Einkommensteuer für Einzelunternehmen: Höhe, Rechner und mehr.

Einkommensteuer für Einzelunternehmen: Höhe für Selbstständige & Rechner

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Steuern gehören zum Arbeitsalltag als Selbstständiger dazu: Die Einkommensteuer ist dabei eine Steuerart, die für fast jeden Einzelunternehmer anfällt.

In diesem Beitrag erfährst du mehr über die Einkommensteuer bei Einzelunternehmen, ihre Berechnung und mit welchen Tipps du deine Steuerlast eventuell senken kannst.

Einkommensteuer bei Einzelunternehmen – die wichtigsten Fakten

  • Einzelunternehmer müssen für ihre Tätigkeit Einkommensteuer abführen. Sie ist das Äquivalent zur Lohnsteuer für Angestellte.
  • Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe der Einkünfte ab. Um die Einkommensteuer zu berechnen, wird der Gewinn minus Sonderausgaben herangezogen.
  • Der Steuersatz ist dabei progressiv. Das bedeutet: Je mehr Einkommen, desto höher auch der Einkommensteuersatz – zwischen 14 und 45 % liegt er in Deutschland.
  • Selbstständige zahlen ihre Einkommensteuer in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen an das Finanzamt. 
  • Bis zum Existenzminimum von 11.604 Euro (Stand 2024) bist du von der Einkommensteuer befreit.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Abgabe, die alle natürlichen Personen auf ihre Einkünfte an das Finanzamt zahlen müssen.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von deinem Einkommen ab. Dabei ist der Steuersatz progressiv. Das bedeutet: je höher dein Einkommen bzw. Gewinn, desto höher der Steuersatz, nämlich zwischen 14 und 42 % (Höchststeuersatz, sogenannte Reichensteuer: 45 %).

Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzukommen.

Einzelheiten zu dieser Steuer sind im Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) festgehalten.

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Lohnsteuer vs. Einkommensteuer: Wo liegt der Unterschied?

Die Lohnsteuer ist gewissermaßen eine Unterform der Einkommensteuer. Arbeitgeber ziehen diese ihren Angestellten direkt vom monatlichen Lohn ab und führen sie ans Finanzamt weiter. Dort dient sie als Vorauszahlung für die am Ende des Jahres zu berechnende Einkommensteuer.

Als Einzelunternehmer bist du allein tätig und der gesamte Gewinn deines Unternehmens gehört dir. Deshalb fällt für dich auch keine Lohnsteuer an, sondern ausschließlich die Einkommensteuer.

Die Steuersätze für die beiden Steuern sind identisch. Am Ende läuft es in beiden Szenarien also auf dasselbe Ergebnis hinaus.

Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaft

Zur Kategorie Einzelunternehmen gehören laut einiger Definitionen nicht nur selbstständige Gewerbetreibende und Freiberufler, sondern auch bestimmte Kapitalgesellschaften, nämlich die Einmanngesellschaften (v. a. Ein-Mann-GmbH und Ein-Mann-UG).

Da es sich bei diesen Unternehmensformen um juristische Personen handelt, sind sie von der Einkommensteuer befreit. Stattdessen bezahlen sie eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % des zu versteuernden Einkommens der Gesellschaft.

Zusätzlich musst du als Inhaber einer Einzel-GmbH oder -UG deine Einkommensteuer in deiner privaten Steuererklärung abführen.

Höhe der Einkommensteuer

Der Einkommensteuersatz ist nicht für jeden Einzelunternehmer gleich, sondern hängt vom Gewinn des Unternehmens ab. Auf jegliche Einnahmen über dem Grundfreibetrag fällt dabei ein variierender Steuersatz an.

Der Einstiegs­steu­ersatz liegt bei 14 % und kann bis zum Spitzensteuersatz von 42 % ansteigen. Ab einem bestimmten Einkommen beträgt der Steuersatz gleichbleibend 45 %.

Der Steuersatz ist dabei in sogenannte Progressionszonen eingeteilt, siehe Tabelle:

Tarifzone bzw. ProgressionszoneSteuersatz
0–11.604 €0 %
11.605–17.005 € 14–24 %
17.006–66.760 €24–42 %
66.761–277.825 €42 %
ab 277.826 € 45 %

Innerhalb der Zonen ist der Übergang fließend und steigt mit steigendem Unternehmensgewinn stetig an.

