Die Gewerbeanmeldung: Wer muss? Wie viel kostet sie? Was kommt danach?
Als Gründer und Selbstständiger kommt vor dem Start deines Gewerbes zu aller erst die Gewerbeanmeldung auf dich zu.
Wie du dich optimal vorbereiten kannst, um dein Gewerbe problemlos bei deinem zuständigen Gewerbeamt anzumelden und wer nicht der Gewerbeordnung unterliegt, kannst du in folgendem Artikel lesen.
Warum eine Gewerbeanmeldung notwendig ist
Jeder Gründer und Selbstständige muss ein Gewerbe anmelden, sobald er eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht getätigt wird, Gewinn zu erzielen. Wenn du die eben genannten 3 Voraussetzungen erfüllst, bist du ein Gewerbetreibender, der zu einer Gewerbeanmeldung verpflichtet ist.
Im Einkommensteuergesetz ist dies in § 15 geregelt und wie folgt definiert:
§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(2) Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land-und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.
Für die Gewerbeanmeldung ist in aller Regel das Gewerbeamt der jeweiligen Stadt zuständig. Dabei ist die Anmeldung deines Gewerbes je nach Wohnort, nur persönlich, per Post oder sogar direkt online möglich. Für die Gewerbeanmeldung fällt zudem noch eine Bearbeitungsgebühr an.
Keine Gewerbeanmeldung für Freiberufler, Landwirte und Fischer
Freiberufler, Landwirte und Fischer sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Sie müssen ihre Tätigkeit nicht beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Als “freie Berufe” werden die sogenannten Katalogberufe bezeichnet. Hierunter fallen unter anderem folgende Berufsgruppen:
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Heilpraktiker
- Journalisten
Welche freiberuflichen Tätigkeiten zu den selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Berufen zählen, ist im § 18 des Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Wie zuvor schon angesprochen, unterliegt die Tätigkeit eines Freiberuflers nicht der Gewerbeordnung. Was Freiberufler jedoch nicht vergessen dürfen ist, ihre freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt zu melden!
Neben den Freiberuflern sind auch selbstständige im Bereich der sogenannten “Urproduktion” von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu diesen Selbständigen gehören folgende Berufsgruppen:
- Land- und Forstwirtschaft
- Bergbau
- Fischzucht
- Fischerei
Wer darf das Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden darf ausschließlich der Gewerbetreibende. Das bedeutet, dass die Gewerbeanmeldung bei einem Einzelunternehmen vom Inhaber selbst vorgenommen werden muss.
Bei Personengesellschaften darf die Gewerbeanmeldung ausschließlich von den Geschäftsführern bzw. den geschäftsführenden Gesellschaftern sowie bei den Kapitalgesellschaften ausschließlich vom Geschäftsführer abgewickelt werden.
Gewerbeanmeldung: Checkliste & Vorbereitung
Damit bei der Gewerbeanmeldung von vornherein nichts schief geht und es nicht zu Verzögerung kommt, habe ich dir eine kleine Checkliste vorbereitet.
Eine Gewerbeanmeldung notwendig?
Bevor du dein Gewerbe anmeldest, solltest du vorab klären, ob eine Gewerbeanmeldung überhaupt notwendig ist. Übst du z. B. eine freiberufliche Tätigkeit aus, wie ich sie weiter oben im Artikel beschrieben habe, musst du kein Gewerbe anmelden.
Hierzu kannst du dich direkt an das zuständige Gewerbeamt oder die IHK (für Handwerker die HWK) wenden.
Erlaubnisse und Genehmigungen
Für Gewerbetreibende im Gaststätten-, Fahrschul-,Pflegekräfte- oder Handwerksbetrieb sind besondere Erlaubnisse und Genehmigungen notwendig, welche Voraussetzung für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung sind.
So muss ein Gewerbetreibender eines Handwerksberufes für die Gewerbeanmeldung unter anderem einen Meisterabschluss / Meisterbrief vorweisen.
