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VG Wort als Einnahmequelle: So kannst du als Blogger mit der VG Wort Geld verdienen

Inhalt

Als Blogger hast du die Möglichkeit, von der VG Wort für deine Texte Geld zu erhalten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Klingt gut? Schauen wir uns an, was es damit auf sich hat.

Was ist die VG Wort?

Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft für Texte und mit der GEMA für Musik vergleichbar. Als Urheber kannst du dich bei der Gesellschaft anmelden und im Idealfall jedes Jahr etwas zusätzliches Geld für deinen Blog erhalten. Dieses Geld stammt beispielsweise aus Geräteabgaben, die beim Verkauf von Kopierern, Speichermedien und ähnlichen Geräten anfallen.

Dass die VG Wort Bloggern diese Möglichkeit eröffnet, ist nicht bloß eine Nettigkeit, sondern eine Folge des Urheberrechts. Angenommen, du hast einen Blog, der von vielen Menschen gelesen wird. Einem Leser gefällt ein Artikel von dir und er druckt ihn sich auf Papier oder als PDF-Dokument, um ihn später noch einmal zu lesen.

Das kann zum Beispiel zur Folge haben, dass dir potenzielle Einnahmen entgehen – obwohl der Leser legal handelt. Der Leser kann deinen Text aufgrund seiner eigenen Kopie auch dann nutzen, wenn du ihn offline nimmst. Um dich für solche legalen Kopien zu entschädigen, kannst du dich bei der VG Wort anmelden. Die Verwertungsgesellschaft schenkt dir das Geld nicht für deine Mühe des Schreibens, sondern um deine rechtlichen Interessen zu wahren.

Nun ist es allerdings so, dass nicht jeder Artikel, der irgendwo im Internet steht, überhaupt gelesen wird. Die VG Wort muss deshalb die Wahrscheinlichkeit dafür abschätzen, dass ein Text kopiert wird. Dies geschieht online mithilfe der sogenannten Zählmarken, die die Aufrufe erfassen, wenn du sie in deine Blogartikel integrierst.

Wichtig: Bei allen diesen Fällen gehen wir von legalen Privatkopien aus. Der Diebstahl von geistigem Eigentum stellt ein völlig anderes Thema dar. Die VG Wort ändert daran nichts! Legale Kopien sind hingegen auch dann legal, wenn du keinen Vertrag mit der VG Wort hast.

Für Blogger ist der Bereich METIS entscheidend, der für Texte im Internet gilt. Du kannst deine Artikel online anmelden. Dies geschieht über ein eigenes Portal namens TOM (Texte online melden). Eine andere Möglichkeit, die Texte zu melden, besteht für Onlineartikel nicht.

Wie viel Geld kann ich mit der VG Wort verdienen?

Die potenziellen Einnahmen hängen davon ab, wie oft deine Texte aufgerufen werden und wie viele Texte du veröffentlichst. Einige Autoren erhalten von der Verwertungsgesellschaft überhaupt nichts, wohingegen andere mehrere Hundert oder Tausend Euro im Jahr erhalten. Ob du mit der VG Wort Geld verdienen kannst, hängt also auch von dir ab. Im Folgenden sehen wir uns genauer an, wie es dazu kommt.

Reguläre und Sonderausschüttung

Die Verwertungsgesellschaft unterscheidet zwischen einer regulären Ausschüttung und einer Sonderausschüttung. Für Blogger ist vor allem die reguläre Ausschüttung relevant. Die Sonderausschüttung erkläre ich der Vollständigkeit halber im Anschluss ebenfalls.

Reguläre Ausschüttung

Jedes Jahr legt ein Gremium der Verwertungsgesellschaft verschiedene Zahlen fest. Eine davon ist der erforderliche Mindestzugriff. Wenn einer deiner Texte mindestens so oft aufgerufen wurde wie der Mindestzugriff, kannst du eine Meldung erstellen und auf diese Weise mit der VG Wort Geld verdienen.

