Die SEPA-Lastschrift – wie funktioniert sie? Unterschied zur Firmenlastschrift?
Wusstest du, dass du deine Rechnungen per SEPA-Basis-Lastschrift bezahlen kannst? Die SEPA-Basis-Lastschrift ist eine Lastschrift, die von Privatpersonen für Zahlungen an Firmen eingesetzt werden kann.
In diesem Artikel erfährst du, wie die SEPA-Basis-Lastschrift funktioniert und welche Vorteile und Nachteile sie hat. Außerdem zeige ich dir, wie sich die SEPA-Lastschrift von der SEPA-Firmenlastschrift unterscheidet.
Das bedeutet der Begriff “SEPA” beim Zahlungsverkehr
SEPA ist die englische Abkürzung für: Single Euro Payments Area. Auf Deutsch heißt das: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Das heißt natürlich, dass das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nur mit dem Euro als Währung genutzt wird. Dabei werden diese Art von SEPA-Lastschriften umgangssprachlich auch Bankeinzug genannt.
Was ist die SEPA-Lastschrift (“per Lastschrift”)?
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist ein Lastschriftverfahren, welches seit 2009 standardgemäß im gesamten Bereich der Europäischen Union genutzt wird. Dieses Verfahren nutzen alle 28 EU-Mitgliedsstaaten, sowie auch die Schweiz, Monaco, Norwegen und Island, die nicht Mitglieder der EU sind.
Dieses Lastschriftverfahren funktioniert aber nicht wie eine einfache Überweisung, vielmehr löst der Empfänger hierbei die jeweilige Buchung aus – per Lastschrift.
Damit der Empfänger das SEPA-Lastschriftverfahren bei dir anwenden darf, musst du zunächst eine Vollmacht aussprechen. Die Rede ist vom sogenannten SEPA-Lastschriftmandat.
Erst mit diesem Mandat darf der Empfänger die Lastschrift beim Zahlungspflichtigen einziehen. Das hat für dich bzw. den Kunden den Vorteil, dass er lediglich für ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto sorgen muss, damit der Empfänger das Geld vom Konto abbuchen kann.
Besonders bietet sich eine SEPA-Lastschrift bei deinen wiederkehrenden Zahlungen an, beispielsweise bei Versicherungen, Strom oder auch Handyverträgen. Ein Zahlungsverzug ist hierbei praktisch ausgeschlossen!
Ausnahme: Dein Konto ist zum Zeitpunkt der Lastschrift nicht gedeckt!
Bis die Zahlung per Lastschrift beim Zahlungspflichtigen eingezogen wird, können mehrere Tage vergehen. In der Regel dauert es aber nicht länger als 3-4 Tage. Ausgeschlossen sind hierbei die Wochenenden sowie natürlich auch Feiertage.
Diese Zahlungs- bzw. einzugsmethode tritt in folgen den Fällen auf:
- Im Einzelhandel – hierfür ist eine Debitkarte nötig
- Im Online-Handel
- Bei Versicherungsverträgen, wie KFZ, Strom etc.
- Bei Handy- oder Telefonanbietern, wie Vodafone, Telekom etc.
- Bei einer Auto-Finanzierung und Darlehen
Wie funktioniert die SEPA-Lastschrift?
Wie bereits beschrieben, ist eine „Einwilligung“ für das Einziehen deiner Lastschrift durch den Zahlungspflichtigen notwendig. Man spricht hierbei vom sogenannten SEPA-Lastschriftmandats.
Mit diesem Mandat erteilst du dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen. Der Zahlungsempfänger darf die fälligen Beträge somit von deinem Konto einziehen.
Vor der Zahlung per Lastschrift erhältst du in der Regel immer eine Rechnung bzw. eine Informationen, wann der jeweilige Rechnungsbetrag fällig wird.
Gültigkeit und Widerruf der SEPA-Lastschrift
Wie fast überall gibt es natürlich auch bei diesem Einzugsverfahren ein Widerrufsrecht. Ein Lastschriftmandat ist zwar unbefristet, dennoch kannst du das Mandat jederzeit bei deiner Bank widerrufen und in Einzelfällen – gerade bei Fehl-Abbuchungen, dein Geld zurückfordern.
Du darfst unberechtigten Lastschriften innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Belastungsbuchung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Bei illegalen Abbuchungen ist eine Rückbuchungen sogar innerhalb von 13 Monaten möglich.
Außerdem musst du für Fehlbuchungen oder Doppelbuchungen meist selber aktiv werden und dies deiner Bank mitteilen. Daher solltest du auch unbedingt regelmäßig deine Kontoauszüge kontrollieren.
