Arbeit für deinen Nebenberuf erledigen.

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Eine selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb auszuüben, hat seine Vor- und Nachteile. Hier eine Übersicht über die positiven und negativen Aspekte:

VorteileNachteile
Finanzielle Sicherheit durch HaupterwerbArbeitszeit steigt – weniger Freizeit
Weniger Erfolgsdruck – kann als Testphase dienen Weniger Augenmerk auf das selbstständige Unternehmen – du bist nur „halb bei der Sache“
Mehr EinkommenJe nach Tätigkeit kann die Koordination schwierig werden – digitale Selbstständigkeit ist beispielsweise wesentlich einfacher als ein Ladengeschäft
Verwirklichung der eigenen Ideen/Träume mit geringerem finanziellem RisikoUmfangreichere Buchhaltung
Ideal zur Vorbereitung auf eine spätere hauptberufliche Selbstständigkeit 

Eine nebenberufliche Tätigkeit kann ein guter Startpunkt in die Selbstständigkeit sein. Du kannst deine Geschäftsidee testen, gehst dabei aber nicht so ein großes finanzielles Risiko ein, ohne Einkommen dazustehen.

Diese Zeit kann dir dazu dienen, einen ersten Stamm von Kunden und Lieferanten sowie wertvolle Kontakte aufzubauen. Die gesammelte Erfahrung kann dir in der Zukunft behilflich sein, falls du dich dazu entscheiden solltest, deine Selbstständigkeit hauptberuflich auszuführen. 

Die beste Rechtsform für Nebenerwerbsgründungen

Einzelunternehmen sind ideal für die Gründung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Je nach Berufsfeld gehört deine Arbeit dabei zu den gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten.

Egal, ob als Gewerbetreibender oder Freiberufler: Diese Unternehmensform bringt einige Vorteile mit sich. Insbesondere die niedrigen Hürden bei der Existenzgründung sind für viele ein überzeugendes Argument, denn ein Einzelunternehmen kannst du innerhalb kürzester Zeit und mit minimalem bürokratischem Aufwand gründen.

In manchen Fällen kann es sich für Einzelpersonen auch lohnen, eine Ein-Personen-GmbH oder UG zu starten – so kannst du die Haftung beschränken und setzt nicht dein Privatvermögen aufs Spiel. 

Möchtest du nicht alleine nebenberuflich tätig werden, sondern dich mit weiteren Existenzgründern gemeinsam selbstständig machen, kann sich die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eignen. Vergiss dabei nicht, einen Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen! 

Du weißt nicht, welcher Unternehmenstyp am besten zu dir passt? In meinem Blog findest du einen ganzen Artikel darüber, welche Rechtsform sich für dein Einzelunternehmen am besten eignet.

Kleinunternehmerregelung

Wenn dein Umsatz im vorangegangenen Jahr 25.000 Euro (vorher: 22.000 Euro) und im laufenden Jahr 100.000 Euro (vorher: 50.000 Euro) nicht überschreitet, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) nutzen.

Dies kann deinen Geschäftsalltag erleichtern, denn du bist damit von der Umsatzsteuer befreit. Du musst diese nicht ans Finanzamt abführen, darfst sie aber natürlich auch nicht von deinen Kunden verlangen.

Genehmigung vom Arbeitgeber: Muss das sein?

Grundsätzlich solltest du als Arbeitnehmer eine geplante nebenberufliche Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber anzeigen – eine Genehmigung musst du allerdings nicht einholen.

Das bedeutet: Dein Chef darf es dir nicht verbieten, dich neben dem Hauptberuf selbstständig zu machen – auch nicht, wenn dies in deinem Arbeitsvertrag steht. Derartige Klauseln sind in den meisten Fällen ungültig – außer es gibt triftige Gründe, die dagegen sprechen:

  • Die nebenberufliche Tätigkeit darf nicht in Konkurrenz zu deinem arbeitgebenden Unternehmen stehen. 

  • Deine hauptberufliche Arbeit leidet nicht unter deinem Nebenberuf (Beispiel: Deine Leistungen sollten nicht abfallen, weil du überarbeitet bist).

  • Du darfst keine Arbeitsmittel oder Informationen aus deinem Hauptjob für deine Nebentätigkeit verwenden.

