GbR gründen

GbR gründen: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile! Schritt-für-Schritt zur Anmeldung!

Neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Unternehmergesellschaft (UG) gehört die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, zu den beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland.

Das liegt unter anderem daran, dass es ziemlich einfach und günstig ist, eine GbR zu gründen.

In diesem Leitfaden verrate ich dir, welche Vor- und Nachteile eine GbR hat, mit welchen Kosten die Gründung verbunden ist und worauf du beim Gesellschaftsvertrag achten solltest. Zudem bekommst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die dir bei der Anmeldung hilft.

Rechtsform GbR – die wichtigsten Fakten:

  • Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Personengesellschaft.
  • Diese Unternehmensform ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die denselben Geschäftszweck verfolgen. Es kann sich dabei um Freiberufler oder Gewerbetreibende handeln.
  • Die Rechtsform der GbR zählt zu den beliebtesten Unternehmensformen, weil die Gründung unkompliziert und mit wenig Bürokratie verbunden ist.

Was ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)?

Die Abkürzung GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dies ist eine Rechtsform, die dir eine einfache und unkomplizierte Gründung eines Unternehmens ermöglicht. Sie eignet sich für Existenzgründer, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern eine Geschäftsidee verwirklichen wollen.

Wenn du also mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen möchtest, bietet sich die Rechtsform der GbR am besten an.

Die GbR gehört zu den beliebtesten Rechtsformen, weil ihre Gründung relativ unkompliziert ist. Es ist weder ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend notwendig, noch ein bestimmtes Stammkapital. 

GbR kann automatisch zur OHG werden

Eine GbR darf nur ein „Kleingewerbe“ betreiben. Sobald sie bestimmte Schwellenwerte an Jahresumsatz, Eigenkapital und Mitarbeiterzahl überschreitet, ändert sich die Rechtsform: Die GbR wird automatisch als offene Handelsgesellschaft (OHG) eingestuft.

Es gibt hier keine genau festgelegten Grenzen, sondern es zählt das Gesamtbild.

Dies kann nur geschehen, wenn die GbR einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, nicht aber für freie Berufe. Wird also aus deiner GbR ein Gewerbe mit größerem Umfang und erfordert einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, kommst du um eine Eintragung der GbR ins Handelsregister nicht herum.

Sie muss sich dann auch an die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) halten. 

Wenn du die Eintragung absichtlich nicht vornimmst oder dies verpasst, kann das Registergericht diese verordnen. Zudem kann dies Strafen nach sich ziehen.

Vorteile einer GbR

Die GbR gilt allgemein als besonders einfach zu gründende und führende Rechtsform.

Es müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden und auch die rechtlichen Regelungen sind, im Vergleich zu anderen Unternehmensformen, unkompliziert.

Da es sich bei der GbR um eine eingetragene Rechtsform handelt (also nicht um eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH), fallen kaum Gründungskosten an.

Lediglich für die Anmeldung beim Gewerbeamt und bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) wird eine geringe Gebühr erhoben.

Die Vorteile im Überblick:

  • Für die Gründung einer GbR ist kein Startkapital erforderlich.

  • Der Gründungsprozess einer GbR ist viel schneller und einfacher als etwa der einer GmbH

  • Die Firma muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, was Kosten spart.

  • Der Gesellschaftsvertrag für eine GbR muss nicht zwingend schriftlich festgehalten werden und bedarf keiner besonderen Form.

  • Der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen: Jahresabschluss und Bilanz sind erst ab einem Gewinn von 60.000 Euro (bzw. Umsatz von 600.000 Euro) verpflichtend.
  • Steuervorteile, vor allem, wenn die Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann.

Nachteile einer GbR

Ein großer Nachteil einer GbR ist die Frage der Haftung. Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch: Das heißt, alle Partner haften für die Schulden der GbR mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Auch wenn einer der Gesellschafter – möglicherweise ohne das Wissen der anderen – einen Schaden verursacht hat, haften sie alle einzeln und in voller Höhe.

Jeder der Gesellschafter ist verpflichtet, sich selbstständig um die Besteuerung seines Gewinns zu kümmern. Das bedeutet, dass die Gewinne für jeden Einzelnen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden.

Die Nachteile im Überblick:

  • Private Haftung der Gesellschafter.
  • Die Steuerpflicht der einzelnen Gesellschafter muss geklärt werden.

  • Für größere Unternehmen nicht geeignet – ansonsten erfolgt die automatische Umwandlung zur OHG.

  • Relativ strenge Vorgaben zur Namensgebung der Firma.