Um dein Lastschriftmandat widerrufen zu können, kannst du dieses zum einen einfach bei deiner Bank kündigen (denn diese hat es auch eingerichtet) oder aber du widerrufst das Mandat ganz einfach schriftlich z. B. bei der Kündigung deiner Versicherung, deines Stromvertrags etc. beim jeweiligen Anbieter.
SEPA-Lastschriftmandat erteilen: So gehts!
Alles, was du für dieses das Erteilen dieses Einzugsverfahren tun musst, ist ein Formular auszufüllen – meist von deiner Bank oder von dem jeweiligen Zahlungsempfänger vorgegeben.
Das Formular (Lastschriftmandat) gibt es in Papierform, aber auch elektronisch.
Schritt 1: Das Lastschriftmandat
Du füllst das Formular für das Lastschriftmandat aus. Dies beinhaltet die Kontodaten deiner Bank beziehungsweise deines Kontos. Außerdem füllst du den Namen und die Anschrift des Zahlungsempfänger aus.
Schritt 2: Die Ermächtigung zur Abbuchung
Du ermächtigst den Zahlungsempfänger mit deiner Unterschrift, die Lastschrift zu erteilen und am Fälligkeitsdatum einzuziehen.
Schritt 3: Die Einrichtung durch die Bank
Du bedenkst und verinnerlicht die bekannten Fristen und rechtlichen Grundlagen des Mandats und gibst anschließend dein Formular vollständig ab.
Die Bank richtet das SEPA-Mandat entsprechend ein.
Was ein Lastschriftmandat enthalten muss:
Die Vor- und Nachteile des SEPA-Lastschriftverfahrens
Vorteile
- Ohne dein Mandat darf niemand abbuchen
- Du zahlst immer pünktlich
- Es gibt ein festes Fälligkeitsdatum
- Die Zahlungen sind nachvollziehbar, da eine Identifikationsnummer angegeben ist (Mandatsreferenz)
- Unberechtigten Zahlungen kannst du innerhalb von acht Wochen widersprechen.
Nachteile
- Gefühl von „weniger Kontrolle“ über deinen aktuellen Kontostand
- Dein Bankkonto muss gedeckt sein
- Fehlerhafte Lastschriften kosten Gebühren (bei nicht gedecktem Bankkonto)
- Mögliche Kosten: Mahnkosten, Verzugskosten, Zinsen
Unterschied: Basislastschrift vs. Firmenlastschrift
Für dich als Selbstständiger bzw. Unternehmer wichtig zu wissen:
Firmenlastschriften sind ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen zugelassen. Privatpersonen bzw. Verbraucher können niemals ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilen.
BASISLASTSCHRIFT | FIRMENLASTSCHRIFT |
Nur für Privatpersonen geeignet! | Zahlungsverkehr nur für Geschäftskunden, Unternehmenskunden geeignet! |
Rückerstattungen teilweise möglich! | Keinen Anspruch auf Erstattung einer autorisierten Transaktion! |
Kein Zahlungsverkehr zwischen Privatpersonen & Geschäftsperson! | Kein Zahlungsverkehr zwischen Privatpersonen & Geschäftsperson! |
Teils längere Fristen und Rückgabefristen! | Kürzere Fristen für Einreichung von Lastschriften und Rückgabefristen! |
Die Voraussetzungen für eine SEPA-Firmenlastschrift
Wenn du die SEPA-Firmenlastschrift für dich nutzen möchtest, ist die Voraussetzung hierfür, dass es sich beim Zahlungsempfänger sowie dem Zahlungspflichtigen um ein Unternehmen bzw. Firmenkunden bei der Bank handelt.
Auch für dieses Lastschriftverfahren benötigst du ein entsprechendes Mandat (Firmenlastschriftmandat), welches genau wie beim SEPA-Basismandat für Privatkunden funktioniert.
Wenn eine Lastschrift über 12.500 € beträgt, muss diese an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Es ist egal, ob diese für das Inland oder Ausland getätigt wurde.
Fazit
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist eine sehr beliebte und bequeme Methode des bargeldlosen Zahlens und im europäischen Raum und nicht mehr wegzudenken.
So gerät auch der Satz: „Oh, ich muss aber vorher noch schnell Geld abheben“ in ein ganz anderes Licht und ist heutzutage nicht mehr so dringlich, da man mittels dieses Einzugsverfahrens immer sehr bequem verfährt.
SEPA-Lastschriften für Verbraucher sowie SEPA-Firmenlastschriften unterscheiden sich in Ihrer Funktionsweise kaum, bis gar nicht. Jedoch dürfen Firmenlastschriften ausschließlich zwischen zwei Unternehmen getätigt werden.