Ausnahme: Beamte

Wenn du verbeamtet bist, gelten etwas andere Regeln. Genau gesehen befindest du dich dann nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern einem sogenannten Dienst- und Treueverhältnis.

In dem Fall besteht nicht nur eine Anzeigepflicht, sondern du benötigst eine Genehmigung von deinem Arbeitgeber. Die Details hierzu sind gesetzlich in § 97 ff. Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt. Dort steht unter anderem:

  • Arbeitsaufwand der Nebentätigkeit darf maximal ein Fünftel der hauptberuflichen Arbeitszeit ausmachen 

  • Einnahmen dürfen maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen

  • Nebenberuf muss auf höchstens fünf Jahre befristet sein

Auch hier gibt es wieder einige Ausnahmen. So sind laut § 100 BBG einige Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig, darunter auch schriftstellerische, künstlerische und Vortragstätigkeiten.

Ob Pflicht oder nicht: Es ist in jedem Fall eine gute Idee, offen mit deinem Arbeitgeber über deine Pläne zu sprechen. So kannst du das Vertrauensverhältnis aufrechterhalten und deine Reise in die Selbstständigkeit mit gutem Gewissen starten.

Schritte zur nebenberuflichen Gründung

Auch wenn du deine selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben möchtest, musst du sie trotzdem offiziell anmelden.

Je nach gewählter Rechtsform kann der Prozess etwas variieren, grundsätzlich sind aber immer die folgenden Schritte notwendig: 

Die wichtigsten Schritte umfassen:

  1. Idee und Businessplan erarbeiten.
  2. Arbeitgeber informieren.
  3. Etwaige Genehmigungen einholen oder Mitgliedschaften beantragen (z. B. IHK).
  4. Versicherungen informieren oder neu abschließen.
  5. Tätigkeit anmelden – Freiberufler beim Finanzamt, Gewerbetreibende beim Gewerbeamt.

Der Gründungsprozess ist fast identisch, wenn du dich hauptberuflich selbstständig machst. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung von Einzelunternehmen findest du in meinem Blog. 

Steuern

Für das Finanzamt ist Einkommen gleich Einkommen – egal, wie du es verdienst. Deshalb musst du auch auf den Verdienst aus deiner selbstständigen Arbeit Einkommensteuer zahlen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung füllst du einfach die Anlage S (Freiberufler) oder Anlage G (Gewerbetreibende) aus. 

Weiter können die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer für dich als Selbstständiger relevant werden. Ob du eine doppelte Buchführung machen musst, kommt auf deine selbstständige Tätigkeit an: Freiberufler etwa dürfen langfristig und unabhängig von ihrem Umsatz die Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwenden.

Denk auch daran, dass du als Selbstständiger einen Teil deiner Ausgaben steuerlich geltend machen kannst. So hast du unter anderem die Möglichkeit, Arbeitsmittel und Arbeitsplatz abzusetzen und sparst Steuern.

Mehr zum Thema Steuern findest du in meinem großen Steuer-Guide für Selbstständige.

Sozialversicherungen und Krankenversicherung

In den meisten Fällen bist du beim Start in deine nebenberufliche Selbstständigkeit bereits krankenversichert, nämlich über deine Haupttätigkeit. Informiere deine Krankenkasse rechtzeitig und teile dein erwartetes Einkommen aus der Selbstständigkeit mit.

Die Kasse passt dann gegebenenfalls deinen monatlichen Beitrag an. So kannst du verhindern, dass du Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nachzahlen musst. Und deshalb ist es auch wichtig, die Krankenkasse zu informieren, wenn dein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit sich ändert. Dasselbe gilt für die Pflege- und Arbeitslosenversicherung. 

Machst du dich beispielsweise als Student nebenberuflich selbstständig, kannst du in der Regel weiter in der Familienversicherung bleiben. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 535 Euro im Monat (oder 6.420 Euro im Jahr).

In jedem Fall solltest du immer offen mit deinen Versicherern kommunizieren, insbesondere im Falle von Änderungen deines Status oder deines Verdienstes.

Denn am Ende ist es so: Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob du tatsächlich nebenberuflich selbstständig bist oder ob sie dich als hauptberuflich selbstständig einstuft.