Termin vereinbaren
Um Wartezeit zu vermeiden empfiehlt es sich, vorab auf dem Gewerbeamt anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Eine Übersicht aller zuständigen Gewerbeämter für die Gewerbeanmeldung findest hier.
Persönliche Unterlagen / Ausweispapiere
Für die Gewerbeanmeldung auf dem Gewerbeamt benötigst du deinen Personalausweis oder den Reisepass inklusive Meldebescheinigung. Für ausländische Staatsbürger, die von außerhalb der EU kommen, ist zudem die Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig.
Handelt es sich bei der Gewerbeanmeldung um ein Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, benötigst du für das Gewerbeamt zusätzlich einen Handelsregisterauszug sowie eine notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag.
Formular zur Gewerbeanmeldung runterladen
Bei einigen Städten und deren Gewerbeämtern kannst du dir das Formular zur Gewerbeanmeldung vorab im Internet runterladen und ausfüllen. Damit sparst du dir nachher auf dem Gewerbeamt viel Zeit!
Formular ausfüllen und abgeben
Kannst du das Formular für die Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde bzw. beim zuständigen Gewerbeamt online runterladen, musst du es nur noch auf dem Gewerbeamt abgeben. Ansonsten liegen die Formulare auf dem Gewerbeamt in aller Regel aus, sodass du dieses dann direkt vor Ort ausfüllen und abgeben kannst.
Gewerbeschein erhalten
Nach dem deine Gewerbeanmeldung vom Sachbearbeiter geprüft wurde, erhältst du von diesem eine offizielle Bescheinigung. Den “Gewerbeschein”!
Damit bei der Gewerbeanmeldung keine Probleme auftreten, lohnt es sich vorab, Zeit in die Vorbereitung zu investieren und die wichtigsten Fragen abzuklären sowie die notwendigen Dokumente zu sammeln.
Die Tätigkeits-Beschreibung in der Gewerbeanmeldung
In der Gewerbeanmeldung ist es üblich, die angemeldete Tätigkeit so genau wie möglich zu beschreiben. Hier muss deutlich erkennbar sein, welche Dienstleistung und Produkte du anbietest. Eine Angabe wie z. B. Online-Shop oder Blog wäre in diesem Fall zu Allgemein. Besser wäre: Onlinehandel mit digitalen Produkten oder Blog Affiliate-Marketing mittels Partner-Netzwerke.
So oder so ähnlich könnte eine korrekte Angabe der angemeldeten Tätigkeit aussehen. Wenn du direkt bei deinem Gewerbeamt vor Ort bist, kannst du sicherheitshalber nochmal bei deinem Sachbearbeiter nachfragen oder er wird dich gegebenenfalls auf fehlerhafte Angaben hinweisen.
Die Kosten bei der Gewerbeanmeldung
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind je nach Kommune sehr unterschiedlich. Du musst jedoch mit einer Gebühr von mindestens 20,00 € für deine Gewerbeanmeldung rechnen. Wenn es sich um ein Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern handelt, kann die Anmeldung des Gewerbes deutlich teurer werden.
Damit du einen schnell Überblick bekommst, habe ich die nachfolgend eine Übersicht mit allen Hauptstädten und deren Kosten für die Gewerbeanmeldung zusammengestellt. Über den Link gelangst du direkt zur Internetseite und erhältst weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung in der jeweiligen Stadt.
Bei einigen Städten kannst du das Formular zur Gewerbeanmeldung online ausfüllen und ausdrucken. Oder dein Gewerbe sogar gleich online anmelden.