Vor- und Nachteile im Überblick

VorteileNachteile
Kein Startkapital notwendigNicht für Einzelgründer geeignet (mind. zwei Gesellschafter erforderlich)
Schneller und unkomplizierter Gründungsprozess

Partner haften mit ihrem persönlichen Vermögen

Eintragung im Handelsregister nicht nötigNur für kleine Gewerbe (sonst automatische Umwandlung in OHG)
Keine Formvorgaben für den Gesellschaftsvertrag Einschränkungen beim Namen der GbR 
Geringer Aufwand für Buchhaltung und Verwaltung 
Ideal für Kleinunternehmerregelung 
Für gewerbliche als auch gemeinnützige Zwecke geeignet 

Voraussetzungen für die Gründung einer GbR

Im Allgemeinen sind die Voraussetzung für die Gründung sehr gering. Unerfahrene Unternehmer profitieren dank der Gründung ihrer GbR von einem einfachen Einstieg in das Geschäftsleben. Diese Aspekte und Regelungen solltest du dabei beachten:

  • Mindestens zwei Personen müssen sich für eine GbR zusammenschließen (natürliche oder juristische Personen).

  • Die Gesellschaft muss einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der nicht als Handelsgewerbe eingestuft wird.

  • Für den Gesellschaftsvertrag ist keine bestimmte Form vorgegeben – er kann also auch mündlich beschlossen werden.

  • Die Formvorgaben zur Namensgebung werden eingehalten: Der Name der GbR muss in der Regel die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter enthalten. 

Die Anforderungen für die GbR-Gründung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten.

Die Sache mit der Namensgebung der GbR

Eine GbR ist im rechtlichen Sinne keine Firma, sondern eine Personengesellschaft. Daher trägt diese keinen Firmennamen, sondern eine Unternehmensbezeichnung.

Diese Bestandteile darf bzw. muss ein GbR-Name enthalten:

  1. Pflicht: Namen aller Gesellschafter. Erkundige dich bei der zuständigen IHK, ob die Nachnamen ausreichen oder Vor- und Nachnamen der Gesellschafter notwendig sind.

  2. Pflicht: GbR am Ende. Die Unternehmensbezeichnung muss den Zusatz GbR enthalten.

  3. Optional: Sachname oder Fantasiename. Der Name darf zusätzlich eine Tätigkeitsbezeichnung oder einen ausgedachten Begriff enthalten. Keins dieser beiden darf irreführend bezüglich der Identität der GbR sein.

Es gibt eine ganze Reihe an Begriffen, die du nicht in den GbR-Namen aufnehmen darfst. Dazu gehören etwa Orts- oder Größenangaben, Zahlen- oder Buchstabenkombinationen, akademische Titel oder der Begriff „Partner“. 

Ist ein Vertrag für die Gründung der GbR notwendig?

Ein Vertrag ist notwendig, allerdings darf dieser auch in Form einer mündlichen Vereinbarung abgeschlossen werden. Trotzdem ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen.

Der Gesellschaftsvertrag einer GbR sollte unter anderem die folgenden Punkte festhalten:

  • Name, Sitz und Gesellschafter der GbR
  • Zweck der Gesellschaft
  • Verteilung der Haftung innerhalb der GbR
  • Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
  • Vorgehen bei Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters
  • Regelungen zur Beendigung bzw. Auflösung der GbR

Für wen eignet sich eine GbR?

Die Einfachheit der Gründung und die niedrigen Kosten scheinen die GbR zu einer idealen Alternative für viele Gründer zu machen. Allerdings ist diese Rechtsform nicht für alle Arten von Unternehmen geeignet.  

Besonders, wenn du planst, dass dein Unternehmen schnell wachsen soll, solltest du dich gegen eine GbR entscheiden. In so einem Fall bieten sich Kapitalgesellschaften wie die UG oder die GmbH besser an.

GbR ideal für Freiberufler

Für einen Zusammenschluss von zwei oder mehr Freiberuflern bietet sich eine GbR hervorragend an. Die einfachen Regelungen und geringen Gebühren kommen Freiberuflern zugute. Besonders bei kleineren Einkommen bzw. Umsätzen, also wenn die Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann, kann sich eine GbR lohnen.

Übrigens muss der gemeinsame Zweck einer GbR nicht zwingend geschäftlich sein. Auch für gemeinnützige Zusammenschlüsse bietet die GbR optimale Voraussetzungen.

Dies ist bei einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH-Gründung nicht möglich.

