Einzelunternehmen Abkürzung: Welche Rechtsform hat welche Abkürzung?

Einzelunternehmen Abkürzung: je nach Rechtsform unterschiedlich

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Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Art, ein Unternehmen zu gründen. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Einzel-Businesses:

Nicht immer musst du dich beim Gewerbeamt vorstellen – manchmal reicht auch eine Anmeldung deiner Tätigkeit beim Finanzamt.

Trotz der einfachen Gründung gibt es einige Dinge, die du beachten musst. Neben dem Firmennamen solltest du dir außerdem darüber klar werden, ob eine Abkürzung nötig ist, die auf die Rechtsform deines Einzelunternehmens schließen lässt.

In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Einzelunternehmen Abkürzung – die wichtigsten Fakten:

  • Ein eigenes Kürzel, wie das in Österreich genutzte e. U. (eingetragener Unternehmer), gibt es für Einzelunternehmen in Deutschland nicht. 
  • Ob und welche Abkürzung Einzelunternehmen nutzen, kommt auf die Unternehmensform an.
  • Während Freiberufler und Kleingewerbe keine besondere Unternehmensabkürzung im Namen aufnehmen müssen, ist dies bei eingetragenen Kaufleuten und Einmanngesellschaften verpflichtend.

Einzelunternehmen Abkürzung: Wann ist sie nötig?

Ob du für dein Einzelunternehmen eine bestimmte Abkürzung im Namen mitführen musst, kommt auf die gewählte Rechtsform deines Unternehmens an.

Gehst du einer freiberuflichen Tätigkeit nach oder bist Kleingewerbetreibender ohne Handelsregistereintrag, musst du kein bestimmtes Kürzel verwenden. Anders ist es bei Kaufleuten, die ein Handelsgewerbe betreiben, und Einpersonengesellschaften (GmbH und UG).

Übrigens: Es gibt nicht nur genau Vorschriften zu den Einzelunternehmens-Abkürzungen, sondern auch zu der Namenswahl.

In meinem Blogartikel über die Namen von Einzelunternehmen findest du alle wichtigen Informationen, die dich in Sachen Namensgebung bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen.

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Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister

Als Einzelunternehmer ohne Eintragung im Handelsregister ist keine Abkürzung notwendig.

Du musst lediglich die allgemeinen Vorgaben für die Namensgebung deines Unternehmens beachten. In diese Kategorie fällst du, wenn du dich für eine dieser beiden Rechtsformen entscheidest:

  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende ohne Eintragung im Handelsregister

Bei diesen Einzelunternehmergruppen handelt es sich um nicht gewerbliche Tätigkeiten. Sie unterliegen dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch).

Einzelunternehmer mit Kaufmannseigenschaft

Hierbei handelt es sich um Einzelkaufleute, die ein Gewerbe angemeldet und ins Handelsregister eingetragen haben. Man spricht auch von Ist-Kaufleuten – dazu aber im nächsten Abschnitt mehr.

Im Gegensatz zu den Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden unterliegen sie dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Fällst du als Einzelunternehmer in diese Kategorie, muss die Bezeichnung deines Unternehmens zwingend eine Abkürzung enthalten, die darauf hinweist, dass du eingetragener Kaufmann bist. Dabei hast du die Wahl zwischen:

  • e. K. (geschlechtsneutrale Form, eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau)
  • e. Kfm. (eingetragener Kaufmann)
  • e. Kfr. (eingetragene Kauffrau)

Diese Kürzel sind ausschließlich für Einzelkaufleute mit Eintragung in das Handelsregister reserviert. Sie müssen immer als Zusatz im Firmennamen erscheinen.

Unterschied Ist- und Kann-Kaufleute

Bei den Einzelunternehmern mit Gewerbeschein unterscheidet man zwischen Ist- und Kann-Kaufleuten.