Der Mindestzugriff wird immer erst im Folgejahr festgelegt. Wie viele Aufrufe ein Text im Jahr 2020 erreichen muss, um dir Einnahmen zu bescheren, erfährst du dementsprechend erst 2021. Wie viel Geld du pro Text erhältst, der den Mindestzugriff erreicht hat, ändert sich ebenfalls jedes Jahr.

Damit die Verwertungsgesellschaft erfassen kann, wie oft ein Text aufgerufen wurde, baust du in den Text eine Zählmarke ein. Die Zählmarken werden auch als Zählpixel bezeichnet. Dabei handelt es sich um winzige Bilder, die 1×1 Pixel groß sind. Wenn ein Leser einen Blogartikel aufruft, wird auch dieser Zählpixel geladen.

Die VG Wort zählt die Aufrufe der jeweiligen Zählmarke und erkennt anhand der IP, ob der Aufruf von Deutschland aus erfolgte. Aufrufe aus dem Ausland zählen nicht. Dadurch kann es zu unterschiedlichen Zählungen zwischen der eigenen Blogstatistik und der Zählung der VG Wort kommen.

Sonderausschüttung

Nicht jeder veröffentlicht seine Texte auf einer eigenen Internetseite. Deshalb hast du nicht immer die Kontrolle darüber, ob deine Texte Zählmarken enthalten. Wenn dein Text auf einer Website gelesen werden kann, auf der keine Zählpixel zum Einsatz kommen, kannst du nicht an der regulären Ausschüttung teilnehmen. Für diesen Fall gibt es die Sonderausschüttung.

Bis zum 31. Januar kannst du Texte melden, die im Vorjahr auf einer Website ohne Zählpixel zu finden waren. Wenn sich der Text auf deiner eigenen Website befindet und du keine Zählpixel eingebaut hast, kommt der Text jedoch nicht für die Sonderausschüttung infrage.

Sollte sich dein Text auf der Website eines Verlags befinden und über eine Zählmarke verfügen, ist der Verlag für die Meldung zuständig. Als Autor musst du die Meldung lediglich bestätigen.

Wie lang müssen meine Texte sein?

Du kannst bei der Verwertungsgesellschaft deine Onlinetexte mit einer Mindestlänge von 1.800 Zeichen melden. Die Textart spielt dabei keine Rolle – du kannst sowohl rein informative Artikel als auch Reportagen oder Kurzgeschichten melden. Wichtig ist, dass der Text „steht“. Einen Liveticker, den ich laufend ergänze, würde ich nicht darunter fassen, einen normalen Blogartikel hingegen schon.

Texte, die weniger als 1.800 Zeichen umfassen, kannst du bei der Verwertungsgesellschaft nur melden, wenn es sich um Gedichte handelt. Bevor du jetzt begeistert Dutzende von Gedichten online stellst, sei dazu allerdings gesagt, dass viel mehr Menschen Gedichte schreiben wollen als es Leser dafür gibt. Das musst du dich zwar nicht vom Dichten abhalten, aber mit Gedichten Geld zu verdienen, erweist sich in der Realität oft als schwierig.

Denk immer daran, dass die Verwertungsgesellschaft dich nicht für das Schreiben bezahlt, sondern dir einen Ausgleich für eventuelle legale Kopien bietet. Deine Texte dürfen deshalb nicht kopiergeschützt sein. Zudem müssen sie überhaupt schützenswert sein. In der Praxis gehe ich allerdings davon aus, dass dies auf selbstgeschriebene Artikel zutrifft.

Wie oft müssen die Blogartikel aufgerufen werden, um für eine Meldung bei der VG Wort infrage zu kommen?

Wie ich bereits in dem Abschnitt über die reguläre Ausschüttung geschrieben habe, wird der erforderliche Mindestzugriff jedes Jahr neu festgelegt. Dieser Wert gilt dann für das zurückliegende Jahr. Oft liegt der Mindestzugriff bei 1.500 Zugriffen im gesamten Jahr. Diese Zahl soll dir allerdings nur einen groben Anhaltspunkt geben – es handelt sich dabei nicht um eine feste Grenze!

