Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln: steuerliche Vorteile und mehr
Wenn du planst, ein Einzelunternehmen zu gründen, stehst du vor der Frage nach der passenden Rechtsform. Denn du kannst ein Einzelunternehmen nicht nur als Freiberufler oder Kaufmann führen, sondern außerdem als Einpersonengesellschaft, etwa als Solo-GmbH.
Hier erfährst du, wann dies sinnvoll ist und auf welchen Wegen du als Einzelperson eine GmbH gründen kannst.
Einzelunternehmen als GmbH – die wichtigsten Fakten
- Für Einzelunternehmer ist sowohl die Neugründung als auch die Umwandlung ihres Unternehmens in eine GmbH möglich.
- Viele starten ihr Einzelbusiness in einer anderen Rechtsform (z. B. als Kaufmann oder Kleingewerbetreibender) und wandeln ihr Einzelunternehmen später in eine GmbH um. Das liegt vorwiegend an den niedrigeren Einstiegshürden bei der Tätigkeit als Freiberufler oder Kaufmann.
- Ein Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung: So besteht für den Einzel-Gründer kein Risiko, sein persönliches Vermögen zu verlieren.
- Insbesondere, wenn das Unternehmen schnell wachsen soll, kann sich die Gründung einer Einzel-GmbH lohnen.
GmbH gründen als Einzelunternehmer: Was steckt dahinter?
Als Einzelunternehmer hast du die Wahl aus unterschiedlichen Rechtsformen. So kannst du nicht nur als Kaufmann oder Freiberufler selbstständig tätig sein, sondern auch eine Kapitalgesellschaft als Einzelperson führen.
Man spricht dabei auch von Einmanngesellschaft oder Einpersonengesellschaft – im speziellen Fall der GmbH wird dies als Ein-Mann-GmbH, Ein-Personen-GmbH oder Solo-GmbH bezeichnet.
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist – im Gegensatz zu Einzelunternehmern – eine juristische Person. Bei einer Solo-GmbH bist du einziger Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer (Gesellschafter-Geschäftsführer).
In einigen Fällen bietet eine Einzel-GmbH Vorteile gegenüber anderen Arten der Selbstständigkeit – in anderen dagegen ist es besser, wenn du bei einer anderen Form des Einzelunternehmens bleibst.
Dabei musst du dich auch nicht direkt bei der Gründung deines Einzelunternehmens für immer festlegen: Es ist möglich, zu einem späteren Zeitpunkt dein Solo-Business in eine GmbH umwandeln zu lassen. Und auch eine Einbringung des Einzelunternehmens in eine bereits bestehende GmbH ist eine Option.
Nachteile und Vorteile einer GmbH
Hier findest du eine Übersicht über die Vor- und Nachteile der GmbH als Rechtsform für Einzelunternehmen:
Vorteile | Nachteile |
Weniger persönliches Risiko durch beschränkte Haftung | Mehr Aufwand (auch finanziell) bei der Gründung im Vergleich zum Start der Tätigkeit als Freiberufler oder Kaufmann |
Eventuell steuerliche Vorteile | 25.000 Euro Mindestkapital bei Gründung |
Gesteigerte Seriosität und Ansehen, v. a. im internationalen Geschäftsverkehr | Aufwendigere Buchhaltung (Pflicht zu doppelter Buchführung und GuV) |
Input von anderen Gesellschaftern und Möglichkeit, Verantwortung zu teilen | Entscheidungen müssen eventuell mit weiteren Gesellschaftern abgestimmt werden |
Planung der Nachfolge möglich | Geschäftskonto-Pflicht |
Einer der größten Vorteile einer GmbH im Vergleich zu Einzelunternehmen ist die beschränkte Haftung. Als Einzelunternehmen (Freiberufler, Kaufmann, Gewerbetreibender) haftest du grundsätzlich unbeschränkt und mit deinem persönlichen Vermögen.
Im Falle einer Solo-GmbH wird dagegen die Haftung auf die GmbH übertragen. Im Gegensatz zur persönlichen Haftung mit deinem Privatvermögen haftest du hier nur mit dem Vermögen der GmbH und hast somit ein geringeres Risiko.
