Der perfekte Name für dein Einzelunternehmen: Vorschriften & Tipps!

Wer sein eigenes Business startet, denkt zuerst an die Gründung, Finanzielles und andere wichtige Dinge. Die Namenswahl rückt hier oft in den Hintergrund – dabei ist dies ein wichtiges Kriterium im Gründungsprozess, das nicht vernachlässigt werden sollte.

Einzelunternehmer sind dabei an einige Regeln gebunden. In diesem Beitrag liest du mehr darüber und erfährst, wie du einen passenden Namen für dein Einzelunternehmen findest.

Einzelunternehmen Name – die wichtigsten Fakten:

  • Der Name für ein Einzelunternehmen sollte mit Bedacht gewählt werden, denn er ist ein wichtiges Marketinginstrument.
  • Bei der Namensgebung eines Einzelunternehmens müssen einige Regeln eingehalten werden. 
  • Wer ein kaufmännisches Gewerbe führt, muss dies mit einem Firmennamen im Handelsregister eintragen.
  • Anders ist es bei Freiberuflern, die keinen Firmennamen an sich, aber eine Unternehmensbezeichnung führen.

Was ist der Firmenname bei Einzelunternehmen?

Der Firmenname beim Einzelunternehmen ist die Bezeichnung, unter der das Business in der Geschäftswelt agiert. Dieser Unternehmensname soll einer Verwechslung mit anderen Unternehmen vorbeugen.

Für die Namenswahl gibt es einige Regelungen, die Gründer einhalten müssen. Diese unterscheiden sich je nach gewählter Rechtsform. So dürfen manche Einzelunternehmer-Gruppen, wie eingetragene Kaufleute und Kapitalgesellschaften, Fantasiebezeichnungen im Namen führen.

Hat ein Unternehmen dagegen keinen Handelsregistereintrag, muss aus dem Unternehmensnamen die Identität des Inhabers hervorgehen.

Mit einem Firmennamen hast du die Möglichkeit, dein Unternehmen von anderen abzugrenzen. Er agiert als Marketinginstrument und hilft dir dabei, eine Marke aufzubauen.

Firma, Geschäftsbezeichnung oder Unternehmensbezeichnung?

Rund um das Thema Firmenname von Einzelunternehmen in Deutschland gibt es verschiedene Begriffe, die du kennen solltest.

Firma bzw. Firmierung

Die Firma ist die offiziell im Handelsgesetzbuch (HGB) erwähnte Bezeichnung für den Namen, den ein eingetragener Kaufmann für sein Unternehmen nutzt.

Dies ist auch die Firmenbezeichnung, die im Handelsregister eingetragen wird. Solange alle Regelungen rund um den Unternehmensnamen eingehalten werden, kann es sich dabei um einen ausgedachten Namen handeln.

Unternehmensbezeichnung

Nicht bei allen Einzelunternehmern handelt es sich um Kaufleute. Nicht ins Handelsregister eingetragene Unternehmen nutzen das Pendant zur Firma, die Unternehmensbezeichnung.

Freiberufler etwa dürfen nicht firmieren, ihrer selbstständigen Tätigkeit aber in Form einer Unternehmensbezeichnung trotzdem einen Unternehmensnamen geben. 

Dieser muss den bürgerlichen Namen des Inhabers enthalten. Dasselbe gilt für alle Kleingewerbetreibenden, die sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.

Geschäftsbezeichnung

Eine Geschäftsbezeichnung verwenden Einzelunternehmer meist zu Werbezwecken, oft gemeinsam mit dem Logo des Unternehmens.

Dies kann auch einfach die Unternehmensbezeichnung sein, aber ohne die erforderlichen Zusätze. Diese sogenannte Branchenbezeichnung muss nirgends angemeldet werden.

Es gibt hier weniger Regelungen als beim Firmennamen – trotzdem darf die Geschäftsbezeichnung auch nicht irreführend sein, Hinweise auf die Geschäftsfolge geben (z. B. ehemals XY) oder auf Größe bzw. Ort des Unternehmens hinweisen.

Auf offizieller Korrespondenz (z. B. Rechnungen, Geschäftsbriefen, Schild an der Tür) darf sie nur gemeinsam mit der Unternehmensbezeichnung auftreten. 

Unternehmensname: Vorschriften je nach Rechtsform

Da es sich beim Begriff Einzelunternehmen nicht immer um dieselbe rechtliche Unternehmensform handelt, gibt es unterschiedliche Regeln, was die Firmierung, Unternehmens- und Geschäftsbezeichnung angeht.

Grundsätzlich gilt: Bei Unternehmen ohne Handelsregistereintrag (Freiberufler und Kleingewerbetreibende) muss aus dem Unternehmensnamen klar hervorgehen, dass es sich um ein Einzelunternehmen mit nur einem Gesellschafter handelt und wer der Inhaber ist.

Freiberufler

Freiberufler, die keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen, dürfen nicht im eigentlichen Sinne firmieren, ihrer Tätigkeit aber trotzdem einen Namen geben.

Daraus muss klar der Inhaber und eine Beschreibung der Tätigkeit hervorgehen. Der Vorname darf dabei aber weggelassen werden, es reicht der Nachname. Ähnliches gilt übrigens für die Rechtsform der Personengesellschaft.

z. B.: Schön Steuerberatung

Kleingewerbe

Auch Kleingewerbetreibende dürfen nicht firmieren, wenn sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Sie dürfen aber eine Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung wählen.