Nicht optimal für Start-ups

Start-ups sehen auf den ersten Blick die geringen Kosten und Gründungsformalitäten, was natürlich sehr verführerisch ist. Allerdings ist eine GbR nicht immer automatisch die richtige Wahl.

Vor allem, wenn in der Zukunft Investoren an Bord geholt werden sollen, eignet sich diese Unternehmensform eher nicht. Da in einer GbR eine persönliche Haftung vorliegt, würde kein Investor sein Geld in solch ein Unternehmen stecken. 

Die Gesellschaft müsste in diesem Fall beispielsweise in eine GmbH umgewandelt werden. Dies kann den bereits aufgebauten Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigen, da dies zum einen sehr viel Zeit kosten kann und zum anderen auch etwas komplex ist.

Haftung in der GbR: Gesellschafter haften unbeschränkt

In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften alle an der GbR beteiligten Partner mit ihrem Privatvermögen. Wenn ein Gesellschafter erst später in die GbR einsteigt, haftet er sofort – und zwar auch für Verbindlichkeiten, die vor seinem Einstieg entstanden sind.

Ähnliches gilt für ausscheidende Gesellschafter oder für den Fall, dass die GbR aufgelöst wird.

Eine Haftungsbeschränkung ist grundsätzlich nicht möglich. Dies kann auch nicht im Gesellschaftsvertrag so festgelegt werden.

Die einzige Möglichkeit: 

Die Haftung für einzelne Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf das Vermögen der GbR zu beschränken. Dafür muss eine individuelle Vereinbarung direkt mit dem Gläubiger bzw. Vertragspartner getroffen werden, in der festgelegt ist, dass die GbR in diesem bestimmten Fall nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.

Wenn du die GbR als Rechtsform für dein Unternehmen in Erwägung ziehst, solltest du dich deshalb genau über die Haftungsrisiken informieren.

Steuern und Buchhaltung in der GbR

Einer der großen Vorteile von GbRs ist die einfache Buchführung. Grundsätzlich sind die Gesellschafter nicht zu einer doppelten Buchführung verpflichtet – eine einfache Buchführung reicht aus (ein passendes Geschäftskonto für deine GbR).

Für die Gewinnermittelung ist eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen völlig ausreichend. Als Jahresabschluss dient die Einnahmenüberschussrechnung.

Es handelt sich bei der GbR um keine eigene Rechtsperson, was bedeutet, dass sie selbst kein Steuersubjekt der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist. Hier sind also die Gesellschafter verantwortlich.

Hast du dich mit deinem Partner für eine Freiberufler-GbR entschieden, musst du für keine Gewerbesteuer aufkommen, da die GbR nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

Achtung: Sobald der Umsatz bzw. Gewinn der GbR 600.000 bzw. 60.000 Euro überschreitet, ist eine handelsrechtliche Bilanz Pflicht.

GbR anmelden – diese Kosten kommen auf dich zu

Verglichen mit den Gründungskosten anderer Rechtsformen, fallen diese bei der GbR äußerst gering aus. Besonders, dass kein Mindestkapital vorhanden sein muss, ist ein klarer finanzieller Vorteil.

Die folgenden Kosten können bei der Gründung einer GbR entstehen:

  • Vertrag: Kein Gesellschaftsvertrag notwendig. Selbst wenn einer erstellt wird, muss dieser weder eine besondere Form haben noch vom Notar beglaubigt werden. Möchtest du einen Vertrag von einem Anwalt aufsetzen lassen, können Kosten in Höhe von 1.000 Euro oder mehr auf dich zukommen.

  • Anmeldung: Die Gewerbeanmeldung kostet bis zu 30 Euro pro Gesellschafter. Freiberufler nehmen einfach eine kostenfreie Anmeldung der GbR beim Finanzamt vor. Des Weiteren muss die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen werden. 

  • Steuer-Fragebogen: Damit die GbR steuerlich erfasst wird, musst du einen Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen. Das kannst du selbst machen oder kostenpflichtig einen Steuerberater damit beauftragen.

  • Eine etwaige Eintragung in die Handwerkskammer ist ebenfalls mit Kosten verbunden. Wie hoch diese genau sind, kommt auf den Umfang deines Unternehmens und deiner angebotenen Dienstleistungen an.

Wenn die Gesellschafter einer GbR sich selbst um den Großteil der Bürokratie kümmern, sind Kosten zwischen 100 und 300 Euro zu erwarten. Willst du dagegen die Services von Anwälten und Steuerberatern nutzen, solltest du mit höheren Kosten für die Gründung rechnen.