Mehr über die Insolvenz bei Einzelunternehmen findest du in meinem Blog.
Weiter erhoffen sich viele von einer GmbH-Gründung steuerliche Vorteile. Oft ist die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer geringer, als wenn du auf alle Gewinne Einkommensteuer zahlen musst.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn dein Unternehmen einen bestimmten Gewinn erwirtschaftet. Bei niedrigen Umsätzen ist es meist günstiger, die Einkommensteuer als Einzelunternehmer zu bezahlen.
Ein großer Nachteil bei der Gründung einer GmbH ist das hohe Startkapital: 25.000 Euro können besonders für Solo-Gründer ein Argument gegen diese Rechtsform sein.
Gründung einer GmbH – Ablauf und Kosten
Die Gründung einer Einzel-GmbH läuft grundsätzlich genauso ab wie bei GmbHs mit mehreren Gesellschaftern. Dabei durchläufst du die folgenden Schritte:
- Gesellschaftsvertrag erstellen lassen
- Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
- GmbH ins Handelsregister eintragen (durch Notar)
- Eintragung der GmbH ins Transparenzregister
- Gewerbe anmelden
- Beim Finanzamt anmelden
- Bei der IHK oder HWK, Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls anderen Ämtern anmelden
Kosten
Bei der GmbH-Gründung musst du unter anderem mit diesen Kosten rechnen:
- Notargebühren
- Gebühren für den Handelsregistereintrag der GmbH
- Gewerbeanmeldung
- Gebühren für den Gesellschaftsvertrag
- Gebühren für Geschäftskonto
Die Gebühren summieren sich in der Regel auf einen Betrag im höheren dreistelligen Bereich. Im Gegensatz dazu ist der Start in eine freiberufliche Tätigkeit oder als Kleingewerbetreibender um einiges günstiger und unkomplizierter.
Zusätzlich solltest du das notwendige Stammkapital der GmbH in deine Kostenrechnung einbeziehen. Die Hälfte davon (12.500 Euro) muss bereits bei Gründung vorhanden sein, entweder als Bargeld auf dem Geschäftskonto oder als Sacheinlagen (z. B. Immobilien, Maschinen).
Umwandlung bzw. Einbringung in eine GmbH
Wenn du bereits dein Einzelunternehmen gegründet hast und es umfirmieren möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Folgendermaßen kann die Umwandlung in eine GmbH erfolgen:
- Ausgliederung: Die gesetzliche Grundlage ist hier das Umwandlungsgesetz (UmwG). Aufgrund der partiellen Gesamtrechtsnachfolge wird automatisch das Vermögen, die Verträge und Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens auf die GmbH überführt.
- Einbringung: Hier wird die GmbH nach GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) umgewandelt – man spricht auch von einer zivilrechtlichen Umwandlung. Man unterscheidet hier zwischen einer Sachgründung (Einzelunternehmen wird in eine neue GmbH eingebracht) und einer Sachkapitalerhöhung (Einzelunternehmen wird in eine bereits bestehende GmbH eingegliedert). In letzterem Fall müssen die Gesellschafter der GmbH zustimmen.
Der größte Unterschied ist, dass bei einer Ausgliederung alles automatisch von der GmbH übernommen wird.
Bei einer Einbringung müssen die Verträge und Verbindlichkeiten auf die GmbH übertragen werden, weil sie nicht automatisch auf die GmbH übergehen – dies geschieht mithilfe eines Einbringungsvertrags.
In beiden Fällen wird das Einzelunternehmen als Sacheinlage in bereits bestehende oder neu zu gründende GmbHs eingebracht. Eine Einbringung ist oft mit weniger Formalitäten verbunden und deshalb unkomplizierter durchzuführen.
Ein Vorteil der Umwandlung bzw. Einbringung in eine bestehende GmbH im Gegensatz zu einer Neugründung: Es gibt in der Regel weniger Dinge zu erledigen, da keine neue GmbH geschaffen werden muss.