Neben dem Mindestzugriff gibt es noch einen zweiten Begriff, den du kennen solltest: den anteiligen Mindestzugriff. Manche Autoren veröffentlichen kurze Artikel, wohingegen andere sehr ausführliche Texte verfassen. Bei Texten, die mehr als 10.000 Zeichen umfassen, kann es deshalb ausreichen, wenn du den anteiligen Mindestzugriff erreichst. Die Hürde, um mit dem Artikel Geld zu verdienen, ist in diesem Fall nicht ganz so hoch.

Die vergangenen Quoten findest du auf der Website der Verwertungsgesellschaft. In den letzten Jahren konnten Urheber in der Hauptausschüttung ein Betrag von 10 bis 35 Euro pro Onlinetext, der die erforderlichen Bedingungen erfüllte, erhalten.

Als Blogger mit der VG Wort Geld verdienen: Dein Weg zur Onlinemeldung

 1. Melde dich an

Wenn du dich als Urheber bei der VG Wort anmelden möchtest, lernst du als Erstes deinen neuen Freund namens TOM kennen. TOM steht für „Texte online melden“ und ist das Portal, über das du deine Zählpixel anforderst und Meldungen erstellst.

Auf diesem Portal findest du auch allerhand Hilfen, wenn dir etwas unklar sein sollte. Im Rahmen der Registrierung musst du einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen, weil die Verwertungsgesellschaft sonst nicht berechtigt ist, dir Geld auszuschütten. Früher war das für den Bereich METIS (Texte im Internet) nicht erforderlich.

Wenn du dir vor einigen Jahren einen Account bei TOM angelegt hast und ihn jahrelang nicht besucht hast, kann es also sein, dass du diesen Schritt noch nachholen musst. Den Wahrnehmungsvertrag und die Teilnahmebedingungen solltest du dir gründlich durchlesen. Wenn du mit allem einverstanden bist, druckst du dir den Vertrag aus und schickst ihn unterschrieben an die VG Wort.

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2. Zählmarken bestellen und einbauen

Wenn deine Anmeldung erfolgreich war und dein Account freigeschaltet wurde, kannst du dich einloggen und die begehrten Zählmarken bestellen. Du kannst dir die Zählmarken als PDF oder als Tabelle herunterladen. Zu jeder Zählmarke gehört ein öffentlicher Code und ein privater Identifikationscode. Wenn du eine Zählmarke in einen normalen Blogartikel einbauen willst, kopierst du dir den Code für das HTML-Dokument.

Der Zählpixel-Code enthält einen Link zur Website der VG Wort, der mit einer langen Buchstaben- und Zahlenkombination endet. Den Code aus deinem eigenen Zählmarken-Dokument kopierst du in einen fertigen Blogartikel – am besten vor der Veröffentlichung, damit von Anfang an jeder Aufruf gezählt wird. Du kannst deine selbstgeschriebenen Blogposts allerdings auch nachträglich noch „verpixeln“.

Wenn du deinen Blog mit WordPress oder einem ähnlichen Content-Management-System betreibst, wechselst du im Editor zur HTML-Ansicht, bevor du den Zählpixel-Code an einer geeigneten Stelle einfügst. PDF-Dokumente kannst du ebenfalls mit einer Zählmarke ausstatten. Dazu kopierst du die Zählmarke für PDF-Dateien und benutzt diese, um auf das PDF zu verlinken.

Beim Einbau der Zählpixel musst du unbedingt darauf achten, dass der Code nicht geladen wird, wenn ein Nutzer nur eine Übersichtsseite aufruft. Eine solche Übersichtsseite könnte zum Beispiel eine Kategorie innerhalb deines Blogs sein, aber auch die Ergebnisliste der Suchfunktion. Der Zählpixel darf nur dann geladen werden, wenn ein Leser den ganzen Artikel aufruft.

Bei WordPress und ähnlichen Content-Management-Systemen hat es sich deshalb bewährt, den Zählpixel hinter dem More-Tag zu integrieren. Durch diese Markierung grenzt du den Teaser vom eigentlichen Artikel ab. Auf der Übersichtsseite sehen deine Leser lediglich den Teaser – erst durch einen Klick auf „weiterlesen“ oder einen ähnlichen Schriftzug lädt der gesamte Text, einschließlich des Zählpixels.