Wie gründet man eine GbR: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Da sich eine GbR schnell und mit wenig bürokratischem Aufwand gründen lässt, ist sie gut für Gründer geeignet, die noch wenig Erfahrung in der Business-Welt haben.

Diesen Schritten solltest du folgen, wenn du eine GbR gründen möchtest:

  1. Rahmenbedingungen und Geschäftszweck festlegen: Bevor es mit der GbR-Gründung losgeht, müssen sich alle zukünftigen Gesellschafter über die Rahmenbedingungen einig werden. Dazu gehört etwa der Geschäftszweck, die Gewinnverteilung und das Stimmrecht.

  2. Namen finden: Beachte bei der Namenswahl die Vorgaben. Mit einem Fantasienamen als Zusatz sorgst du dafür, dass die GbR nach außen unverkennbar wird.

  3. Vertrag erstellen: Auch wenn eine mündliche Vereinbarung rechtlich gesehen ausreicht, ist ein Gesellschaftsvertrag in Schriftform empfehlenswert.

  4. Bei den zuständigen Ämtern anmelden: Nun kann die Anmeldung bei den jeweiligen Ämtern erfolgen.

  5. Letzte Schritte vor dem Start: Kümmere dich um die finalen Schritte, welche die GbR zum Funktionieren braucht. So solltest du etwa ein Geschäftskonto für die GbR eröffnen und eine Website sowie allgemein einen Markenauftritt erstellen. 

Grundsätzlich kannst du jeden Schritt der GbR-Gründung selbst vornehmen. Einfacher und stressfreier ist es allerdings mit einem Anwalt. 

GbR beendigen

Eine GbR kann aufgelöst werden, wenn der Geschäftszweck erfüllt wurde oder dieser nicht mehr erreichbar ist. Und auch wenn ein Gesellschafter austritt oder auf andere Weise aus der GbR ausscheidet (z. B. durch Tod), kann dies die Auflösung der GbR zur Folge haben. Details dazu sollten im Gesellschaftsvertrag festgehalten sein.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass etwaige Schulden auch nach der Beendigung der GbR bestehen bleiben und die Gesellschafter persönlich dafür haften.

GmbH oder GbR Gründung – was ist für mich besser?

Wenn du vor der Wahl der Rechtsform für dein neues Unternehmen stehst, ist die GbR eine verlockende Option. In manchen Fällen kann es allerdings besser sein, eine Kapitalgesellschaft, etwa eine GmbH, zu gründen.

Der größte Vorteil: Die Haftung ist hier beschränkt und die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

GbRGmbH
Mindestens zwei Personen notwendigKann von einer Einzelperson gegründet werden
Einfacher Gründungsprozess, kann selbst durchgeführt werdenEtwas aufwendigerer Prozess, weil Notar hinzugezogen werden muss
Geringe Kosten bei der Gründung (ca. 100 bis 300 Euro)Höhere Kosten, Eintragung in Handelsregister Pflicht
Gesellschaftsvertrag kann formlos und sogar mündlich beschlossen werdenVertrag muss notariell und schriftlich beurkundet werden
Etwas weniger Autorität als KapitalgesellschaftenBeliebt, auch im internationalen Geschäftsverkehr
Private Haftung aller GesellschafterHaftung mit dem Gesellschaftsvermögen der GmbH
Kein Stammkapital erforderlichMindestkapital von 25.000 Euro 

Welche Rechtsform sich für dich besser eignet, kommt ganz auf deine individuelle Lage und deine Vorstellungen an. Während es einfacher ist, eine GbR zu gründen, kann sich eine GmbH vor allem im internationalen Geschäftsverkehr lohnen.

Fazit

Die Wahl der Unternehmensform ist einer der ersten Schritte auf dem Weg zu deinem eigenen Business. Je nach Rechtsform gibt es Vor- und Nachteile, sowie Besonderheiten, die du beachten solltest.

Eine GbR gibt dir die Möglichkeit, unkompliziert ein kleines Unternehmen mit einem oder mehreren weiteren Gesellschaftern zu gründen.

Weil kein Stammkapital notwendig ist und die Kosten niedrig sind, ist eine GbR ideal für den Zusammenschluss von Freiberuflern. Doch auch für Kleingewerbetreibende kann die GbR die richtige Rechtsform sein. 

Stelle sicher, dass in einem Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten der Gesellschafter schriftlich festgehalten werden. So vermeidest du Streitigkeiten in der Zukunft und bist in jedem Fall abgesichert.

FAQ

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