Aufgrund der Kosten der Umwandlung sollte dies jedoch eine wohlüberlegte Entscheidung sein – lass dich auf jeden Fall von einem Anwalt oder deinem Steuerexperten dahin gehend beraten. So findest du heraus, ob die Umwandlung oder Gründung der GmbH in deiner individuellen Situation sinnvoll ist.
Die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH findest du in meinem Blog.
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln oder neu gründen – wann ist es sinnvoll?
Wann eine Umwandlung bzw. die Neugründung einer Solo-GmbH sinnvoll ist, kommt immer auf den individuellen Fall an.
Fest steht, dass die Rechtsform der GmbH sich vor allem für größere Unternehmen eignet. Wenn dein Unternehmen stark wächst bzw. du dies für die nahe Zukunft planst, könnte es sinnvoll sein, dein Einzelunternehmen als GmbH zu führen.
Eine Gesellschaft bringt den Vorteil, dass du Arbeit und Verantwortung an eine Geschäftsführung abgeben kannst – bei Einzelunternehmen ist dies nicht möglich. Du kannst bei Letzteren zwar ebenso Mitarbeiter beschäftigen, aber keinen Geschäftsführer einsetzen.
Auch wenn du planst, dein Unternehmen zu verkaufen, ist eine GmbH sinnvoller: denn im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen kann eine GmbH verkauft werden.
Fazit: Einzelunternehmen als GmbH führen
Wenn du planst, dass dein Unternehmen schnell wachsen soll, kann die Neugründung einer GmbH sinnvoll sein. Und auch zu einem späteren Zeitpunkt kannst du dein Einzelunternehmen in eine GmbH transformieren – durch eine Einbringung in eine bereits bestehende GmbH oder als neu gegründete GmbH.
Dies ist für Einzelunternehmer oft vorteilhaft: So kann das für eine GmbH notwendige Mindestkapital im Laufe der Selbstständigkeit erwirtschaftet werden.
Insbesondere die Frage der Haftung spricht für eine GmbH. Die persönliche Haftung bei Einzelunternehmen birgt immer auch das Risiko, dein gesamtes Vermögen zu verlieren.
Mit einer Kapitalgesellschaft kannst du dein persönliches Erspartes schützen, weil die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Lass dich vor einer Umwandlung in jedem Fall gut beraten – am besten von deinem Steuerberater oder einem anderen Experten. So kannst du dich für die Option entscheiden, die am besten für dein Business ist.
FAQ
Welche Vorteile hat eine GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen anderer Art?
Einer der wichtigsten Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmen ist die Haftung: Während du mit einem Einzelunternehmen vollständig mit deinem Privatvermögen haftest, beschränkt sich diese bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen. Weitere positive Punkte sind eine erhöhte Seriosität im Geschäftsverkehr und eine einfachere Planung der Unternehmensnachfolge.
Bringt eine GmbH steuerliche Vorteile gegenüber anderen Einzelunternehmens-Rechtsformen?
Das kommt auf den Gewinn der GmbH an. Unternehmen mit höheren Umsätzen können davon profitieren, dass sie auf ihre Gewinne lediglich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, nicht aber Einkommensteuer zahlen müssen.
Wie funktioniert die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH?
Bei einer Einbringung wird ein Einzelunternehmen in eine neue oder zuvor gegründete GmbH eingegliedert. Das Unternehmen kann entweder durch eine Sachkapitalerhöhung in die GmbH eingebracht oder auf dem Wege der Sachgründung zur GmbH umgewandelt werden. Die Voraussetzung dafür ist die Eintragung ins Handelsregister.
Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln vs. neu gründen – was ist besser?
Die Umwandlung in eine GmbH bietet den Vorteil, dass beim Zeitpunkt der Gründung als Einzelunternehmen kein Startkapital notwendig ist. Für Solo-Gründer ist es deshalb oft sinnvoll, als Kaufmann oder Gewerbetreibender zu starten und später das Unternehmen in eine GmbH zu integrieren oder eine neue zu gründen.