Einzelunternehmen: Mögliche Rechtsformen und deren Vor- und Nachteile
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens hast du die Wahl aus verschiedenen Rechtsformen. Sie unterscheiden sich im Gründungsprozess, aber auch was die steuerliche Komponente und die Frage der Haftung angeht.
Nicht alle Unternehmenstypen kommen für jede Existenzgründung infrage – deshalb erkläre ich dir in diesem Beitrag die Unterschiede und Details zu den einzelnen Rechtsformen für Einzelunternehmen.
So kannst du ganz einfach entscheiden, was sich für dein Solo-Business am besten eignet.
Rechtsform Einzelunternehmen – die wichtigsten Fakten:
- Ein Einzelunternehmen ist an sich keine eigene Rechtsform – vielmehr steht Solo-Gründern eine Reihe von Rechtsformen zur Verfügung.
- Am einfachsten ist die Existenzgründung als Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder Kaufmann.
- Weitere Rechtsformen sind die Einmanngesellschaften (GmbH und UG).
- Welcher Unternehmenstyp sich am besten für einen Solopreneur eignet, muss individuell entschieden werden.
Einzelunternehmen gründen: diese Unternehmensformen gibt es
Ein Einzelunternehmen ist an sich keine eigenständige Rechtsform. Man könnte es eher als übergeordnete Kategorie für verschiedene Unternehmensformen bezeichnen, die ein einzelner Gründer alleine starten und führen kann. Dazu zählen mehrere Rechtsformen:
- Freiberufler
- Kleingewerbetreibende
- Eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau
Bist du als Freiberufler tätig, handelt es sich um ein nicht-gewerbliches Einzelunternehmen – alle anderen sind gewerbliche Unternehmen.
In die Freiberufskategorie kannst du nur dann fallen, wenn du in einem der sogenannten Katalogberufe tätig bist.
Weiter gibt es einige Arten von Kapitalgesellschaften, die von einer einzelnen Person gegründet werden können (auch Einmanngesellschaften):
- Ein-Personen-GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
- Kleine AG – Aktiengesellschaft
Die kleine AG kommt nur für sehr wenige Solo-Gründer infrage und tritt deshalb kaum auf. Wahrscheinlich liegt dies am hohen Grundkapital: Bei der Gründung einer AG ist ein Kapital von 50.000 Euro vorgeschrieben.
Die Gründung einer GmbH oder einer UG ist deshalb für die meisten Einzelunternehmer sinnvoller. In diesem Artikel beschränke ich mich deshalb auf diese beiden Gesellschaftsformen.
In manchen Quellen ist man sich nicht sicher, ob die Einmanngesellschaften auch wirklich zu den Einzelunternehmen zählen bzw. als solche bezeichnet werden können.
Da die Gründung allerdings durch einen einzelnen Unternehmer möglich ist, finde ich die Einstufung dieser Unternehmenstypen in die Kategorie Einzelunternehmen gerechtfertigt.
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Rechtsformen für Einzelunternehmen – Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Unabhängig von der Rechtsform gibt es einige Gemeinsamkeiten, die alle Solo-Businesses auszeichnen:
- Keine anderen Gesellschafter – Gründer ist alleiniger Inhaber des Einzelunternehmens
- Gesamter Umsatz gehört dem Inhaber alleine, er trägt aber auch das unternehmerische Risiko
- Gründung schnell und einfach
Der wichtigste gemeinsame Nenner ist also die Existenzgründung als Einzelperson.
Voraussetzungen: Wie einfach ist die Gründung je nach Rechtsform?
Besonders einfach ist es, ein „echtes“ Einzelunternehmen zu gründen, also keine Einmanngesellschaft.
Doch auch diese sind letztlich relativ einfach zu starten.
- Am unkompliziertesten ist die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit: Dafür meldest du dich einfach beim Finanzamt an. Nach dem Erhalt deiner Steuernummer kann es losgehen.
- Gewerbliche Einzelunternehmen (also Kleingewerbe und Kaufleute) müssen sich beim Gewerbeamt vorstellen und eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
- Kaufleute müssen sich zusätzlich dazu ins Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbetreibende können dies tun, sind aber nicht dazu verpflichtet.
- Bei keiner dieser Rechtsformen des Einzelunternehmens ist ein Mindestkapital notwendig. Anders ist es bei der GmbH: Von den vorgeschriebenen 25.000 Euro Stammkapital muss bis zur Existenzgründung mindestens die Hälfte auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Die UG hat ein Mindest-Grundkapital von einem Euro.
Am schnellsten und einfachsten ist der Start als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender. Doch auch eingetragene Kaufleute können innerhalb von wenigen Wochen loslegen.
Die Gründung eines Unternehmens (also GmbH oder UG) kann dagegen einen Monat oder länger dauern.
Buchführung und Steuern
Je nach Rechtsform unterscheidet sich die Buchhaltung deines Unternehmens. Freiberufler und Kleingewerbe dürfen unabhängig von ihrem Umsatz eine einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.
Diese dürfen auch im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende verwenden, wenn ihr Umsatz bzw. Gewinn unter 800.000 bzw. 80.000 Euro pro Jahr liegt.
Gesellschaften sind dagegen grundsätzlich immer zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
Auch die Steuern können je nach Unternehmenstyp variieren. So wird etwa die Gewerbesteuer nur fällig, wenn du ein Gewerbe führst, die Lohnsteuer ist nur ein Thema, wenn du Mitarbeiter beschäftigst.