Versuche niemals, die Zählpixel-Aufrufe künstlich in die Höhe zu treiben! Ein Zählpixel gilt für einen Text. Betrugsversuche können dazu führen, dass du von der VG Wort ausgeschlossen wirst.

3. Überblick behalten

Du ersparst dir sehr viel Arbeit, wenn du deine Zählmarken von vornherein ordentlich verwaltest. Lege dir am besten eine Tabelle in Microsoft Excel oder LibreOffice Calc an. Die Basis für diese Tabelle bilden die Zählmarken, die du dir bei TOM heruntergeladen hast.

Du kannst die Spalten etwas schmaler einstellen, damit du eine bessere Übersicht hast. Verändere jedoch nichts am Inhalt der Zellen! Um versehentliche Änderungen zu vermeiden, kannst du den Schreibschutz für jene Zellen aktivieren, die den Zählmarken-Code und ähnliche Informationen enthalten.

Zusätzlich kannst du in die Tabelle weitere Informationen eintragen. Eine Spalte könnte zum Beispiel einen Link zu dem Blogposts enthalten, den du mit dieser Zählmarke ausgestattet hast. So vermeidest du, dieselbe Zählmarke doppelt zu verwenden. Darüber hinaus erleichtert eine solche Übersicht die Meldungen, wenn dein Text später den erforderlichen Mindestzugriff erreicht.

Hilfreich ist außerdem eine besondere Markierung für Blogposts, die länger als 10.000 Zeichen sind – denn diese Artikel müssen nicht den vollen Mindestzugriff erreichen, sondern bringen dir auch Geld, wenn sie nur den anteiligen Mindestzugriff erzielen. Falls du mit Co-Autoren zusammenarbeitest, solltest du dies ebenfalls in deiner Übersichtstabelle vermerken.

Wenn ein Blogartikel kürzer ist als 1.800 Zeichen, nicht von dir selbst verfasst wurde oder aus anderen Gründen nicht für eine Meldung infrage kommt, musst du ihn erst gar nicht in deine Tabelle eintragen.

4. Auf die frohe Botschaft warten

Du bloggst ganz normal weiter und aktualisierst fleißig deine Übersichtstabelle, sobald du eine Zählmarke für einen Blogartikel benutzt. Wenn mindestens ein Text den (anteiligen) Mindestzugriff erreicht hat, erhältst du im darauffolgenden Jahr eine Mail, die dich darauf hinweist. Deine Vergütung erhältst du allerdings nicht automatisch.

Du musst nun wieder deinen guten Freund TOM besuchen und dich einloggen. Dort findest du im Bereich METIS eine Übersicht über deine Zählmarken. Klicke an, dass du nur die Zählmarken sehen möchtest, die den Mindestzugriff oder den anteiligen Mindestzugriff erreicht haben.

Du wirst zu einem Formular weitergeleitet, das du vollständig ausfüllen musst. Der Eintrag ist anfangs etwas mühselig, aber mit etwas Routine dauert der Vorgang nicht allzu lange. Wenn du bis dahin deine Übersichtstabelle gut gepflegt hast, erleichtert sie dir die Arbeit enorm. Du musst dann nur nach dem jeweiligen Code suchen und den dazugehörigen Link aufrufen, den du in eine Extra-Spalte der Tabelle eingefügt hast.

Dadurch ist es sehr leicht, die notwendigen Angaben (z. B. die Überschrift) in das Meldeformular bei TOM einzutragen und den Text in das dafür vorgesehene Feld zu kopieren. Achte darauf, dass du wirklich nur den reinen Blogartikel kopierst, um die Wortzählung nicht zu verfälschen.

Wenn das Formular ausgefüllt ist und du alles nochmal überprüft hast, klickst du auf „Meldung absenden“.