Stadt |
Kosten (Anmeldung) | Online |
Website |
Berlin | 26,00 – 31,00 € | ja | berlin.de |
Bremen | 32,00 € | ja | bremen.de |
Dresden | 30,00 – 40,00 € | nein | dresden.de |
Düsseldorf | 20,00 € | nein | duesseldorf.de |
Erfurt | 25,00 € | nein | erfurt.de |
Hamburg | 20,00 € | nein | hamburg.de |
Hannover | – | nein | hannover.de |
Kiel | 25,00 | nein | kiel.de |
Magdeburg | 30,00 € | nein | magdeburg.de |
Mainz | 10,00 € | nein | mainz.de |
München | 47,00 – 50,00 € | nein | muenchen.de |
Potsdam | 26,00 – 31,00 € | nein | potsdam.de |
Saarbrücken | 45,00 € | ja | saarbruecken.de |
Schwerin | 26,00 € | nein | schwerin.de |
Stuttgart | 52,50 € | nein | suttgart.de |
Wiesbaden | – | nein | wiesbaden.de |
Stand: 10/2017 |
Gewerbeanmeldung: Finanzamt, IHK & Berufsgenossenschaft
Nach deiner Gewerbeanmeldung auf dem Gewerbeamt, übermittelt dieses die Informationen deiner Anmeldung an das Finanzamt, die IHK / HWK sowie die zuständige Berufsgenossenschaft. Von allen drei Stellen erhältst du innerhalb der kommenden Wochen Post. Sollte dies nicht geschehen, empfehle ich dir, selbst Kontakt aufzunehmen, um Schwierigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt, aus dem Weg zu gehen.
Vom Finanzamt erhältst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auf dem du sowohl Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Interessant ist hier der Punkt “Voraussichtliche Einkünfte”. Dieser sollte mit einer genauen Schätzung deiner voraussichtlichen Einkünfte ausgefüllt werden. Bei einer schlechten Schätzung deiner Einkünfte kann es sonst im schlimmsten Fall zu einer Nachzahlung kommen.
Hier solltest du dir die Frage stellen, ob du nicht einen Steuerberater hinzuziehen möchtest, der dich in diesem Fall ausführlich beraten kann. Denn es gibt noch weitere Punkte wie z. B. die Soll-/Istbesteuerung der Entgelte oder die Kleinunternehmer-Regelung, die du vielleicht nicht sofort zu beantworten weißt. Alternativ kannst du dich natürlich in geeigneten Foren und auf Websites darüber informieren.
Die IHK übersendet dir ähnlich wie das Finanzamt ein Dokument, in welchem du Angaben zu dir und deinem Gewerbe machen musst. Gewerbetreibende sind automatisch Zwangsmitglied in der IHK (Industrie und Handel) oder der HWK (Handwerk). Sie müssen also regelmäßig Beiträge an die Kammern zahlen.
Von den Beiträgen der IHK bist du jedoch befreit, wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist und dein Gewinn im Jahr 5.200 € nicht übersteigt. Einen tollen Fragenkatalog rund um diese Thematik findest du bei der IHK Wiesbaden.
Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist Pflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt. Denn die Berufsgenossenschaft ist Träger der Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte.
Als Selbstständiger kannst du dich jedoch von der Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft befreien lassen (ein Antrag auf Befreiung ist nicht für jedes Unternehmen bzw. jeden Selbstständigen möglich). Um diese Angelegenheit zu klären, empfiehlt es sich, kurz Rücksprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft zu halten.
- Kandelhard, Dr. Ronald (Autor)
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Fazit
Die Gewerbeanmeldung ist eigentlich relativ unspektakulär. Jedoch solltest du dich vorher um alle notwendigen Unterlagen wie persönlichen Dokumente und Bescheinigungen kümmern. Wenn du alles zusammen hast, steht der Anmeldung deines Gewerbes nichts mehr im Weg. Gleichzeitig musst du wissen, dass du nach der Anmeldung auf dem Gewerbeamt Post vom Finanzamt, der IHK sowie der Berufsgenossenschaft erhältst.
Solltest du feststellen, dass meine Liste mit den Kosten für die Gewerbeanmeldung nicht mehr aktuell ist, hinterlasse gerne ein Kommentar. Ich würde mich aber auch freuen, wenn du mir von deiner Erfahrung bei der Gewerbeanmeldung erzählst :-). Oder bist du vielleicht erst kurz davor ein Gewerbe anzumelden?