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Haftung mit Privatvermögen vs. beschränkt
Beim Einzelunternehmen haftet grundsätzlich der Inhaber unbeschränkt. Dies bedeutet nicht nur, dass das gesamte unternehmerische Risiko bei dir liegt, sondern auch, dass du mit deinem Privatvermögen für Schulden aufkommen musst.
Dieses Haftungsrisiko kannst du als Solo-Gründer umgehen, indem du ein Unternehmen mit beschränkter Haftung startest, also eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt). Dann haftest du nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Firmenname
Auch beim Firmennamen von Einzelunternehmen in Deutschland gibt es Unterschiede je nach Unternehmensform. Bei Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden etwa muss klar aus dem Namen hervorgehen, wer der Inhaber ist.
Eine Fantasiebezeichnung ist nur für Einmanngesellschaften und Kaufleute zugelassen. Letztere müssen übrigens auch zwingend die Abkürzung e. K. oder e. Kfr. im Unternehmensnamen führen.
Überblick: Einzelunternehmen Rechtsformen im Vergleich
Hier findest du noch einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Einzelunternehmenstypen auf einen Blick:
Freiberufler | Kleingewerbetreibender | Eingetragener Kaufmann/Kauffrau | GmbH | UG | |
Startkapital | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 25.000 Euro | 1 Euro |
Meldung beim Finanzamt | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
Gewerbeanmeldung | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja |
Eintragung ins Handelsregister | Nein | Optional | Ja | Ja | Ja |
Buchhaltung | EÜR | EÜR | EÜR oder Bilanz | Bilanzpflicht | Bilanzpflicht |
Haftung | Unbeschränkt | Unbeschränkt | Unbeschränkt | Beschränkt auf Geschäftsvermögen | Beschränkt auf Geschäftsvermögen |
Freiberufler, Kaufmann oder GmbH – welcher Unternehmenstyp eignet sich für wen?
Ob sich die Gründung eines Kleingewerbes, der Start in einen Freiberuf oder eine Einmanngesellschaft besser für dich eignet, kommt auf deine individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse an.
Freiberuflich kannst du deine Arbeit beispielsweise nur dann ausüben, wenn du einer bestimmten Berufsgruppe angehörst, den sogenannten Katalogberufen.
Dazu gehören laut § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) unter anderem Heilberufe, schriftstellerische und künstlerische Tätigkeiten sowie Rechts- und Wirtschaftsberatung. Die IHK kann dir weiterhelfen, wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Arbeit in diese Kategorie fällt.
Kapitalgesellschaften – vor allem die GmbH – bringen den Vorteil, dass sie vielerorts mit einem höheren Ansehen verknüpft werden. Besonders, wer mit seinem Solo-Business international tätig sein oder Investoren ins Boot holen möchte, kann davon profitieren.
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Kapitalgesellschaft vs. „echter“ Einzelunternehmer – was ist besser?
Es gibt an sich keine bessere oder schlechtere Lösung – die ideale ist die, die am besten zu dir und deinem Vorhaben passt.
Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen, dabei aber keine Kapitalgesellschaft gründen, darfst du nicht außer Acht lassen, dass du mit deinem gesamten Vermögen haftest. Dieses Risiko kannst du mit einer Einmanngesellschaft mindern.
Natürlich kannst du auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einen Wechsel der Rechtsform vornehmen.
So gründen viele beispielsweise zuerst eine UG und wandeln diese später in eine GmbH um – auf diese Weise musst du nicht gleich zu Anfang ein hohes Grundkapital in dein Unternehmen stecken.
Egal, für welche Rechtsform du dich entscheidest: Wäge die Vor- und Nachteile ab und stelle sicher, dass du eine zündende Idee sowie einen durchdachten Businessplan vorweisen kannst – dann gelingt es sicher mit deinem Start in die Selbstständigkeit!
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FAQ
Ist die Gründung eines Einzelunternehmens kompliziert?
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfach, schnell und mit wenig bürokratischen Hürden verbunden. Freiberufler können in der Regel bereits nach einem Tag starten, bei den anderen Unternehmenstypen sind es wenige Wochen. Ähnlich ist es übrigens bei der GbR.
Haben Einzelunternehmens-Rechtsformen Nachteile?
Die „echten“ Solo-Businesses (Freiberufler, Kaufleute, Kleingewerbe) sind mit einer persönlichen Haftung verbunden. Hast du Schulden, musst du also auch dein Privatvermögen aufwenden, um diese zu begleichen. Dass das gesamte Risiko bei dir liegt, hat aber auch seine Vorteile: Schließlich geht damit einher, dass auch die ganzen Gewinne dir gehören.
Muss ich mein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen?
Das kommt ganz darauf an: Eine freiberufliche Tätigkeit musst du nicht eintragen lassen, als Kleingewerbetreibender darfst du selbst entscheiden. Alle anderen vorgestellten Business-Arten benötigen zwingend einen Handelsregistereintrag.
Kann ich in jedem Job als Freiberufler arbeiten?
Als Freiberufler kannst du nur tätig sein, wenn du einen der sogenannten Katalogberufe ausübst. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Architekten, Notare, Steuerberater, Journalisten, Übersetzer, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Berufe.