Selbstständig und Minijob: Krankenversicherung, Abgaben und hilfreiche Tipps

Selbstständig und Minijob: Krankenversicherung, Abgaben und hilfreiche Tipps

Eine Kombination aus Selbstständigkeit und Minijob ist für viele interessant. So hast du die Möglichkeit, deine Finanzen etwas aufzubessern. Einer der größten Vorteile dabei ist, dass der Minijob grundsätzlich steuer- und abgabenfrei ist.

In diesem Artikel erfährst du alles zum Thema selbstständig und Minijob. Ich verrate dir die Vor- und Nachteile sowie wichtige Regelungen rund um Versicherungen und Abgaben.

Selbstständig und Minijob – die wichtigsten Fakten: 

  • Die Grenze für Minijobs liegt 2025 bei 556 Euro monatlich und wird regelmäßig (meist jährlich) angehoben.
  • Besonders die Steuerfreiheit im Rahmen des Minijobs ist ein Vorteil – außerdem müssen selbstständige Minijobber auf die Minijob-Einkünfte keine Abgaben zahlen.
  • Ein Minijob neben der Selbstständigkeit bietet eine zusätzliche finanzielle Sicherheit – als Stütze bei der Existenzgründung, aber auch später.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du bis zu 556 Euro pro Monat verdienen darfst – das sind 6.672 Euro pro Jahr. Diese Grenze wird in der Regel jährlich angehoben: 2023 lag sie bei 520 Euro monatlich, 2024 bei 538 Euro.

Dabei handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung – du bist also bei einem Arbeitgeber angestellt und bekommst einen Stundenlohn. 

Manchmal ist mit der Bezeichnung Minijob auch ein kurzfristiger Minijob gemeint. Dabei darfst du die jeweilige Tätigkeit 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausüben. Der monatliche Verdienst ist hier egal, es zählt nur die Jahresgrenze.

Viele führen einen Minijob als Nebenjob neben einem Angestelltenjob oder eben einer selbstständigen Tätigkeit aus. Ein riesiger Vorteil: Das Einkommen aus einem Minijob ist größtenteils steuer- und abgabenfrei.

Sind mehrere Minijobs erlaubt?

Als Selbstständiger darfst du mehrere Minijobs ausüben (bei unterschiedlichen Arbeitgebern). Wichtig ist nur, dass du die monatliche Grenze nicht überschreitest. Als Angestellter ist nur ein Minijob erlaubt.

Bei mehreren Minijobs beim gleichen Unternehmen ist Vorsicht geboten. Und auch wenn du bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig als Selbstständiger und Minijobber angestellt bist, könnte es zu Problemen kommen:

Hier könnte der Verdacht der Scheinselbstständigkeit aufkommen. Dann musst du beweisen können, dass deine beiden Tätigkeiten nichts miteinander zu tun haben. Im Zweifelsfall solltest du direkt bei Stellen wir der Deutschen Rentenversicherung oder deinem zuständigen Finanzamt nachfragen. 

Stundenlohn bei Minijobs

Bei Minijobs gilt der allgemeine Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde (Stand 2025). Daran orientiert sich gleichzeitig die maximale Stundenzahl, die du in einem Minijob arbeiten darfst. 2025 sind das demnach knapp über 43 Stunden.

Die Entwicklung des Mindestlohns ist dynamisch an die Erhöhung der Verdienstgrenze geknüpft – immer wenn der Mindestlohn erhöht wird, wird auch die Grenze nach oben gesetzt. 

Über der Verdienstgrenze: Midijob

Wer mehr als 556 Euro im Monat, aber weniger als 2.000 Euro verdient, hat einen sogenannten Midijob.

Dieser Übergangsbereich zwischen geringem und „normalem“ Verdienst soll Menschen mit geringerem Einkommen steuerlich entlasten. Ein Midijob ist zwar nicht abgabenfrei, aber es fallen verringerte Sätze an (zwischen 11 und 21 %) – es werden also immer noch weniger Sozialabgaben fällig als bei einer normalen Vollzeitbeschäftigung.

Selbstständigkeit und Minijob – was ist erlaubt?

Sowohl als haupt- als auch nebenberuflich Selbstständiger darfst du jederzeit einen Minijob annehmen. Das kann insbesondere am Anfang deiner Existenzgründung sinnvoll sein. Die Einnahmen können dich finanziell unterstützen, bis dein selbstständiges Unternehmen so richtig angelaufen ist.

Doch auch langfristig bietet ein Nebenjob eine zusätzliche Stütze und kann dabei helfen, dein finanzielles Risiko zu senken. Hier eine Übersicht über die Vor- und Nachteile: 

Vorteile und ChancenNachteile und Risiken
Einnahmen aus Minijob sind einkommensteuerfrei Selbstständigkeit leidet evtl., weil du weniger Energie hast
Abwechslung von deiner selbstständigen TätigkeitDu zahlst nicht in die Sozialversicherungen ein, z. B. Arbeitslosenversicherung
Gleiche Privilegien wie Arbeitnehmer in Vollzeit: Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei MutterschaftKrankenversicherung bleibt trotzdem an dir hängen

Abgaben und Steuern für selbstständige Minijobber

Als Arbeitnehmer bist du in deinem Minijob von Sozialversicherungsabgaben befreit. Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, z. B. zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, führt größtenteils der Arbeitgeber ab. Es ist auch seine Pflicht, den Minijob bei der Minijob-Zentrale und Krankenkasse zu melden.