Das Ganze wiederholst du für jeden Blogartikel, der den Mindestzugriff im letzten Jahr zum ersten Mal erreicht hat. Wenn du einen Artikel schon einmal gemeldet hast, musst du allerdings keine neue Meldung erstellen. Bei Evergreens, die mehrere Jahre hintereinander hohe Aufrufzahlen vorweisen können, ist das sehr praktisch.

Die Hauptausschüttung für Onlinetexte findet im Herbst statt. Selbst bei einer erfolgreichen Meldung dauert es also eine Weile, bis du dein Geld siehst.

Vorteile und Nachteile für Blogger

Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass du eine Chance auf zusätzliche Einnahmen mit deinem Blog hast. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine Möglichkeit: Manche Urheber gehen dabei leer aus. Da die Verteilung jedes Jahr neu geregelt wird, weißt du zudem nie im Voraus, ob du einen bestimmten Text im Folgejahr melden kannst – und wie viel du dafür erhältst. Insgesamt sind diese Einnahmen deshalb eher unsicher.

Bereits seit Jahren munkeln manche Blogger, die Einnahmen pro Artikel könnten dadurch sinken, dass immer mehr Menschen sich bei der VG Wort anmelden. Theoretisch ist diese Vermutung naheliegend, doch praktisch sind die Ausschüttungen pro Onlinetext in den letzten Jahren sogar deutlich gestiegen: Wenn ein Blogartikel 2018 alle Bedingungen erfüllte und den Mindestzugriff erreichte, konnte der Urheber 35 Euro dafür erhalten. (Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.) Für 2014 waren es nur 10 Euro.

Darüber hinaus verhindern der Mindestzugriff und seine jährliche Neufestlegung, dass wirklich jeder ein Stück vom Kuchen abbekommt und dadurch jeder nur einen winzigen Krümel erhält. Dieser Umstand wirft jedoch einige Fragen zur Gerechtigkeit dieses Systems auf. Wenn ein Text weniger als 1.500 Mal im Jahr aufgerufen wurde, kann es dennoch sein, dass ein Leser sich eine legale Kopie erstellt hat. Trotzdem würde der Urheber in diesem Fall dafür kein Geld erhalten.

Manche empfinden die Meldungen bei TOM zudem als umständlich. Bevor du mit der VG Wort Geld verdienen kannst, musst du dich mit ihrer Vorgehensweise beschäftigen, dich bei TOM registrieren und einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Du musst deine Zählpixel ordentlich verwalten und in jeden Text, der die Anforderungen erfüllt, den Code der Zählmarke kopieren. All das kostet Zeit und Nerven. Ob sich der Aufwand für dich lohnt, musst du selbst entscheiden.

Fazit: Die VG Wort kann sich lohnen – aber nicht für jeden

Die Verwertungsgesellschaft für Texte bietet Bloggern die Chance, mit Onlinetexten etwas zusätzliches Geld zu verdienen. Je nachdem, wie gut du dich bereits mit solchen Verfahren auskennst, kann es dir leichter oder schwerer fallen, dich mit der VG Wort auseinanderzusetzen.

Sieh dir am besten erst einmal selbstkritisch deine Blogstatistiken an. Wenn kein Artikel mehr als 1.500 Aufrufe besitzt, ist die VG Wort für dich vermutlich keine realistische Option. Wenn du knapp über den 1.500 Aufrufen pro Text liegst, aber die Mehrheit deines Publikums nicht aus Deutschland kommt, hast du ebenfalls schlechte Aussichten.

Obwohl die 1.500 Aufrufe keine feste Grenze darstellen und der Mindestzugriff jedes Jahr neu festgelegt wird, halte ich es für unwahrscheinlich, dass der Mindestzugriff in Zukunft sinken wird.

Wenn dein Blog viele Leser anzieht und du bereit bist, dich mit der technischen Seite zu befassen, kann die VG Wort jedoch eine tolle Einnahmequelle darstellen. Letztlich erhebst du mit einer Meldung im TOM-Portal nur Anspruch auf etwas, das dir aufgrund des Urheberrechts zusteht – nicht mehr und nicht weniger.

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