Die Bemessungsgrundlage ist dein zu versteuerndes Einkommen – dazu aber später mehr.

Zusätzlich können zu deiner Einkommensteuer zwei weitere Zahlungen hinzukommen:

  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % (nur bei Jahres-Einkommensteuer über 18.130 Euro)
  • Kirchensteuer: je nach Konfession und Bundesland zwischen 8 und 9 %

Freibeträge

Um Menschen mit einem geringeren Einkommen steuerlich zu entlasten, bist du in Deutschland von der Zahlung der Einkommensteuer befreit, wenn dein Verdienst unter einer gewissen Grenze liegt (Existenzminimum).

Dieser sogenannte Grundfreibetrag wird in der Regel jedes Jahr etwas angehoben: 2023 lag er bei 10.908 Euro und wurde für das Folgejahr 2024 auf 11.604 Euro festgelegt.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nun eine nachträgliche Erhöhung auf 11.784 Euro angekündigt. Die Neuerungen wurden allerdings noch nicht im EStG aufgenommen. 

Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es einige weitere Freibeträge, die für dich als Einzelunternehmer relevant sein könnten – hier einige der wichtigsten: 

  • Kinderfreibetrag
  • Ausbildungsfreibetrag (wenn das Kind sich in der Ausbildung befindet)
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Altersentlastungsbetrag (ab Vollendung des 64. Lebensjahres)
  • Sparerpauschbetrag auf Kapitalerträge

Ob und welche Freibeträge auf deine Einkommensteuer angerechnet werden können, kommt auf deine individuelle Situation an. Indem du sie geltend machst, kannst du Steuern sparen – lass dich im Zweifelsfall von einem Experten beraten.

Einkommensteuer berechnen – Rechner 2024

Die Ermittlung der Einkommensteuer erfolgt mithilfe deines zu versteuernden Einkommens (zvE). Dies wird – vereinfacht beschrieben – so berechnet:

Einkünfte, also Gewinn deines Einzelunternehmens

+ andere Einkünfte, z. B. aus nicht-selbstständiger Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalvermögen

Ausgaben, z. B. Sonderausgaben, abzugsfähige Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen

Freibeträge

= zu versteuerndes Einkommen

Zugegeben, das sieht auf den ersten Blick etwas kompliziert aus. Die gute Nachricht ist, dass du dein zvE nicht selbst ausrechnen musst: Es wird ermittelt, wenn du deine Steuererklärung beim Finanzamt abgibst.

Wenn du dein zvE kennst, kannst du mithilfe von Tools errechnen lassen, wie viel Einkommensteuer du entrichten musst. Das funktioniert zum Beispiel mit dem Steuerrechner des BMF

Sonderfall: negative Einkünfte

Besonders im ersten Jahr, in dem du dein Einzelunternehmen gründest, kann es passieren, dass du größere Investitionen in dein Unternehmen tätigen musst, aber noch nicht viel verdienst. Dann kann es sogar sein, dass dein zvE am Ende unter Null liegt, du also Verluste einfährst.

Um Steuern zu sparen, kannst du diese Verluste oft ausgleichen, etwa mit anderen Einkünften verrechnen (Verlustausgleich) oder mit vergangenen bzw. folgenden Jahren verrechnen (Verlustvortrag/Verlustrücktrag).

Einkommensteuervorauszahlungen und Einkommensteuererklärung für Selbstständige

Als Einzelunternehmer leistest du fast in allen Fällen vierteljährlich Vorauszahlungen an das Finanzamt: jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember.

Wie hoch diese ausfallen, wird auf Grundlage deines Einkommens des letzten Jahres oder deiner Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entschieden (bei Neugründung).

Die Steuervorauszahlungen bringen einen Vorteil: Du musst so nicht eine einzige große Nachzahlung leisten, sondern kannst deine Steuerlast aufs ganze Jahr verteilen.

Wenn du fest davon ausgehst, dass dein Unternehmen im nächsten Jahr wachsen wird, kannst du beantragen, dass das Finanzamt die Vorauszahlungen nach oben setzt. So vermeidest du, im Nachhinein eine große Nachzahlung leisten zu müssen.

Die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dann musst du in der Regel beweisen können, dass du im Folgejahr von einem verringerten Einkommen ausgehst, das niedrigere Vorauszahlungen rechtfertigen würde.