Die Lohnsteuer für deinen geringfügigen Minijob bezahlt der Arbeitgeber (in der Regel pauschal 2 %). Eine kurzfristige Beschäftigung kann je nach Steuerklasse individuell besteuert werden oder pauschal mit 25 %. Als Arbeitnehmer musst du für deinen Minijob selbst keine Steuern zahlen.

Der Minijob steht damit isoliert von deinem Einkommen als Selbstständiger. Rechnet dein Arbeitgeber die Minijob-Steuer pauschal ab (wie es oft der Fall ist), musst du die Tätigkeit nicht in deine Steuererklärung aufnehmen – die Einkommensteuer wird nur auf deine selbstständigen Einkünfte fällig. 

Krankenversicherung und Rentenversicherungspflicht

Die Rentenversicherung ist eine der wenigen Abgaben, die du als Minijobber selbst bezahlen musst – oder darfst, denn du kannst dich auch davon befreien lassen.

Dann musst du deinen Eigenanteil nicht abführen. Unabhängig davon zahlt der Arbeitgeber immer seinen Anteil ein.

Doch was ist die smartere Alternative? Es gibt Argumente dafür und dagegen:

  • Zahlst du mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erhöht sich der Betrag, der dir später als Rente ausbezahlt wird.
  • Ebenso wird die Zeit im Minijob auf deine Wartezeit angerechnet. 
  • Allerdings erhöht sich deine Rente nicht um genau den Betrag, den du einzahlst – du „verlierst“ also theoretisch Geld.

Alternativ kannst du das Geld in eine private Vorsorge stecken. Was sich für dich persönlich mehr lohnt, musst du selbst entscheiden.

Im Rahmen eines Minijobs bist du nicht automatisch durch deinen Arbeitgeber krankenversichert. Du musst dich also selbst krankenversichern, denn in Deutschland gilt seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Als Selbstständiger musst du dich ebenfalls selbst versichern – je nach deinem Status kannst du als Selbstständiger bei der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichert sein.

Weil du im Rahmen deines Minijobs keine Abgaben zahlen musst, ändert sich für dich hier wenig. In der Regel addiert die Krankenkasse das Einkommen aus dem Minijob zu deinem Gesamteinkommen und die Beiträge können sich etwas erhöhen. Einen gesonderten Beitrag musst du aber nicht zahlen.

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, muss dein Minijob-Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 % abführen. Für Privatversicherte entfällt dies. Mit einer Familienversicherung über Familienmitglieder (Eltern oder Ehepartner) bist du auch im Minijob abgedeckt.

Selbstständig und Minijob – was du noch beachten solltest

Hier sind drei Punkte, über die du als Einzelunternehmer beim Minijob-Start Bescheid wissen solltest:

Anmeldung

Die Anmeldung einer geringfügigen Beschäftigung läuft über die Minijob-Zentrale. Du musst hier jedoch nichts machen, denn das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Wenn du als Selbstständiger einen Minijobber einstellen möchtest, musst du dies also erledigen.

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist nicht verpflichtend, es gilt auch eine mündliche Absprache. Dennoch ist es empfehlenswert, einen Vertrag zu unterzeichnen. So werden die Vereinbarungen sowie die Rechte und Pflichten beider Seiten schriftlich und bindend festgehalten.

Individuelle Beratung

Auch wenn du als Minijobber grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabgaben zahlen musst: Stelle sicher, dass du alles richtig machst – sowohl, was das Finanzamt angeht, als auch hinsichtlich Versicherungen.

 Lass dich am besten zumindest von einem Steuerexperten beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit: Minijob als unkomplizierter Nebenverdienst für Selbstständige

Egal ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig bist: Bei einem Minijob handelt es sich um eine einfache Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Sicherheit zu erlangen.

Die bürokratischen Hürden sind gering und auch die Steuer- und Abgabenfreiheit ist ein großer Vorteil.

Ein Minijob bietet eine feste Basis neben einem oft schwankenden Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. So hast du weniger Druck und kannst dich immer darauf verlassen, dass du zumindest etwas Geld verdienst.

Außerdem ist eine geringfügige Beschäftigung eine gute Möglichkeit, etwas Abwechslung in deinen unternehmerischen Alltag zu bringen. 

FAQ

Kann ich selbstständig sein und einen Minijob ausüben? 

Selbstständige können neben ihrer Selbstständigkeit einen Minijob annehmen – oder mehrere. Wichtig ist, dass du dabei die Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat nicht überschreitest.

Bin ich mit einem Minijob automatisch krankenversichert?

Wie viel darf ich neben meiner Selbstständigkeit verdienen?

Was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze überschreite?

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