Steuern für Selbstständige - Diese Steuern müssen Einzelunternehmen zahlen

Guide: Steuern für Selbstständige: Diese Steuern müssen Einzelunternehmen zahlen

Es ist ein nerviges Thema: Wenn du ein Einzelunternehmen gründen möchtest, musst du Steuern zahlen. Doch welche Steuerarten sind für dich eigentlich relevant?

Da es verschiedene Definitionen für die Rolle als Einzelunternehmer gibt, kommt es etwas auf deine individuelle Situation an.

Damit du einen Überblick bekommst, habe ich für dich einen Guide zusammengestellt. In diesem Beitrag lernst du mehr über die wichtigsten Steuern für Einzelunternehmen und wie du am Ende vielleicht noch Steuern sparen kannst.

Einzelunternehmen Steuern – die wichtigsten Fakten:

  • Wie ein Einzelunternehmen besteuert wird, kommt auf die gewählte Rechtsform an.
  • Es gibt verschiedene Arten betrieblicher Steuern, die für Selbstständige anfallen können. Die wichtigsten sind Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
  • Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es für Kleinunternehmer.
  • Bei einigen Steuerarten gilt ein Freibetrag. Steuerzahlungen werden dann nur fällig, wenn eine bestimmte Gewinn- oder Umsatzgrenze überschritten wird. 

Die wichtigsten Steuern für Einzelunternehmen: Überblick

Welche Steuern Einzelunternehmen bezahlen müssen, kann variieren. Das liegt vor allem daran, dass ein Einzelunternehmen an sich keine Rechtsform ist, sondern verschiedene Unternehmensformen einnehmen kann.

Was sie alle gemein haben: Ein Gründer kann seine Firma allein gründen und führen. Sie sind gewissermaßen das Gegenteil von Personengesellschaften, bei denen sich mindestens zwei Gründer zusammentun müssen.

Unbegrenzte Haftung bzw. persönliche Haftung

  • Kleingewerbe
  • Kaufleute 
  • Freiberufler

Ob du dein Einzelunternehmen als Freiberufler führen kannst, kommt auf deinen Beruf an.

Zum Beispiel fallen Notare, Steuerberater und Journalisten in diese Gruppe und können ihre Arbeit freiberuflich ausüben.

Begrenzte Haftung des Eigentümers 

  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Ein-Personen GmbH
  • Kleine AG (selten)

Zusätzlich gibt es noch die Einordnung als Kleinunternehmer. Dies ist allerdings keine Rechtsform, sondern zeigt lediglich an, dass das Unternehmen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. 

Steuern für Einzelunternehmen

Steuerarten für Einzelunternehmer und Selbstständige 

Welche Steuerarten für dich als Einzelunternehmer relevant sind, kommt darauf an, ob du als natürliche oder juristische Person agierst. Im Folgenden erkläre ich dir alle Einzelunternehmens-Steuerarten im Detail.

Einkommensteuer

Freiberufler, Kaufleute und Kleingewerbetreibende

Einzelunternehmer, die als natürliche Personen agieren, unterliegen der Einkommensteuer.

Für Kapitalgesellschaften gibt es eine Sonderform der Einkommensteuer, die sogenannte Körperschaftsteuer, dazu aber später mehr.

Die Höhe der Einkommensteuer, die du ans Finanzamt abführen musst, wird vom Gewinn deines Unternehmens berechnet.

Besteuert wird dabei nur der Verdienst, der über den Grundfreibetrag von 11.604 Euro geht. Danach steigt Steuersatz progressiv an: Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern werden fällig, nämlich zwischen 14 und 42 % (bzw. 45 % „Reichensteuer“).

Je nach Situation können zudem die folgenden Steuern und Abgaben hinzukommen:

  • Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % ab einem bestimmten Einkommen
  • Kirchensteuer zwischen 5 und 9 %, je nach Konfession und Wohnort

Die Zahlung der Einkommensteuer erfolgt vierteljährlich als Vorauszahlung an das Finanzamt. 

Umsatzsteuer

Freiberufler, Kaufleute, Kleingewerbetreibende und Kapitalgesellschaften

Die Umsatzsteuer fällt auf Waren und Dienstleistungen in Deutschland an. Meistens sind es 19 %, auf Sachen wie Lebensmittel und Bücher entfällt ein vergünstigter Satz von 7 %.