Auch hier muss klar die Identität des Einzelunternehmers hervorgehen. Anders als bei freien Berufen muss zwingend der Vor- und Nachname enthalten sein. Fantasienamen sind nicht erlaubt. Ähnliches gilt für die Rechtsform der GbR.

z. B.: Kleidungsgeschäft Müller, Inh.: Melanie Müller

Eingetragene Kaufleute

Kaufleute mit Kaufmannseigenschaft müssen für ihr Unternehmen einen Firmennamen wählen und diesen eintragen lassen. Anders als bei Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern muss dieser nicht zwingend den Namen des Inhabers enthalten. Je nach Informationen, die der  Unternehmensname preisgibt, unterscheidet man zwischen:

  • Personenfirma (Identität des Inhabers)
  • Sachfirma (Geschäftszweck)
  • Fantasiefirma (Fantasiebezeichnung)

Auch eine Kombination ist zulässig. In jedem Fall ist als Zusatz die Abkürzung e. K., also eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau (alternativ e. Kfr. oder e. Kfm.) notwendig. 

z. B.: Müller Werkzeuge e. K.

Kapitalgesellschaften

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens hast du die Möglichkeit, dich für eine Kapitalgesellschaft zu entscheiden: GmbHs und UGs sind dabei die gängigeren Unternehmensformen, AGs sind auch möglich, treten aber nur selten auf.

Die Vorgaben zur Namenswahl für diese Art von Einzelunternehmen entsprechen denen des Kaufmanns. Es darf also auch ein Fantasiename gegeben werden, solange die Bezeichnung GmbH und UG am Ende steht. 

z. B. Werkzeughaus GmbH oder Werkzeughaus Müller UG

Aufgepasst: Das ist bei der Firmierung deines Einzelunternehmens verboten

Um einen geeigneten Firmennamen zu finden, musst du dich an die Regelungen halten. Die folgenden Dinge sind bei der Namenswahl für dein Einzelunternehmen unzulässig:

Darf nicht in die Irre führen

Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht den Anschein erwecken, dass dein Unternehmen etwas ist, das es eigentlich nicht ist. Unter anderem sind die folgenden Informationen meist problematisch und dürfen nur dann verwendet werden, wenn dies wirklich stimmt:

  • Haftung 
  • Qualität
  • Größe
  • Internationalität
  • Firmensitz 
  • „Und Partner“
  • Hinweis auf Unternehmensnachfolge (z. B. ehemals XY)
  • Akademische Titel

Muss einzigartig sein

Bei einem Firmennamen darf keine Verwechslungsgefahr bestehen. Dein Unternehmen darf nicht den gleichen Namen tragen, wie Mitbewerber in der Nähe, die im Handelsregister eingetragen sind, sondern muss Unterscheidungskraft besitzen.

In Einzelfällen kann dies trotzdem zugelassen werden, etwa wenn die Unternehmen in unterschiedlichen Branchen tätig sind. 

Muss Sinn ergeben

Firma und Geschäftsbezeichnung müssen Sinn ergeben. Eine reine Abfolge von Buchstaben und Zahlen oder Abkürzungen, die auf den ersten Blick nicht verständlich sind, sind genauso wenig erlaubt, wie Sonderzeichen, die man nicht aussprechen kann.

Muss spezifisch sein

Der Firmenname muss spezifisch für dein Unternehmen sein und zu diesem passen. Es darf sich also nicht um einen Oberbegriff handeln, der nicht auf die eigentliche Geschäftstätigkeit schließen lässt.

Firmennamen finden: So klappt es mit der Namensgebung

Um eine passende Geschäftsbezeichnung und einen guten Firmennamen zu finden, habe ich einige Tipps zur Namensfindung zusammengestellt:

  • Noch nicht vergeben: Überprüfe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), ob der Firmenname noch frei ist.
  • Alleinstellungsmerkmal: Der Firmenname grenzt dein Unternehmen von Mitbewerbern ab und sorgt dafür, dass das Unternehmen wiedererkannt wird.
  • Spezifisch und klar: Außenstehende wissen sofort, womit sich dein Business beschäftigt.
  • Regeln einhalten: Überprüfe deinen gewählten Firmennamen genau auf seine Zulässigkeit und stelle sicher, dass du damit nicht gegen die Vorgaben verstößt.
  • Namen schützen lassen: Überlege dir, deinen Unternehmensnamen markenrechtlich schützen zu lassen. 

So findest du heraus, ob der Name des Einzelunternehmens zulässig ist

Bist du im Prozess, deinem Einzelunternehmen einen Namen zu geben, solltest du sicherstellen, dass dieser alle Regeln einhält. Dazu kann dich zum Beispiel deine zuständige IHK oder ein Anwalt für Markenrecht beraten.

Weiter kannst du online überprüfen, ob der Firmenname bereits anderweitig vergeben ist. Wie oben bereits erwähnt, kannst du dafür auf der Website des DPMA Markenrecherche betreiben oder das Unternehmensregister durchsuchen.

Hast du deinem Unternehmen einen einzigartigen Firmennamen gegeben, kannst du eine unbefugte Verwendung durch Dritte vermeiden, indem du ihn als Marke eintragen lässt. Wende dich an das DPMA, um deinen Unternehmensnamen schützen zu lassen.

Fazit

Damit der Name deines Einzelunternehmens zulässig und passend ist, musst du einige Regeln einhalten. Wähle ihn mit Sorgfalt aus, denn er kann sich zu einem mächtigen Marketingwerkzeug entwickeln.

So kannst du dein Business von Mitbewerbern abgrenzen und machst den ersten Schritt auf dem Weg zu einer starken Marke, der deine Kunden vertrauen.

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