Bist du dir über deine Einstufung unsicher, kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. So kannst du auch sicherstellen, dass du nicht versehentlich in eine Scheinselbstständigkeit gerutscht bist. 

Je nach deiner Tätigkeit können außerdem einige betriebliche Versicherungen für dich relevant sein, etwa eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflicht.

Arbeitslos und Selbstständigkeit im Nebenerwerb

Auch wenn du Arbeitslosengeld beziehst, kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen – dies gilt sowohl für das „normale“ Arbeitslosengeld 1 als auch für Hartz IV.

Generell dürfen erwerbslos Gemeldete maximal 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig werden – sonst gelten sie nicht mehr als arbeitslos. Es gilt ein Freibetrag von 165 Euro monatlich – weitere Einkünfte werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Erkundige dich im Zweifelsfall bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.

Wenn du dich am Ende doch für eine hauptberufliche Selbstständigkeit entscheidest, kannst du oft einen Gründungszuschuss erhalten.

Bist du als Erwerbsloser nebenberuflich selbstständig, musst du weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Vorgaben des Jobcenters erfüllen. Das langfristige Ziel ist es, entweder die Selbstständigkeit hauptberuflich auszuführen oder eine feste Stelle als Angestellter zu finden.

Hauptberuflich vs. nebenberuflich gründen – was ist besser?

Ob es besser ist, haupt- oder nebenberuflich selbstständig zu arbeiten, kommt auf deine individuellen Umstände an. Für viele ist eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb eine gute Gelegenheit, das Leben als Solopreneur risikoarm zu testen.

Ein Nachteil ist, dass du so weniger Möglichkeiten hast, Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Das Beste ist, dass deine Entscheidung nicht in Stein gemeißelt ist. So kannst du nebenberuflich starten, langsam deine Stunden in deinem Hauptjob abbauen und diesen irgendwann schließlich ganz aufgeben.

Tipps zum erfolgreichen Start

Damit dein Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit reibungslos verläuft, verrate ich dir meine 3 Top-Tipps:

  1. Entscheide dich für eine Tätigkeit mit geringen laufenden Kosten und Gründungskosten. So kannst du risikoarm ausprobieren, ob du dich als Selbstständiger wohlfühlst.  

  2. Sei bei der Buchhaltung von Anfang an pedantisch. Halte deine Einnahmen und Ausgaben detailliert fest und dokumentiere sämtliche Geschäftsvorgänge. Ein separates Geschäftskonto für Gründer hilft dir dabei, einen Überblick zu bewahren.

  3. Tausch dich mit anderen aus. Hol dir praxisnahe Ratschläge von anderen Existenzgründern, die bereits erfolgreich nebenberuflich selbstständig tätig sind – zum Beispiel auf Plattformen wie der Gründerecke. Dort kannst du dich kostenlos anmelden und Erfahrungen mit anderen Selbstständigen austauschen.
Gründerecke Community

Fazit: die nebenberufliche Selbstständigkeit als Chance

Eine nebenberufliche Tätigkeit ist der perfekte Weg in die Selbstständigkeit, wenn du dein Risiko minimieren und nicht von Anfang an All-in gehen möchtest. So kannst du testen, ob eine Selbstständigkeit das Richtige für dich ist und wie gut deine Geschäftsidee ankommt.

Wenn alles gut läuft, kannst du mit der Zeit Stunden bei deinem Vollzeitjob abbauen und diesen am Ende schließlich ganz kündigen – wenn du das möchtest. Andererseits ist es natürlich eine legitime Möglichkeit, auf Dauer nebenberuflich selbstständig zu bleiben.

Wofür du dich auch entscheidest: In meinem Blog findest du nützliche Tipps zum Thema Selbstständigkeit, Gründung und mehr! 

FAQ

Wie viel darf ich bei meiner Nebentätigkeit verdienen?

Grundsätzlich gibt es keine festgelegte Grenze, wie viel du bei einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Hauptberuf verdienen darfst. Allerdings sollte es nicht mehr sein als in deinem Hauptjob.

Welche Vorteile bietet die nebenberufliche Selbstständigkeit? 

Kann ich einen selbstständigen Nebenerwerb ausführen, wenn ich arbeitslos gemeldet bin? 

Muss ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit versteuern?

Muss ich mich mit einem selbstständigen Nebenerwerb zusätzlich versichern?

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