Als Unternehmer legst du die Umsatzsteuer auf deine Kunden um. Diese muss gesondert auf den Rechnungen ausgewiesen sein, die du ausstellst.

Deine Kunden zahlen diese sogenannte Vorsteuer an dich und du führst diese später ans Finanzamt ab.

Wenn du auch selbst eine Vorsteuer zahlst, etwa an Lieferanten, darfst du die beiden miteinander verrechnen. Einzelunternehmen müssen dann also nur die Differenz ans Finanzamt bezahlen, die dabei übrig bleibt.

Hast du mehr Umsatzsteuer bezahlt, als du deinen Kunden berechnet hast, bekommst du am Ende des Jahres Geld gutgeschrieben. 

  • Bei weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer im Jahr reicht eine Jahreserklärung aus.
  • Ab 1.000 Euro pro Jahr musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt vornehmen. 
  • Wie oft diese abgegeben werden muss, richtet sich nach der Höhe: vierteljährlich (1.000 bis 7.500 Euro) oder einmal pro Monat (mehr als 7.500 Euro).
  • Kann online über ELSTER erledigt werden.

Für Kleinunternehmer besteht keine Umsatzsteuerpflicht: Diese müssen auf der Rechnung ausweisen, dass sie keine Umsatzsteuer berechnen.

Gewerbesteuer

Kaufleute, Kleingewerbetreibende, Kapitalgesellschaften

Die Zahlung der Gewerbesteuer ist für alle Einzelunternehmer Pflicht, die ein Gewerbe angemeldet haben. Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, ist also davon befreit. 

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 Euro – alles darüber wird besteuert. Diese Ausnahme gilt für Kapitalgesellschaften nicht: Diese zahlen immer Gewerbesteuer. 

Noch einen Vorteil haben Personengesellschaften bzw. natürliche Personen hier: Sie können die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen. 

Wie viel Gewerbesteuer du zahlen musst, hängt vom Gewerbeertrag und anderen Faktoren ab. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt mit der Steuermesszahl (3,5 %) und dem Hebesatz.

Letzterer variiert je nach Gemeinde teilweise stark, weshalb sich die Gewerbesteuern in Deutschland je nach Firmensitz unterscheiden können.

Eine Gewerbesteuererklärung musst du übrigens oft auch dann abgeben, wenn du unter dem Freibetrag liegst und gar keine Gewerbesteuer bezahlen musst. 

Körperschaftsteuer

Kapitalgesellschaften

Die Körperschaftsteuer ist eigentlich ein Äquivalent zur Einkommensteuer für juristische Personen, also in diesem Fall Kapitalgesellschaften wie GmbHs, UGs und AGs.

Jedes Unternehmen dieser Rechtsformen muss diese Steuerart bezahlen – einen Freibetrag gibt es nicht. Die Höhe beträgt 15 % auf das zu versteuernde Einkommen des Unternehmens. 

Zusätzlich kann noch ein Solidaritätszuschlag hinzukommen.

Weitere Steuern

Hier sind einige weitere Steuerarten, die zur Besteuerung von Einzelunternehmen gehören können:

  • Lohnsteuer: Auch Selbstständige und Einzelunternehmen können Mitarbeiter einstellen – dann müssen sie die Lohnsteuer für diese abführen.
  • Kapitalertragsteuer: Diese Steuern fallen für Kapitalgesellschaften an, wenn betriebliche Anlagen einen gewissen Gewinn erwirtschaften. 

Bringt die Kleinunternehmerregelung steuerliche Vorteile? 

Kleinunternehmer und Kleingewerbe werden oft verwechselt, dabei handelt es sich hier um unterschiedliche Dinge. Grundsätzlich kann jede Unternehmensform die Kleinunternehmerregelung nutzen, egal ob Freiberufler, Kaufleute oder GmbHs.

Worauf es ankommt, ist der Gewinn: Liegt dieser bei maximal 22.000 Euro und überschreitet im Folgejahr wahrscheinlich nicht 50.000 Euro, darf von der Regelung Gebrauch gemacht werden.