Im Rahmen ihrer Steuererklärung reichen Einzelunternehmen einmal im Jahr ihre Einkommensteuererklärung ein. Dabei nutzt du die für dich gültige Gewinnermittlung, um deine Einkünfte offenzulegen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung).

Das Finanzamt vergleicht dies im Anschluss mit den bereits von dir geleisteten Vorauszahlungen. Je nach Situation musst du Steuern nachzahlen oder bekommst eine Rückerstattung.

Einkommensteuer-Tipps

Um die Einkommensteuer kommst du als Selbstständiger kaum herum. Mit den folgenden Tipps machst du das Beste daraus:

  • Lege jeden Monat etwas deines Einkommens beiseite – das geht ganz unkompliziert mit einem Unterkonto. So hast du immer Geld für deine Einkommensteuerzahlungen parat und bleibst auch flüssig, wenn einmal eine Nachzahlung fällig wird.

     

  • Um Steuern zu sparen, solltest du unbedingt alle Ausgaben und Freibeträge richtig angeben und geltend machen. Als Selbstständiger kannst du unter anderem deine Krankenkassenzahlungen und Büromiete teilweise oder ganz absetzen und so deine Einkommensteuerlast senken.

     

  • Überlege, ob eine Anhebung der Vorauszahlung sinnvoll ist. Vor allem, wenn dein Unternehmen in den nächsten Jahren wachsen soll, vermeidest du auf diese Weise übermäßig große Nachzahlungen und bist vorbereitet.

     

  • Nutze ein Buchhaltungsprogramm für Einzelunternehmer. So wird deine Einkommensteuererklärung zu einer entspannten Angelegenheit. Ein Steuerberater kann dir zusätzlich helfen.
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Die wichtigsten Steuern für Einzelunternehmen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und mehr

Neben der Einkommensteuer werden für Einzelunternehmer weitere Steuerarten fällig. Hier eine kleine Übersicht:

  • Umsatzsteuer: Die meisten Einzelunternehmer müssen die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt (unter 22.000 bzw. 50.000 Euro Umsatz jährlich), bist du von der Umsatzsteuer befreit.

     

  • Gewerbesteuer: Hast du ein Gewerbe angemeldet, musst du Gewerbesteuer zahlen. Deren Höhe hängt unter anderem von der Steuermesszahl deiner Gemeinde sowie deinem Gewerbeertrag ab. Bis zu einem Freibetrag von 24.500 Euro bist du von der Zahlung befreit.

     

  • Lohnsteuer: Diese Steuerart ist nur für dich relevant, wenn du in deinem Einzelunternehmen Angestellte beschäftigst.

     

  • Körperschaftsteuer: Nur relevant für Kapitalgesellschaften/Einmanngesellschaften.

Welche Steuern Einzelunternehmen zahlen müssen, kommt unter anderem auf die Unternehmensform und den Gewinn ihres Unternehmens an.

In meinem Steuer-Guide für Selbstständige bekommst du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Besteuerung von Einzelunternehmen.

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Fazit: Einkommensteuer eine der wichtigsten Steuern für Selbstständige

Wenn du nicht gerade weniger als den Grundfreibetrag verdienst, musst du mit deinem Einzelunternehmen Einkommensteuer zahlen.

Indem du alle relevanten Freibeträge nutzt und so viele Kosten wie möglich von der Steuer absetzt, kannst du am Ende deine Steuerlast oft etwas senken.

Als kleines Unternehmen mit weniger Umsatz kannst du dich durchaus selbst um deine Einkommensteuer und die Steuererklärung kümmern, etwa mithilfe einer kostenlosen Buchhaltungssoftware.

Ist die Buchhaltung deines Einzelunternehmens dagegen komplizierter oder umfangreich, kann sich ein Steuerberater lohnen.

Von diesem kannst du außerdem hilfreiche Tipps bekommen, um Steuern zu sparen und deine Einkommensteuerlast so niedrig wie möglich zu halten.

FAQ

Müssen Selbstständige immer Einkommensteuer bezahlen?

Grundsätzlich ja, alle Einzelunternehmen müssen Einkommensteuer zahlen. Liegen deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2024), bist du von der Einkommensteuer befreit.

Welche weiteren Steuern zahlen Einzelunternehmen? 

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Wie viel Steuern müssen Einzelunternehmen zahlen?

Wie erfolgt die Berechnung der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler? 

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?

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