  • Ist-Kaufmann: Eintrag im Handelsregister verpflichtend. Charakterisiert durch Kriterien wie eine bestimmte Umsatzhöhe (über 800.000 Euro pro Jahr bzw. Gewinn 80.000 Euro pro Jahr), Mitarbeiteranzahl und mehr. Der Zusatz e. K. muss verwendet werden.
  • Kann-Kaufmann: Eintrag im Handelsregister freiwillig möglich, laut § 2 des Handelsgesetzbuches. In § 1 Abs 2 HGB ist festgelegt, dass ein Handelsgewerbe nur dann besteht, wenn dies nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die Einordnung nicht immer ganz klar, weil es keine gesetzlich vorgegebenen Kriterien oder Kennzahlen gibt.

Punkte wie der Jahresüberschuss und -umsatz, die Anzahl der Mitarbeiter, die Größe des Produktsortiments oder die Anzahl der angebotenen Dienstleistungen spielen bei der Entscheidung eine Rolle. Die IHK kann oft bei der Einschätzung helfen.

Ob es besser ist, sich freiwillig eintragen zu lassen oder als Kleingewerbe ohne Handelsregistereintrag zu agieren, kann nicht pauschal gesagt werden – beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. So gibt es unter anderem steuerliche Unterschiede (Ist-Kaufleute sind nach §§ 238 ff.

HGB zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet – Kann-Kaufleute unterliegen der Buchführungspflicht erst ab einem Jahresumsatz von 800.000 Euro bzw. Jahresgewinn von 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren).

Viele entscheiden sich freiwillig für die Eintragung und Verwendung des Kürzels e. K., weil sie sich davon mehr Seriosität im Geschäftsverkehr erhoffen.

Du bist bereit, als Kaufmann in deine Selbstständigkeit zu starten?

In meinem Blog findest du alles rund um die Gewerbeanmeldung für Selbstständige.

Du willst stattdessen eine Personengesellschaft gründen? Dann könnte sich eine GbR für dich eignen – vor allem, wenn du freiberuflich tätig bist.

Einmanngesellschaften 

Von Einmanngesellschaften spricht man bei Kapitalgesellschaften, die von einer Einzelperson gegründet werden.

Dabei sind meist Inhaber und Geschäftsführung in einer Person vereint und du trittst rechtlich gesehen als juristische Person auf. Diese Möglichkeiten gibt es dabei für Einzelunternehmer:

  • Ein-Personen-GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mindestkapital 25.000 Euro)
  • Ein-Personen-UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt)
  • Ein-Personen-AG (sehr selten)

Entscheidest du dich für dein Einzelunternehmen für eine dieser Rechtsformen, musst du zwingend immer den Zusatz im Firmennamen angeben (GmbH, UG oder AG). 

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Fazit: Abkürzung je nach Einzelunternehmen Rechtsform unterschiedlich

Ob du für dein Einzelunternehmen eine Abkürzung im Unternehmensnamen führen musst, kommt auf deine gewählte Rechtsform an.

Halte dich unbedingt an die Vorgaben rund um die Namenswahl und vergiss nicht, den Zusatz hinzuzufügen – sei es in deinen geschäftlichen E-Mails oder anderer Geschäftskorrespondenz in deinem Business-Alltag.

Damit du perfekt vorbereitet in deine Existenzgründung startest, findest du in meinem Blog alles Wissenswerte rund um Einzelunternehmen – von der Gründung über die Haftung bis hin zu den Steuern. 

FAQ

Muss ich mich bei der Gründung eines Einzelunternehmens für eine Abkürzung entscheiden? 

Bei der Gründung deines Einzelunternehmens entscheidest du dich indirekt für ein Kürzel, indem du eine Rechtsform für dein Unternehmen wählst. Zur Rechtsform Einzelunternehmen zählen Freiberufler, Gewerbetreibende und Einmann-Kapitalgesellschaften.

Welche Einzelunternehmen verwenden ein bestimmtes Kürzel im Namen? 

Muss mein Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen sein?

Haften Einzelunternehmer immer mit ihrem Privatvermögen?

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