Die Folge: Du musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, darfst diese deinen Kunden aber auch nicht berechnen.

  • Vorteil: Du musst keine Umsatzsteuererklärung abgeben – dies erleichtert die Buchhaltung.
  • Du kannst deine Leistungen günstiger anbieten, weil umsatzsteuerfrei.
  • Allerdings kannst du auch keine Umsatzsteuer zurückbekommen, die du selbst auf Leistungen bezahlt hast.

Nicht vergessen: Auf deinen Rechnungen muss sich ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung finden. Das kann etwa so aussehen:

„Gemäß der Kleinunternehmerreglung nach § 19 UStG enthält diese Rechnung keine Umsatzsteuer.“

Steuern im Überblick

Damit du noch mal einen Überblick bekommst, findest du hier alle Einzelunternehmensformen und Steuern in einer Tabelle:

 KleingewerbeKaufleuteFreiberuflerUG & GmbH
EinkommensteuerJaJaJaNein
GewerbesteuerJa (Freibetrag: 24.500 €)Ja (Freibetrag: 24.500 €)NeinJa
UmsatzsteuerJa (außer Kleinunternehmer)Ja (außer Kleinunternehmer)Ja (außer Kleinunternehmer)Ja (außer Kleinunternehmer)
KörperschaftsteuerNeinNeinNeinJa

Wichtig bei der Gründung: Hast du dein Einzelunternehmen neu gegründet und musst Einkommensteuer zahlen, wird diese in den ersten Jahren rückwirkend fällig, nachdem du deine Steuererklärung gemacht hast. Dasselbe gilt für die Gewerbesteuer. 

Erst nach einigen Jahren berechnet das Finanzamt, wie hoch die Vorauszahlungen ist und du bezahlst einmal pro Quartal. 

Buchhaltung bei Einzelunternehmen

Wie du deine Buchhaltung machen musst, kommt wieder auf die Unternehmensform an. 

Wer ins Handelsregister eingetragen ist, ist zur doppelten Buchführung und Bilanz verpflichtet. Außer du hast weniger als 600.000 Euro Umsatz bzw. unter 60.000 Euro Gewinn im Jahr – dann darfst du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden. Freiberufler dürfen immer die EÜR für die Gewinnermittlung verwenden.

Um Steuern zu sparen, solltest du alles absetzen, was möglich ist. Dazu gehören sämtliche Betriebsausgaben, z. B. Büromaterial, Anschaffungen für den Betrieb und Kosten für den Steuerberater.

Weiter hilft es, das ganze Jahr über Ordnung in deinen Steuerunterlagen zu halten – nicht erst, wenn es an die Steuererklärung geht.

So sparst du dir Stress und stellst sicher, dass nichts Wichtiges vergessen wird.

Tipp: Nutze Unterkonten und lege deine Steuer zurück

Damit du in den ersten Jahren deiner Selbstständigkeit als Einzelunternehmer nicht in die Steuerfalle trittst, solltest du deine Steuern wie z. B. die Einkommensteuer regelmäßig zur Seite legen – am besten auf ein Unterkonto. 

Auf solch einem Unternkonto, was bei vielen Onlinebanken sogar kostenlos ist, kannst du Steuerrücklagen bilden, auf die du dann zugreifst, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommt. 

So bist du immer auf der sicheren Seite!

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Fazit: Steuern für Selbstständige, Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Steuern sind zwar ein leidiges Thema – sobald du dich allerdings einmal etwas damit beschäftigst, ist es gar nicht mehr so undurchsichtig, wie du am Anfang vielleicht gedacht hast.

Welche Steuerarten für dich interessant sind, kommt ganz auf deine Einzelunternehmung an. Einkommensteuer müssen fast alle zahlen, Kapitalgesellschaften eben als Körperschaftsteuer. Von der Umsatz- und Gewerbesteuer bist du als Freiberufler oft befreit.

Es ist fast immer empfehlenswert, sich Hilfe von einem Steuerberater zu holen. Der bringt nicht nur Licht ins Dunkel, sondern kann vielleicht sogar mit einigen Tricks dabei helfen, deine Steuerlast etwas zu senken. Und: Auch die Steuerberatung kannst du von deiner Steuer absetzen!

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